Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 09.10.2001

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.11.2001 - 5 Wx 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4394
OLG Brandenburg, 23.11.2001 - 5 Wx 15/01 (https://dejure.org/2001,4394)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2001 - 5 Wx 15/01 (https://dejure.org/2001,4394)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2001 - 5 Wx 15/01 (https://dejure.org/2001,4394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung; Verwalter; Wohnungseigentumsanlage; Kündigung des Verwaltervertrages; Verwaltervertrag; Teilungserklärung

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § ... 8; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 26 Abs. 1 Satz 3; ; WEG § 24 Abs. 2; ; WEG § 24; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 26 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 28 Abs. 2; ; Gemeinschaftsordnung § 16 Nr. 1; ; Gemeinschaftsordnung § 16 Nr. 3; ; Gemeinschaftsordnung § 13 Nr. 3; ; Gemeinschaftsordnung § 14 Nr. 1; ; Gemeinschaftsordnung § 16; ; Gemeinschaftsordnung § 16 Nr. 2; ; Verwaltervertrag § 5; ; Verwaltervertrag § 6; ; Verwaltervertrag § 2; ; AGBG § 11 Nr. 12 a; ; AGBG § 1 Abs. 1

  • RA Kotz

    Verwalterin einer WEG-Anlage - Abberufung und Kündigung des Verwaltervertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des § 11 Nr. 12 lit. a AGBG auf die Vereinbarung einer fünfjährigen Laufzeit in der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Potsdam - 26 II 56/99
  • LG Potsdam - 5 T 835/00
  • OLG Brandenburg, 23.11.2001 - 5 Wx 15/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 131
  • NZM 2002, 800 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 101
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 20.03.1989 - 24 W 5478/86

    Kündbarkeit eines auf fünf Jahre angelegten Verwaltervertrags im Fall der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2001 - 5 Wx 15/01
    Er sieht sich aber an einer Zurückweisung durch die auf eine weitere Beschwerde ergangene Entscheidung des Kammergerichts vom 20. März 1989 - 24 W 5478/86 - (abgedruckt in NJW-RR 1989, 839 = WuM 1989, 461 = WE 1989, 136) gehindert.

    Das Kammergericht meint, die innere Struktur des Verhältnisses der Vertragspartner könne nicht zu einer Privilegierung der obligatorischen Rechtsstellung des Verwalters im Sinne eines Dispenses vom AGB-Gesetz führen (KG, NJW-RR 1989, 839; dem folgend etwa Niederführ/Schulze, WEG, 5. Auflage, § 26 Rdnr. 37 m.w.N.).

  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 76/99

    Jahresabrechnung des Hausverwalters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2001 - 5 Wx 15/01
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine ungebührliche Verzögerung der ihm gemäß § 28 Abs. 3 WEG obliegenden Abrechnung für ein Kalenderjahr einen wichtigen Grund für die Abberufung des Verwalters darstellen kann (vgl. BayObLG NZM 2000, 343 sowie die weiteren Nachweise bei Merle, aaO, Rdnr. 168).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 3/99

    Abberufung des Verwalters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2001 - 5 Wx 15/01
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mangelnde Einberufung einer Eigentümerversammlung nach Entstehung der Eigentümergemeinschaft einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrages darstellen kann (vgl. BayObLG NZM 1999, 844).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2001 - 5 Wx 15/01
    Die Antragstellerin ist analog § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG zur Anfechtung des seine Abberufung aussprechenden Beschlusses vom 18. November 1999 antragsbefugt (vgl. BGHZ 106, 113, 122; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Auflage 2000, § 43 Rdnr. 93 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2006 - 13 Wx 4/06

    WEG-Verwalter: Haftung gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer wegen

    Bei dieser Sachlage hat die Antragsgegnerin als Verwalterin die Verzögerung bei Erstellung einer der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Jahresabrechnung nicht zu vertreten (§ 276 BGB), denn der Grund der Verzögerung betrifft den Verantwortungsbereich eines Dritten (vgl. auch OLG Brandenburg, NZM 2002, 131, 132).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 09.10.2001 - 24 S 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12497
LG Düsseldorf, 09.10.2001 - 24 S 203/01 (https://dejure.org/2001,12497)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.2001 - 24 S 203/01 (https://dejure.org/2001,12497)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 24 S 203/01 (https://dejure.org/2001,12497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 18.03.1993 - 2 U 124/92

    Anforderungen an den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.10.2001 - 24 S 203/01
    Die Wohnungseigentümer haben gegen die Beklagten Anspruch auf Beseitigung des auf dem Balkon ihrer Mietwohnung aufgebauten Gewächshauses nach § 1004 BGB in Verbindung mit § 14 WEG, Im Gegensatz zu der vom Amtsgericht geäußerten Rechtsauffassung ist nach einhelliger Rechtsprechung davon auszugehen, dass die Wohnungseigentümer eine nach den Bestimmungen des WEG oder der Teilungserklärung bzw. den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zuwider laufende Nutzung auch gegenüber dem Mieter untersagen und auf Unterlassung der Beeinträchtigung klagen können (OLG München, NJW-RR 1992, 0LG Frankfurt, NJW-RR 1993, 981; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 146).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.10.2001 - 24 S 203/01
    Dabei reicht eine deutlich sichtbare Veränderung des Erscheinungsbildes alleine nicht aus (BayOLG, ZMR 1997, 152).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.10.2001 - 24 S 203/01
    Die Wohnungseigentümer haben gegen die Beklagten Anspruch auf Beseitigung des auf dem Balkon ihrer Mietwohnung aufgebauten Gewächshauses nach § 1004 BGB in Verbindung mit § 14 WEG, Im Gegensatz zu der vom Amtsgericht geäußerten Rechtsauffassung ist nach einhelliger Rechtsprechung davon auszugehen, dass die Wohnungseigentümer eine nach den Bestimmungen des WEG oder der Teilungserklärung bzw. den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zuwider laufende Nutzung auch gegenüber dem Mieter untersagen und auf Unterlassung der Beeinträchtigung klagen können (OLG München, NJW-RR 1992, 0LG Frankfurt, NJW-RR 1993, 981; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 146).
  • AG München, 27.07.2020 - 481 C 16084/19

    Unterlassungsanspruch gegen den Gemeinschaftseigentum zweckwidrig nutzenden

    Darüber hinaus wurden zur Anbringung des Klimagerätes mehrere Löcher in der Außenfassade eingebracht, die den Baukörper und damit auch die Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Weise beeinträchtigen, die diese nicht hinzunehmen braucht (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 9.10.2001 - 24 S 203/01 NZM 2002, 131).
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