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   OLG Hamm, 27.11.2000 - 18 U 56/00   

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https://dejure.org/2000,2115
OLG Hamm, 27.11.2000 - 18 U 56/00 (https://dejure.org/2000,2115)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2000 - 18 U 56/00 (https://dejure.org/2000,2115)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2000 - 18 U 56/00 (https://dejure.org/2000,2115)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hinweispflicht des Maklers auf Doppelprovison?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht des Maklers bei Doppeltätigkeit

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Provisionsanspruch des Doppelmaklers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Doppeltätigkeit des Maklers: Hinweispflicht? (IBR 2001, 648)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 905
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 27.09.1995 - 6 U 109/95

    Vertragswidrige "Doppeltätigkeit" des Maklers - Vermittlung des Kaufs/Verkaufs

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 18 U 56/00
    Zwar wird eine entsprechende Verpflichtung von dem Oberlandesgericht Naumburg (NJW-RR 1996, S. 1082) angenommen (vgl. auch Schwerdtner a.a.O. Rdn. 874 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1997 - III ZR 271/95

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 18 U 56/00
    Daß der beklagte Ehemann die Eigentumswohnung miterworben hat, ist für die Begründung eines Provisionsanspruches gegen ihn ohne Bedeutung (vgl. etwa BGH NJW 1998, S. 64), denn es besagt nichts über den Abschluß eines Maklervertrages.
  • OLG Hamm, 05.07.1993 - 18 U 258/92

    Doppeltätigkeit eines Maklers - erlaubt?

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2000 - 18 U 56/00
    Das rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß es - wie dem Senat aus langjähriger Erfahrung bekannt ist - jedenfalls im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm durchaus üblich und gängige Praxis ist, daß ein Immobilienmakler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision i.H.v. 3 (bis 4) % zuzüglich Mehrwertsteuer nimmt (vgl. Senat NJW-RR 1994, S. 125), sofern er - was der Regelfall ist - zu beiden Seiten in vertraglichen Beziehungen steht.
  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 318/02

    Doppeltätigkeit eines Maklers; Kenntnis der Vertragsparteien

    Das gilt in der Regel auch ohne ausdrückliche Gestattung selbst dann, wenn dem Maklerkunden die Doppeltätigkeit des Maklers unbekannt gewesen war (vgl. OLG Hamm VersR 1991, 545; NZM 2001, 905, 906; Dehner, Das Maklerrecht, 2001, Rn. 262; Fischer, NZM 2001, 873, 880; Soergel/Lorentz, BGB, 12. Aufl., § 654 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00

    Maklerrecht, Verwirkung

    Weiß der Kunde eines Immobilienmaklers, daß der für ihn gegen Provision tätige Makler auch von der anderen Seite beauftragt ist, so verwirkt der Makler seinen Provisionsanspruch nicht, wenn er den Kunden nicht ungefragt darauf hinweist, daß er bei Zustandekommen des Hauptvertrages auch von dem anderen Teil eine Provision zu erhalten hat (Bestätigung des Urteils vom 27.11.2000, OLG-Report 2001, 237).

    Die provisionspflichtige Doppeltätigkeit ist zudem im hiesigen Raum, wie der Senat aus langjähriger Erfahrung weiß, üblich und weit verbreitet (vgl. Senatsurteil vom 27.11.2000 - 18 U 56/00 - und vom 10.05.2001 - 18 U 196/00 - vgl. auch Schwerdtner, a.a.O.; MünchKomm./Roth a.a.O. Rz. 7).

    Der Senat hat diese Frage bisher nicht abschließend entschieden, hat jedoch angesichts der Üblichkeit der provisionspflichtigen Doppeltätigkeit der Immobilienmakler im hiesigen Bezirk erhebliche Bedenken gegen eine Offenbarungspflicht des Maklers für den (hier vorliegenden) Fall geäußert, daß der Auftraggeber von der Doppeltätigkeit an sich weiß, ihm nur nicht bekannt ist, ob der Makler mit der anderen Seite eine Provision vereinbart hat (vgl. insbesondere Urteil vom 27.11.2000, 18 U 56/00).

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. Urteile vom 27.10.2000 - 18 U 56/00 - und vom 10.05.2001 - 18 U 196/00 -).

  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05

    Keine generelle Überprüfungspflicht des Maklers zu Objektangaben des Verkäufers

    Der Senat hat dies in ständiger Rechtsprechung ebenso vertreten (NZM 2001, 905, 906).
  • OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08

    Maklerprovision: Entstehen und Verwirkung des Maklerprovisionsanspruches unter

    Das gilt in der Regel auch ohne ausdrückliche Gestattung selbst dann, wenn dem Maklerkunden die Doppeltätigkeit des Maklers unbekannt gewesen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 991; OLG Hamm, VersR 1991, 545; NZM 2001, 905, 906; Soergel/Lorentz, BGB, 12. Aufl., § 654 Rn. 3; a.A. MüKo/Roth, a.a.O.,§ 654 Rn. 9).
  • LG Münster, 12.10.2001 - 16 O 230/01

    Kein Verlust des Maklerlohnanspruchs wegen unterlassenen Hinweises auf

    Vielmehr teilt das erkennende Gericht aus diesem Grunde die von dem Oberlandesgericht in Hamm in seiner Entscheidung OLG-Report Hamm 2001, 237 angedeutete Rechtsauffassung, daß eine Aufklärungspflicht des Maklers über eine Doppeltätigkeit grundsätzlich nicht besteht.

    Das erkennende Gericht teilt insoweit die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts in Hamm (OLG-Report Hamm 2001, 237, 238), daß eine Arglist bei Verschweigen einer Doppeltätigkeit eines Maklers jedenfalls deshalb nicht vorliegt, weil in der Rechtsprechung - auch der Oberlandesgerichte - umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt ist, ob überhaupt eine Aufklärungspflicht für den Makler insoweit besteht.

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