Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.08.2001

Rechtsprechung
   KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4726
KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01 (https://dejure.org/2002,4726)
KG, Entscheidung vom 11.03.2002 - 24 W 310/01 (https://dejure.org/2002,4726)
KG, Entscheidung vom 11. März 2002 - 24 W 310/01 (https://dejure.org/2002,4726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessvertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch unterbevollmächtigten Verwalter gemäss Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Wirksamkeit der Unterbevollmächtigung eines Verwalters; Heilung des Verfahrensfehlers durch Genehmigung der Prozessführung; Beschlussfähigkeit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten unterbevollmächtigten WEG-Verwalter

  • Judicialis

    WEG § 26 I; ; WEG § 27 II Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 1 § 27 Abs. 2 Nr. 3
    Keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten unterbevollmächtigten WEG -Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretung der Gemeinschaft durch Unterbevollmächtigten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 389
  • ZMR 2002, 695
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

    Auszug aus KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01
    Die Wohnungseigentümer müssen sich keine andere Person als Verwalter oder Mitverwalter aufdrängen lassen (BayObLG NJW-RR 1997, 1443 = ZMR 1998, 174).
  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93

    Erlöschen des Rechts des Grundstückseigentümers, den ersten Verwalter zu

    Auszug aus KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01
    Dieses Recht würde jedenfalls mit dem Entstehen einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft entfallen sein (BayObLG NJW-RR 1994, 784 = ZMR 1994, 483 = MDR 1994, 798).
  • KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92

    Abdingbarkeit und Nichtanwendbarkeit der Regelung über die Beschlussfähigkeit;

    Auszug aus KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01
    Soweit zum Tagesordnungspunkt 2 ein Stimmrechtsausschluss nach § 25 Abs. 5 WEG eingreift, weil der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht über die Entlastung der von ihm eingesetzten Unterverwaltung mit abstimmen darf, findet § 25 Abs. 3 WEG keine Anwendung, weil sonst eine erste Versammlung angesichts der Mehrheitsverhältnisse nie beschlussfähig wäre (Senat NJW-RR 1994, 659; OLG Düsseldorf WE 1999, 69).
  • LG Karlsruhe, 07.08.2012 - 11 S 180/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Verwalterbestellung wegen Übertragung

    Das Amt des Verwalters ist grundsätzlich an die Person gebunden (BayOBLGZ 1990, 173; NJW-RR 2002, 732; KG ZWE 2002, 364; Jennißen, a. a. O., § 26, Rn, 10; Spielbauer, a. a. O., § 26 Rn. 4; Knop, a. a. O., § 26, Rn. 28; allg. Meinung).
  • LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erforderlichkeit der Übersendung aller

    In diesen Fällen findet § 25 Abs. 3 WEG nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 206f.; KG NZM 2002, 389) keine Anwendung, weil die verbleibenden Eigentümer in diesem Fall unter keinen Umständen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile auf sich vereinen könnten, so dass der Weg über § 25 Abs. 4 WEG eine unnötige Förmelei darstellt.
  • KG, 02.12.2002 - 24 W 155/02

    Umdeutung der unzulässigen Nichtigkeitsklage in zulässige sofortige Beschwerde

    Die rechtzeitige Erstbeschwerde führt zur Aufhebung aller vorinstanzlichen Beschlüsse, weil bereits das gesamte Verfahren erster Instanz an den erkennbar fehlerhaften Bewilligungen der öffentlichen Zustellung leidet (vgl. KG ZMR 2002, 695 = ZWE 2002, 364 = GE 2002, 671 = KGRep. 2002, 175).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3980
BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01 (https://dejure.org/2001,3980)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.2001 - 2Z BR 114/01 (https://dejure.org/2001,3980)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 2001 - 2Z BR 114/01 (https://dejure.org/2001,3980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Gemeinschaftsordnung; Nicht beheizbarer Raum; Verbrauchsabhängige Kosten

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; HeizkostenV § 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2; HeizkostenV § 1
    Freistellung einzelner Räume von verbrauchsabhängigen Kosten

  • ibr-online

    Umfang der Freistellung von Räumen von Gemeinschaftskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Änderungsanspruch bezüglich Kostenverteilungsschlüssel in der WEG

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 3 UR II 125/99
  • LG Augsburg - 7 T 2754/00
  • BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 389
  • NZM 2002, 489
  • ZMR 2002, 65
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.09.1997 - 2Z BR 105/97

    Ansprüche der Wohnungseigentümer bei ordnungswidriger Abrechnung über Heizungs-

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01
    Solange der Kostenverteilungsschlüssel nicht abgeändert ist, muss er der Jahresabrechnung und dem Wirtschaftsplan zugrundegelegt werden (BayObLG WuM 1996, 297; NZM 1998, 813).
  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99

    Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen, weil die Regelung über die Kostenverteilung im Gesetz oder in der Gemeinschaftsordnung für die Abrechnung bindend ist und jeder Wohnungseigentümer sich darauf verlassen können muss, dass einmal Vereinbartes Geltung hat und die Wohnungseigentümer bindet (allg. Meinung; vgl. BayObLG NZM 2000, 301 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Ein solcher Anspruch setzt nach gefestigter Rechtsprechung voraus, daß der geltende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; 156, 192, 196, 202; BayObLGZ 1991, 396, 398; BayObLG, ZWE 2001, 597; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; auch Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 267 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Insofern haben allerdings bereits die Vorinstanzen rechtsfehlerfrei darauf hingewiesen, dass ein solcher Anspruch im Beschlussanfechtungsverfahren nicht einredeweise geltend gemacht werden kann (vgl. dazu BGHZ 130, 304; OLG Celle NZM 1998, 577; BayObLG ZMR 2002, 65; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42, § 16 Rz. 119; Riecke/Elzer, WEG, § 10 Rz. 204; vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 274, je m. w. N.), weil die in der Teilungserklärung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung grundsätzlich gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist.
  • OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Änderung der Gemeinschaftsordnung bei

    Dies kommt in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßend erscheinen lassen (BGH NJW 2003, 3476, 3477; BayObLG NZM 2002, 389; Senat, Beschluss vom 17.07.1996, NJWE-MietR 1997, 32, 33; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 10 Rn. 52 m.w.Nw.).
  • BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04

    Wohngeldforderung: Dritter als Schuldner - Aufrechnung

    Ebenso wenig kann gegen eine beschlossene Jahresabrechnung eingewandt werden, dass der Kostenverteilungsschlüssel, etwa hinsichtlich der Energiekosten, grob unbillig ist (BayObLG NZM 2002, 389).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - 3 Wx 77/05
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Änderung vorlägen, sei ein strenger Maßstab anzulegen, weil die Regelung über die Kostenverteilung im Gesetz oder in der Gemeinschaftsordnung für die Abrechnung grundsätzlich bindend sei und jeder Wohnungseigentümer sich darauf verlassen können müsse, dass einmal Vereinbartes tatsächlich gelte (BayObLG NZM 2002, 389 f.).
  • LG Freiburg, 18.05.2006 - 4 T 97/06

    Wohnungseigentum: Änderung der Teilungserklärung wegen grob unbilliger Regelung;

    Für die Entscheidung Ziff. 1 a) ist im vorliegenden Falle unerheblich, dass im Regelfall ein Anspruch auf Abänderung eines Verteilungsschlüssels im Verfahren über die Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung nicht als Einrede geltend gemacht werden kann (BayObLG ZMR 2002, 65; BayObLGZ 98, 278).
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