Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.02.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4784
OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 92/00 (https://dejure.org/2000,4784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2000 - 3 Wx 92/00 (https://dejure.org/2000,4784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 3 Wx 92/00 (https://dejure.org/2000,4784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jahresabrechnung; Beschluss der Wohnungseigentümer; Wohnungsverwalter; Genehmigungsbeschluss; Sanierungsarbeiten

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3 § 28 Abs. 3
    Stillschweigende Entlastung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Umfang der Entlastung bei weitergehender Kenntnis des Verwaltungsbeirats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 949
  • NZM 2001, 537
  • ZMR 2001, 301
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

    Ob gleichwohl regelmäßig angenommen werden kann, dass dem Verwalter mit dem Beschluss über die Jahresabrechnung Entlastung erteilt wird (BayObLG WE 1989, 64, 65; KG NJW-RR 1987, 79; Senatsbeschluss - 3 Wx 92/00 - vom 30. Oktober 2000; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 109) oder ob es hierzu im Einzelfall des Hinzutretens besonderer Umstände bedarf, mag dahinstehen.

    Die Entlastungswirkung bezieht sich hierbei nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (vgl. OLG Köln a.a.O.; Senat ZMR 2001, 301).

    Dabei muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen, also im Rechtssinne das Wissen des Verwaltungsbeirats, der gemäß § 29 Abs. 3 WEG die Jahresabrechnung zu überprüfen hat oder auch nur eines Mitgliedes des Verwaltungsbeirats, das an der Rechnungsprüfung teilgenommen hat, entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Köln a.a.O.; Senat ZMR 2001, 301; Bärmann/Pick/Merle WEG § 28 Rdz. 112; Staudinger-Bub, WEG § 28 Rdz. 443; Köhler ZMR 2001, 865, 867).

  • AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14

    Verwalter ist kein Bauüberwacher!

    Dabei muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kenntnis bzw. das Kennen müssen, also im Rechtssinne das Wissen des Verwaltungsbeirats, oder auch nur eines Mitgliedes des Verwaltungsbeirats, entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 301).
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    Sie bezieht sich nicht nur auf die Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 = ZMR 2001, 301 = ZWE 2001, 270 = WuM 2001, 149), also hier auf die Anordnung der Auszahlung des Hausmeisterlohns ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

    Für diesen - hier gegebenen Fall - kann es naturgemäß nur auf den Kenntnisstand der für die Wohnungseigentümergemeinschaft Handelnden, also der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsbeirats ankommen, deren Wissen der Gemeinschaft - wie das Landgericht zu treffend ausgeführt hat - entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 = ZMR 2001, 301 = ZWE 2001, 270 = WuM 2001, 149; Merle in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rdn. 112; Staudinger/Bub, WEG, § 28 Rdn. 443).

  • OLG Köln, 26.11.2004 - 16 Wx 184/04

    Verwalterentlastung trotz erkennbarer Pflichtverletzungen des WEG -Verwalters

    Die Entlastung bezieht sich nicht nur auf die konkrete Jahresabrechnung selbst, sondern auch auf das den einzelnen Zahlungsvorgängen zugrunde liegende Verwaltungshandeln (Senatsbeschluss vom 27.06.2001 - 16 Wx 87/01 - OLGR Köln 2002, 4; OLG Düsseldorf NZM 2001, 537).
  • OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH

    Diskutiert werden vergleichbare Fragen allerdings zum Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 29 WEG): Dort soll nach h.M. entsprechend § 166 BGB eine Wissenszurechnung stattfinden und die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Beiratsmitglieder gerade Bedeutung bei der Bemessung der Reichweite einer Verwalterentlastung haben, wenn (wie etwa bei der Rechnungslegung) im konkreten Fall nur ein zu den gesetzlichen und/oder aus der Gemeinschaftsordnung abzuleitenden Aufgaben des Beirats gehörender Bereich der Tätigkeit des Verwalters betroffen ist (OLG Düsseldorf v. 09.11.2001 - 3 Wx 13/01, NZM 2002, 264; v. 30.10.2000 - 3 Wx 92/00, NJW-RR 2001, 949; OLG Köln v. 27.06.2001 - 16 Wx 87/01, NZM 2001, 862 = ZMR 2001, 914; einschränkend KG v. 31.03.2009 - 24 W 183/07, WuM 2010, 79 (Zurechnung erst nach einer Überlegungsfrist für Beirat) und als Vorinstanz LG Berlin v. 31.8.2007 - 85 T 327/06, Grundeigentum 2008, 611 (613); den zuerst genannten Judikaten uneingeschränkt folgend etwa BeckOGK-WEG/ Herrmann , Stand: 01.07.2016, § 28 Rn. 211; Bärmann/ Becker , WEG, 13. Aufl. 2015, § 28 Rn. 198; Geiben in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 26 WEG Rn. 68; Drasdo , Der Verwaltungsbeirat nach dem WEG, 4. Aufl. 2012, Rn. 319 ff.; Spielbauer/Then , WEG, 2. Aufl. 2012, § 26 Rn. 47; Staudinger/ Bub , WEG, 2005, § 26 Rn. 399; MüKo-BGB/ Engelhardt , 6. Aufl. 2013, § 28 WEG Rn. 60; Jennißen/Schmidt , Der WEG-Verwalter, 2. Aufl. A 813, B 10 f.; einschränkend BeckOK-WEG/ Bartholome , Ed. 28, § 28 Rn. 137 nur bei pos.
  • LG München I, 07.04.2014 - 1 S 19002/11

    Auftrag zur Erstellung von Energiepässen: Keine Maßnahme laufender Verwaltung!

    Aus § 166 BGB folgt aber ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass sich derjenige, der einen anderen mit der eigenverantwortlichen Erledigung bestimmter Aufgaben betraut, dessen Kenntnis oder Kennen müssen als Wissensvertreter zurechnen lassen muss (vgl. etwa OLG Düsseldorf NZM 2001, 537 u. OLG Köln NZM 2001, 862 f z Entlastung des Verwalters; vgl. a BGHZ 83, 293, 296 117, 106).
  • LG Itzehoe, 29.06.2018 - 11 S 4/17

    Herausgabe- und Schadenersatzanspruch gegen früheren WEG-Verwalter

    Sie bezieht sich jedoch nur auf solche Ansprüche, die für die Wohnungseigentümer bei sorgfältiger Prüfung aller ihnen unterbreiteten Vorlagen und erstellten Berichte erkennbar waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2003 - V ZB 11/03; BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 82/02), wobei sie sich die Kenntnis beziehungsweise das Kennenmüssen des Verwaltungsbeirates oder eines seiner Mitglieder, der die Abrechnung gemäß § 29 Abs. 3 WEG überprüft hat, analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 Wx 92/00; Becker, in: Bärmann, WEG, 13. Auflage 2015, § 28 Rn. 198 m. w. N.).
  • AG Halle/Saale, 29.05.2012 - 120 C 4679/11

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Verwalters zur Rechnungslegung

    Bereits die bloße Genehmigung der Jahresabrechnung durch Mehrheitsbeschluss des Wohnungseigentümers ist in der Regel dahingehend auszulegen, dass dem Verwalter im Bezug auf die in der Abrechnung dargestellten Zahlungsvorgänge einschließlich des zugrundeliegenden Verwalterhandelns stillschweigende Entlastung erteilt wird (OLG Düsseldorf vom 30.10.2000 - 3 Wx 92/00).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3213
BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01 (https://dejure.org/2001,3213)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.2001 - 2Z BR 36/01 (https://dejure.org/2001,3213)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 2Z BR 36/01 (https://dejure.org/2001,3213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 946/99
  • LG München I - 1 T 17690/00
  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 537
  • FGPrax 2001, 106
  • ZMR 2001, 567
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.01.2000 - 2Z BR 166/99

    Zur Entlastung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01
    a) Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WE 1988, 76; ZWE 2000, 183 f.; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 438; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 26 Rn. 16; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 112).

    Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer, dass ihm, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung der Jahresabrechnung, Entlastung erteilt wird (OLG Düsseldorf WuM 1996,.723; BayObLG ZWE 2000, 183 f.; Staudinger/Bub § 28 Rn. 450; Bärmann/Merle § 28 Rn. 116).

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01
    a) Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WE 1988, 76; ZWE 2000, 183 f.; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 438; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 26 Rn. 16; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 112).
  • AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96

    Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer

    Auszug aus BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01
    Ob ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, überhaupt ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann, auf die jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch hat (§ 21 Abs. 3, 4 WEG), weil damit mögliche Ansprüche aufgegeben werden, ohne dass die Wohnungseigentümer dazu verpflichtet wären und der Verwalter darauf einen Anspruch hätte, braucht hier nicht entschieden zu werden (verneinend AG Kerpen ZMR 1998, 376; Köhler ZMR 1999, 293; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort: Entlastung S. 98).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Mithin läßt sich nicht ersehen, welcher weitergehende Schutz der Wohnungseigentümer mit der Annahme eines grundsätzlichen Widerspruchs zur Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung einhergehen soll (so auch Rühlicke, ZWE 2003, 54, 63); insbesondere lehnt auch die neuere Auffassung eine Nichtigkeit des Entlastungsbeschlusses ab (BayObLG, NZM 2001, 537).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Denn die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLG NZM 2001, 537).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

    Denn nichtig ist ein solcher Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht ( BayObLG ZMR 2001, 567, 568).

    Die Entlastung des Verwalters hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH ZMR 1997, 308; BayObLG ZMR 2001, 567; OLG Köln ZMR 2001, 913; Staudinger-Bub WEG § 28 Rdz. 438; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 28 Rdz. 112).

  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Zu einem solchen Verzicht sind sie nicht verpflichtet; auch hat der Verwalter grundsätzlich keinen Anspruch darauf (OLG Düsseldorf WuM 1996, 723; BayObLG ZWE 2000, 183; ZMR 2001, 567 f.).

    Aufgrund der gegen die Ordnungsmäßigkeit einer Verwalterentlastung sprechenden Gesichtspunkte, die sich der Senat zu eigen macht, sieht eine im Vordringen begriffene Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Entlastung des Verwalters unabhängig davon als nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend an, ob Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen (AG Kerpen ZMR 1998, 376; AG Köln ZMR 2002, 793; Köhler ZMR 1999, 293; derselbe ZMR 2001, 865 f.; Demharter ZWE 2001, 256; derselbe ZMR 2002, 369 f.; Riecke WE 2002, 197; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort Entlastung S. 98; offen gelassen von BayObLG ZMR 2001, 567 f.).

  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Die Entlastung des Verwalters, die wie ein negatives Schuldanerkenntnis wirkt (vgl. dazu jüngst BayObLG Beschluss vom 23.2.2001, 2Z BR 36/01; ZWE 2000,- 183 f.; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 113), entspricht in diesem Fall nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wie sie jeder Wohnungseigentümer verlangen kann (§ 23 Abs. 3 und 4 WEG).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob eine Entlastung des Verwalters überhaupt ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann (BayObLG NZM 2001, 537; Köhler ZMR 1999, 293; vermittelnd Gottschalg Die Haftung von Verwalter und Beirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft Rn. 236 ff.).
  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02

    Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer

    (1) Der Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters enthält ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer, das zur Folge hat, dass im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter ausgeschlossen sind, soweit sie bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt sind oder für sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar waren (allgemeine Meinung; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG ZMR 2001, 567 m. w. N.).
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    Dass eine Verwalterentlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses hat, ist allgemein anerkannt (vgl. z. B. BGH MDR 1997, 537 = NJW 1997, 2106; BayObLG NZM 2001, 537 m. w. Nachweisen; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 259).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

    Eine andere Frage ist, ob die Verwalterentlastung überhaupt ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BayObLG WuM 2001, 300).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ; Gewinn- und Verlustrechnung; Zahlungen auf die

    Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLG NZM 2001, 537 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02

    Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des

  • BayObLG, 28.02.2002 - 1Z BR 171/01

    Eigentümerbeschluss über Jahresgesamtabrechnung und Verwalterentlasung -

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