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   BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 99/01   

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https://dejure.org/2002,4867
BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 99/01 (https://dejure.org/2002,4867)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2002 - 2Z BR 99/01 (https://dejure.org/2002,4867)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2002 - 2Z BR 99/01 (https://dejure.org/2002,4867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 12; ; FGG § 15; ; ZPO § 286; ; ZPO § 440 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 12 § 15; ZPO § 286 § 440 Abs. 2
    Beweiswürdigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Echtheit einer Schrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Grundsatz der freien Beweiswürdigung; Vermutung der Echtheit einer Schrift; Blankounterschrift ; Blankett; Erstattung von Nebenkosten

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Echtheitsvermutung im FG-Verfahren

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 1049/99
  • LG München I - 1 T 13914/00
  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 99/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1453
  • NZM 2002, 449
  • FGPrax 2002, 111
  • ZMR 2002, 608
  • BayObLGZ 2002, 78
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87

    Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 99/01
    Ersichtlich hat sich die Kammer von der Überlegung leiten lassen, dass die Echtheit der Unterschrift auch ein bedeutendes Indiz für die Echtheit der Urkunde ist, nämlich dass der über der Unterschrift stehende Text mit dem Wissen des Ausstellers der Unterschrift dort steht (vgl. BGH NJW 1988, 2741).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 99/01
    (1) Die dazu getroffene Tatsachenwürdigung kann der Senat nur dahin überprüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze und feststehenden Erfahrungssätze und den allgemeinen Sprachgebrauch verstoßen hat (z.B. BayObLGZ 1983, 153/162; Keidel/Kayser § 27 Rn. 42), ferner ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden.
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 99/01
    Dass andere Schlussfolgerungen, z.B. aus der optischen Anordnung der Unterschrift, ebenso nahe oder noch nähergelegen hätten, kann mit der Rechtsbeschwerde nicht erfolgreich beanstandet werden (BayObLGZ 1982, 309/312 f.).
  • OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15

    Haftungsverteilung bei Verletzung der Wartepflicht durch Radfahrer, der einen

    Mängel der Beweiswürdigung sind danach nicht ersichtlich, zumal die Bewertung des Beweisergebnisses und die Ermittlung des Beweiswerts der Beweismittel ureigenste Aufgabe des Tatrichters sind (BGH NJW 2015, 74; BayObLG NZM 2002, 449), und nicht durch bloß abweichende Auffassungen der Parteien ersetzt werden können.
  • OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15

    Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem

    (1) Diese ist zwar grundsätzlich ureigenste Aufgabe des Tatrichters (BGH NJW 2015, 74 [75]; BayObLG NZM 2002, 449), und darf nicht durch bloß abweichende Auffassungen der Parteien oder des Senats ersetzt werden.
  • OLG München, 11.09.2015 - 10 U 1455/13

    Sturz eines Rollerfahrers aufgrund Abbiegens eines vor ihm fahrenden Pedelecs

    Entscheidend ist jedoch die Beurteilung des hierzu vorrangig berufenen Tatrichters (BGH NJW 1988, 266; BayObLG NZM 2002, 449; s. a. BGH NJW 1988, 566), umso mehr, als die Einschätzung des Beklagten wegen offensichtlicher Eigeninteressen an einem gegenteiligen Ausgang des Rechtsstreits kein geeignetes Maß an Unvoreingenommenheit und Objektivität bieten kann.
  • OLG München, 24.02.2015 - 10 U 4467/14

    Berufungszurückweisung nach unstatthaften Angriffen der klagenden Partei gegen

    Bei dieser Sachlage bleibt unerfindlich, wozu und wie lange der Beklagte zu 1) noch hätte befragt werden sollen, zumal auch Beweiserhebung und Ermittlung des Beweiswerts "ureigenste Aufgabe" des Tatrichters sind (BayObLG NZM 2002, 449; BGH NJW 1988, 266; s. a. BGH NJW 1988, 566: "Entscheidend ... ist der in der Vernehmung gewonnene persönliche Eindruck, der maßgeblich auf den Möglichkeiten beruht, dem Vernommenen ... Fragen zu stellen und ihn zu Präzisierungen seiner Aussagen zu veranlassen sowie sein gesamtes Aussageverhalten zu beobachten").

    Erneut ist daran zu erinnern, dass die Würdigung des Beweisergebnisses ureigenste Aufgabe des Tatrichters ist (BGH, Urt. v. 30.09.2014 - VI ZR 443/13, BeckRS 2014, 20508, Rn. 10; BayObLG NZM 2002, 449), und nicht durch bloß abweichende Auffassungen der Parteien ersetzt werden kann.

  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 1209/15

    Nachweis eines gestellten Unfalls

    h) Bei dieser Sachlage ergeben eine Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (BGH NJW 2015, 74 [75]; BayObLG NZM 2002, 449) und eine Gesamtschau der gesamten Beweisaufnahme (BGH NJW 2015, 74 [75, 76]; BGH NJW 1992, 1966; NJW 1997, 1988) die Wertung (BVerfG NJW 2003, 2524), dass die oben dargestellten, im Berufungsverfahren festgestellten Hilfstatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass der Beklagten der (Indizien-)Beweis eines verabredeten Unfalls gelungen ist.
  • OLG München, 07.07.2016 - 10 U 76/14

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision eines Radfahrers mit einem Traktor auf

    Entscheidend ist jedoch die Beurteilung des hierzu vorrangig berufenen Tatrichters (BGH NJW 1988, 266; BayObLG NZM 2002, 449; s. a. BGH NJW 1988, 566).
  • OLG München, 18.11.2016 - 10 U 1447/16

    Ansprüche gegen Vollkaskoversicherer bei Verdacht eines absichtlich

    Zwar ist diese Abwägung grundsätzlich ureigenste Aufgabe des Tatrichters (BGH NJW 2015, 74 [75]; BayObLG NZM 2002, 449) während im Berufungsverfahren nicht ausreichend oder erfolgreich sein kann, die Beweisergebnisse des Landgerichts zu bezweifeln und die erstinstanzliche Beweiswürdigung durch eine eigene, vermeintlich bessere ersetzt (BGH VersR 2016, 793) wissen zu wollen.
  • OLG München, 22.12.2017 - 10 U 2850/16

    Haftung von Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung bei Vorliegen eines

    Ungeeignet und im Berufungsverfahren nicht zielführend sind Versuche, ohne nähere Begründung eine eigene Bewertung des Sachvortrags und des erwünschten Ergebnisses als vorzugswürdig oder die Beurteilung des Tatrichters (BGH NJW 1988, 266; BayObLG NZM 2002, 449; s. a. BGH NJW 1988, 566) als verfehlt zu bezeichnen.
  • OLG München, 17.07.2017 - 10 U 2500/15

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

    Ungeeignet und nicht zielführend sind Versuche, aufgrund unzutreffender Tatsachengrundlage eine eigene Bewertung der Gutachtensergebnisse als vorzugswürdig oder die Beurteilung des Tatrichters (BGH NJW 1988, 266; BayObLG NZM 2002, 449; s. a. BGH NJW 1988, 566) als verfehlt zu bezeichnen.
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 601/15

    Auffahrunfall auf der Autobahn

    c) Der Senat verkennt nicht, dass grundsätzlich die Würdigung des Beweisergebnisses ureigenste Aufgabe des Tatrichters ist (BGH NJW 2015, 74 [75]; BayObLG NZM 2002, 449), und nicht durch bloß abweichende Auffassungen der Parteien oder des Senats ersetzt werden darf.
  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der

  • BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02

    Konkludente Zustimmung zu baulicher Veränderung in Eigentumswohnanlage - Kosten

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