Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.06.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4198
BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 27/01 (https://dejure.org/2001,4198)
BayObLG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 2Z BR 27/01 (https://dejure.org/2001,4198)
BayObLG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 2Z BR 27/01 (https://dejure.org/2001,4198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Unrechtmäßiger Ausschluss; Eigentümerversammlung; Anfechtbarkeit

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 24 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 4, § 24 Abs. 5
    Beteiligung eines Schuldners, der zugleich Wohnungseigentümer ist, an einer Sonderumlage um die Zwangsvollstreckung gegen sich selbst zu ermöglichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Bauträger sich an einer gegen ihn zu verwendenden Sonderumlage der WEG beteiligen? (IBR 2002, 196)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 766
  • FGPrax 2001, 149
  • ZMR 2001, 826
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 27/01
    Der Senat hat am 31.1.1992 (NJW 1993, 603) entschieden, daß es sich bei den Kosten eines Rechtsstreits, der Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum zum Gegenstand hat, um Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt, die nach § 16 Abs. 2 WEG alle Wohnungseigentümer anteilig zu tragen haben (vgl. auch BGH FGPrax 1998, 216).
  • OLG Naumburg, 10.01.2000 - 11 Wx 8/99

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 27/01
    d) Nicht zu beanstanden ist es, daß sich die Verwalterin, die grundsätzlich den Vorsitz in der Eigentümerversammlung zu führen hatte (vgl. § 24 Abs. 5 WEG), dabei einer Hilfskraft bediente (KG WuM 2001, 44).
  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 143/91

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über eine Sonderumlage ohne Angabe eines

    Auszug aus BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 27/01
    Der Senat hat am 31.1.1992 (NJW 1993, 603) entschieden, daß es sich bei den Kosten eines Rechtsstreits, der Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum zum Gegenstand hat, um Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt, die nach § 16 Abs. 2 WEG alle Wohnungseigentümer anteilig zu tragen haben (vgl. auch BGH FGPrax 1998, 216).
  • OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05

    Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei Vertretung des Verwalters durch

    Der Verwalter kann sich nicht nur bei seiner Anwesenheit einer Hilfsperson bedienen (BayObLG NZM 2001, 766), sondern kann die Versammlungsleitung auch auf einen Dritten übertragen, jedenfalls dann, wenn dieser in seinen Geschäftsbetrieb eingegliedert ist (Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 87).
  • LG Saarbrücken, 17.12.2002 - 5 T 187/01

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Berechtigung zum

    Ein Eigentümerbeschluss, der den Vertreter oder Begleiter eines Wohnungseigentümers von der Teilnahme an einer bestimmten Versammlung ausschließt, ist nämlich ein Beschluss, der über die einzelne Versammlung hinaus keine Rechtswirkungen entfaltet, so dass für eine Anfechtung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BayObLG WE 1997, 436; BayObLG WuM 2001, 406, 407 mwN).

    Wurde der Vertreter oder Begleiter eines Wohnungseigentümers zu Unrecht von der Teilnahme an einer Versammlung ausgeschlossen, kann dies aber zur Folge haben, dass die übrigen in dieser Versammlung gefassten Eigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären sind, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie auch ohne den Ausschluss zustande gekommen wären (BayObLG WuM 1996, 114 f.; BayObLG WuM 2001, 406, 407 mwN).

  • LG Köln, 13.11.2008 - 29 S 65/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung;

    Dies ergebe sich auch aus dem Beschluss des bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29.04.2 ZR 04/04 (BayOblG NZM 2001, 766).

    die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen wegen grundsätzlicher Bedeutung, äußerst hilfsweise die Revision zuzulassen wegen Abweichung zu KG ZMR 1997, 318, BayOblG NZM 2001, 766 und /oder OLG Köln ZMR 2004, 623.

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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.06.2001 - 2Z BR 24/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8264
BayObLG, 27.06.2001 - 2Z BR 24/01 (https://dejure.org/2001,8264)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.2001 - 2Z BR 24/01 (https://dejure.org/2001,8264)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 2Z BR 24/01 (https://dejure.org/2001,8264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Hauptsache; Wohnungseigentum; Gemeinschaftsordnung; Zurückbehaltungsrecht; Wohngeldforderung

  • Judicialis

    BGB § 273; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 273; WEG § 16 Abs. 2
    Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts eines Wohnungseigentümers gegen Wohngeldforderungen der übrigen Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Landshut - 14 UR II 9/00
  • LG Landshut - 60 T 2749/00
  • BayObLG, 27.06.2001 - 2Z BR 24/01

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 766
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 36/99

    Herabsetzung der Mindestanforderung an den Inhalt eines Wirtschaftsplans

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2001 - 2Z BR 24/01
    Einer der Ausnahmefälle, in denen die Rechtsprechung dennoch eine Aufrechnung oder eine Zurückbehaltung zulässt (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 176/177 m.w.N.), ist offensichtlich nicht gegeben.
  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99

    Übereinstimmende Erledigterklärung

    Auszug aus BayObLG, 27.06.2001 - 2Z BR 24/01
    c) Da die Antragsgegner der Erledigungserklärung der Antragsteller im Umfang von 1211, 20 DM nicht widersprochen haben, ist von einer übereinstimmenden Teilerledigungserklärung auszugehen (BayObLG ZWE 2000, 348).
  • BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 4/04

    Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Ein Beschlussanfechtungsverfahren ist auch nicht vergleichbar mit den Verfahren, die Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 3239) und des Senats (NJW 1993, 603 und NZM 2001, 766) waren.
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