Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 06.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99   

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https://dejure.org/2000,3171
OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99 (https://dejure.org/2000,3171)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2000 - 4 U 205/99 (https://dejure.org/2000,3171)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2000 - 4 U 205/99 (https://dejure.org/2000,3171)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag; Duldung; Vermieter; Mieter; Lagerhalle; Halle; Gebäude; Grundstück; Wesentlicher Bestandteil; Ungerechtfertigte Bereicherung

  • Wolters Kluwer

    Fehlender Anspruch auf Aufrechnung gegen Mietzinsforderung mangels eingener Ansprüche; Bau einer Lagerhalle ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des Betriebs einer Spedition; Unbeachtlichkeit eines Formmangels bezüglich eines Vorkaufrechts wegen dessen geringer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Ersatzanspruch des Mieters für Lagerhalle nach Beendigung des Mietverhältnisses; wesentlicher Bestandteil des Grundstücks; Verwendungsersatzanspruch; Vergütung des Wertzuwachses; Mietereinbauten; Rückbau; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

  • Judicialis

    BGB § 816 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § ... 547; ; BGB § 313; ; BGB § 128; ; BGB § 125; ; BGB § 139; ; BGB § 571; ; BGB § 139; ; BGB § 812; ; BGB § 951; ; BGB § 946; ; BGB § 94; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 326; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietvertrag - Wiederaufbau einer Lagerhalle nach Brandschaden - Duldung des Vermieters - Grundstücksbestandteil - Verweigerung der Beseitigung bei Ende langfristigen Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mängelbeseitigung kann unzumutbar sein

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 536 a.F., 242 BGB
    Instandsetzungspflicht - Opfergrenze - Hamburger Trabrennbahn - Asbestsanierung

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 95, 547 a.F., 951, 812, 816 BGB
    Lagerhalle des Mieters zu vorübergehendem Zweck

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99
    Im Hinblick auf diese Entfernungspflicht des Mieters ist im Regelfall davon auszugehen, dass Einbauten, die dieser vornimmt, nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgen (vergl. BGHZ 92, 70,73 m.w.N.; BGHZ 104, 298, 301; Münchener Kommentar/Holch BGB 3. Aufl. Rn.6 zu § 95).

    Etwas anderes kann sich allenfalls dann ergeben, wenn der Mieter aufgrund des Mietvertrages annehmen durfte, dass keine Abrißverpflichtung bei Mietvertragsende bestand (BGHZ 104, 298,301 m.w.N.).

  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83

    Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99
    Im Hinblick auf diese Entfernungspflicht des Mieters ist im Regelfall davon auszugehen, dass Einbauten, die dieser vornimmt, nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgen (vergl. BGHZ 92, 70,73 m.w.N.; BGHZ 104, 298, 301; Münchener Kommentar/Holch BGB 3. Aufl. Rn.6 zu § 95).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1990 - 10 U 127/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99
    Allerdings kann sich in solchen Fällen auch aus weiteren Umständen ergeben, dass das Bauwerk über das Mietende hinaus auf dem Grundstück verbleiben soll, insbesondere dann, wenn der Vermieter den Bau genehmigt hat, und wenn darüber hinaus aus der Sicht des Mieters Grund zu der Annahme besteht, dass der Vermieter auf die Beseitigung verzichtet habe (vergl. dazu OLG Düsseldorf, MDR 1990, 551).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8212
OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 32/00 (https://dejure.org/2002,8212)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2002 - 4 U 32/00 (https://dejure.org/2002,8212)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 4 U 32/00 (https://dejure.org/2002,8212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufführung von Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Bestimmtheit des Begriffs "Verwaltungskosten" (Geschäftsräume im Einkaufszentrum)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 802
  • NZM 2002, 388
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08

    Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und

    a) Der in Nr. 17 der Vertragsanlage verwendete Begriff der "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" ist hinreichend bestimmt im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (KG KGR 2004, 21, JURIS Tz. 39; OLG Hamburg NZM 2002, 388; OLG Köln NZM 2008, 366, 367; Staudinger/Schlosser BGB [2006] § 305 c Rdn. 117, § 305 Rdn. 142; Schmid GuT 2008, 195; Beuermann GE 2006, 1335; a. A. OLG Rostock NZM 2005, 507; GuT 2008, 200; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rdn. 511; Langenberg Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete 5. Aufl. Rdn. B 59; Lützenkirchen GE 2006, 614, 615).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Wenn und soweit allerdings der Mietvertrag über Geschäftsräume die Terminologie der BetrKV aufgreift, sind deren Regelungen in Ermangelung von Anhaltspunkten für einen abweichenden Parteiwillen bei der nach §§ 133, 157 BGB gebotenen Auslegung unabhängig davon zur Bestimmung der als umlagefähig vereinbarten Betriebskosten heranzuziehen, ob der Mietvertrag darüber hinaus auf die BetrKV verweist oder nicht (BGH, Urt. v. 26.9.2012, XII ZR 112/10, Rn. 13; Senat, Urt. v. 8.6.2000, 10 U 94/99; Beschl. v. 1.12.1011, I-10 U 149/11; OLG Brandenburg, Urt. v. 28.4.1999, 3 U 232/98; OLG Jena, Urt. v. 16.10.2001, 8 U 392/01; OLG Hamburg, Urt. v. 6.2.2002, 4 U 32/00; KG, Beschl. v. 12.7.2007, 12 U 117/06; Günter, WuM 2012, 587, 595 mwN.; Streyl, NZM 2014, 409, 410); dies gilt auch und gerade für die Hauswartkosten im Sinne des § 2 Nr. 14 BetrKV (BGH aaO.).
  • OLG Rostock, 10.04.2008 - 3 U 158/06

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerbemietvertrag: Transparenz des

    Entgegen der Ansicht des OLG Hamburg (Urt. v. 06.02.2002, 4 U 32/00, NZM 2002, 388; zustimmend Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 9. Aufl., Rn. 5501) kann nach dem allgemeinen Sprachgebrauch dem Begriff "Verwaltungskosten" kein hinreichend bestimmter Inhalt beigemessen werden.

    Des weiteren können zu den Verwaltungskosten auch Kosten für Leitungs- und Organisationsaufgaben sowie Managementaufgaben gehören, wenn diese nach Art des Mietobjektes erforderlich und zu erwarten sind (KG, Urt. v. 02.10.2003, 8 U 25/03, GE 2004, 234; OLG Hamburg, Urt. v. 06.02.2002, a.a.O.).

  • OLG Köln, 24.06.2008 - 22 U 131/07

    Umlegbarkeit der Betriebskosten, wenn Nutzung verboten?

    b) In Übereinstimmung mit der Entscheidung des ersten Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln ist - weiterhin - davon auszugehen, daß die streitige Klausel nicht schon deshalb nach § 307 BGB unwirksam ist, weil sie die Kosten der Hausverwaltung auf den Mieter abwälzt (Senat NZM 06, 701; vgl. auch OLG Hamburg NZM 02, 388 und WuM 03 268, 269 r.Sp. sowie KG in KGR 04, 21 f zum Begriff der Verwaltungskosten).
  • OLG Köln, 18.12.2007 - 22 U 67/07

    Überbürdung von Verwaltungskosten

    Die Bezeichnung "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" gibt eine Vorstellung über den davon erfassten Aufgabenbereich (vgl. zur Bestimmbarkeit des Begriffs der Hausverwaltung auch OLG Hamburg, NZM 02, 388).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 27 U 25/07

    Gewerberaummietvertrag: Vereinbarkeit der Mietnebenkostenabrechnung im

    Das OLG Hamburg (NZM 2002, 388) hat die pauschale Umlage von Verwaltungskosten nicht beanstandet, wobei es davon ausgegangen ist, dass der Begriff in § 26 der Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (II.BV) v. 12.10.1990 hinreichend definiert ist.
  • OLG Hamm, 26.04.2005 - 7 U 48/04

    Umfang der Tragung der Nebenkosten durch den Mieter

    Soweit das OLG Hamburg (Urteil vom 06.02.2002, NJW-RR 2002, 802) den Begriff "Verwaltungskosten" als genügend bestimmt gewertet und auch solche für Leitung, Organisation und Koordination einbezogen hat, steht dem die Rechtsauffassung des Senats nicht entgegen.
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