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   OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01   

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https://dejure.org/2001,5751
OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01 (https://dejure.org/2001,5751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2001 - 10 U 125/01 (https://dejure.org/2001,5751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2001 - 10 U 125/01 (https://dejure.org/2001,5751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes; Dringlichkeit ; Verfügungsanspruch ; verbotene Eigenmacht ; Besitzentziehung; Pachtvertrag; Unmittelbarer Besitz ; Scheidungsfolgevertrag

  • Judicialis

    BGB § 859 ff.; ; BGB § 861 Abs. 1; ; BGB § 858 Abs. 1; ; BGB § 869 Satz 2; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 192
  • ZMR 2002, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 19.01.1996 - 2 U 164/95

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit und Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01
    Der Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes, also einer besonderen Dringlichkeit der beantragten Anordnung, bedarf es bei der Geltendmachung eines auf Wiedereinräumung des Besitzes gerichteten Anspruchs im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516 und OLG Köln MDR 2000, 152, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.11.1999 - 3 U 93/99

    Besitz an Werkzeugen eines Handwerkers auf einer Baustelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01
    Der Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes, also einer besonderen Dringlichkeit der beantragten Anordnung, bedarf es bei der Geltendmachung eines auf Wiedereinräumung des Besitzes gerichteten Anspruchs im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516 und OLG Köln MDR 2000, 152, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.08.1995 - 19 U 296/94

    Zulässige Leistungsverfügung bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01
    Den Erlaß einer einstweiligen Verfügung kann darüber hinaus auch nicht entgegengehalten werden, sie führe bereits zur endgültigen Befriedigung des Gläubigers (OLG Köln JurBüro 1996, 217, 218 m.w.N.).
  • KG, 19.11.1998 - 8 U 6420/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01
    Auch wenn ein Dritter im Hinblick auf einen noch abzuschließenden Miet- oder Pachtvertrag im Objekt Umbauarbeiten vornimmt, bedeutet dies noch nicht, daß er unmittelbaren Besitz erlangt hat (vgl. dazu etwa OLG Köln ZMR 1998, 696; vgl. auch KG MDR 1999, 927).
  • OLG Köln, 26.02.1998 - 12 U 227/97

    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gemäß § 861 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 10 U 125/01
    Auch wenn ein Dritter im Hinblick auf einen noch abzuschließenden Miet- oder Pachtvertrag im Objekt Umbauarbeiten vornimmt, bedeutet dies noch nicht, daß er unmittelbaren Besitz erlangt hat (vgl. dazu etwa OLG Köln ZMR 1998, 696; vgl. auch KG MDR 1999, 927).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2019 - 2 U 39/19

    Verbotene Eigenmacht des Geschäftsführers gegenüber GbR durch eigenmächtige

    Zu dieser Willensbildung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts war aber Herr C allein nicht berechtigt, da er lediglich gemeinsam mit dem Kläger als Mitgesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt war (vgl. auch OLG Düsseldorf, NZM 2002, 192).

    Er ist demzufolge erkennbar nicht bereit, an der für die Durchsetzung des Herausgabeanspruchs der Gesellschaft erforderlichen Erlangung der tatsächlichen Gewalt für diese (§ 854 Abs. 1 BGB) mitzuwirken (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, NZM 2002, 192; auch OLG Saarbrücken, MDR 2007, 510 f.; Palandt/Herrler, a.a.O., § 866, Rdnr. 4).

  • AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15

    Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes i.R.d.

    Hierzu hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2002, 192) Beklagte nichts schlüssig vorgetragen und glaubhaft gemacht.

    Aus den obigen Ausführungen ergibt sich zugleich der für Eilverfahren grundsätzlich weiter erforderliche Verfügungsgrund (§ 935 ZPO), soweit es bei Besitzschutzansprüchen überhaupt eines solchen zusätzlichen Rechtsschutzinteresses bedarf (verneinend OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516; OLG Düsseldorf NZM 2002, 192; abweichend, in der Sache jedoch übereinstimmend OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 1717).

  • LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07

    Einstweilige Verfügung - verbotene Eigenmacht - Schwarzes Brett -

    Die Ausübung verbotener Eigenmacht begründet im Verfahren der einstweiligen Verfügung einen Verfügungsgrund ( OLG Saarbrücken Urteil vom 9. April 2003 - 1 U 4/03 - 1, 1 U 4/03 - NJW-RR 2003, 1717; OLG Düsseldorf Urteil vom 15. Nov. 2001 - 10 U 125/01 - Juris; OLG Koblenz Beschluss vom 24. Juli 2000 - 3 W 472/00 - Juris; OLG Stuttgart Urteil vom 19. Jan. 1996 - 2 U 164/95 - NJW-RR 1996, 1516).
  • OLG Nürnberg, 13.02.2012 - 4 U 2003/11

    Verbotene Eigenmacht: Familienrechtliches Kontaktaufnahmerecht als Rechtfertigung

    Anderenfalls ist nur der Zustimmende an der Ausübung der Rechte aufgrund der §§ 859 ff. BGB gehindert (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2001, NZM 2002, 192; Staudinger/Bunt, BGB, Neubearbeitung 2007, § 866 Rdnr. 24 m. w. N.).
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