Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.08.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2199
BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02 (https://dejure.org/2002,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.2002 - 2Z BR 9/02 (https://dejure.org/2002,2199)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 2002 - 2Z BR 9/02 (https://dejure.org/2002,2199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 259; ; WEG § 28 Abs. 4; ; WEG § 45 Abs. 3; ; ZPO § 887; ; ZPO § 888; ; ZPO § 891; ; ZPO a.F. § 139; ; ZPO a.F. § 278 Abs. 3; ; ZPO a.F. § 568 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber Wohnungseigentümern als nicht vertretbare Handlung - Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung des Anspruchs auf Rechnungslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckung einer Rechnungslegungspflicht; Vertretbare Handlung der Vollstreckung; Ordnungsgemäße Rechnungslegung; Vollstreckungsentscheidung; Erstellung einer Schlussabrechnung; Wohnungseigentümer einer Wohnanlage

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 281/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 4742/01
  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1381
  • MDR 2002, 1028
  • NZM 2002, 489
  • ZMR 2002, 841
  • BayObLGZ 2002, 115
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 08.03.1999 - 3 Wx 33/99

    Rechnungslegungsanspruch gegen den abberufenen Verwalter - Vollstreckung

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
    aa) Die wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur vertritt jedenfalls für die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG die Auffassung, dass deren Erstellung als vertretbare Handlung der Vollstreckung nach § 887 ZPO unterliegt (OLG Hamm OLGZ 1975, 157/160; OLG Düsseldorf NZM 1999, 842; Rau WuM 1997, 127; Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 37; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 56, 118; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 281; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 28 WEG Rn. 8).

    bb) Die Rechnungslegungspflicht aus § 28 Abs. 4 WEG wird teilweise ebenfalls als vertretbare Handlung beurteilt, deren Vollstreckung nach § 45 Abs. 3 WEG i.V.m. § 887 ZPO vorzunehmen ist (so zuletzt OLG Düsseldorf NZM 1999, 842; ebenso OLG Hamm OLGZ 1975, 157/160; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 28 Rn. 56, 118, 123 f.; Staudinger/Bub § 28 Rn. 472; Palandt/ Bassenge § 28 WEG Rn. 14).

  • OLG Köln, 02.03.1998 - 2 W 201/97

    Der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter ist grds.

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
    cc) Nach anderer Ansicht ist die Rechnungslegung nach § 28 Abs. 4 WEG eine nicht vertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO vollstreckt wird (KG NJW 1972, 2093; OLG Stuttgart Rpfleger 1973, 311; siehe auch OLG Köln WuM 1998, 375; Weitnauer/ Hauger § 28 Rn. 38; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 28 Rn. 74; Belz Handbuch des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 251; Nieß NZM 1999, 832).

    Demnach erfordert die Erfüllung der Rechnungslegungspflicht im allgemeinen Kenntnisse, die nur der Verwalter selbst, nicht auch ein Dritter haben kann (siehe Nieß NZM 1999, 832 f.; ferner OLG Köln WuM 1998, 375/377).

  • OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - 14 W 61/99
    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
    Den Wert des Beschwerdegegenstands setzt der Senat nach § 3 ZPO unter Berücksichtigung der Währungsumstellung für den zweiten und dritten Rechtszug einheitlich auf 2000 EUR fest; dies entspricht im wesentlichen dem in der Höhe des festgesetzten Zwangsgelds zum Ausdruck gekommenen Vollstreckungsinteresse der Gläubiger, für das auch die Hauptsache eine Richtschnur bildet (OLG Karlsruhe MDR 2000, 229; Zöller/Herget ZPO § 3 Rn. 16 Stichwort "Zwangsvollstreckung").
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1987 - 9 W 43/87
    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
    Teilweise wird vertreten, dass der Einwand der Erfüllung im Verfahren nach § 888 ZPO nur beachtlich ist, wenn die Handlung, die der Schuldner als Erfüllung ansieht, unstreitig (OLG Köln NJW-RR 1989, 188) oder präsent beweisbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 63 f.; KG NJW-RR 1987, 840 f.).
  • OLG Köln, 21.11.1988 - 20 W 76/88

    Anspruch auf Auskunftspflicht und Rechenschaftspflicht bei einem Bauherrenmodell;

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
    Teilweise wird vertreten, dass der Einwand der Erfüllung im Verfahren nach § 888 ZPO nur beachtlich ist, wenn die Handlung, die der Schuldner als Erfüllung ansieht, unstreitig (OLG Köln NJW-RR 1989, 188) oder präsent beweisbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 63 f.; KG NJW-RR 1987, 840 f.).
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
    dd) Bei unvollständiger Abrechnung hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ergänzung (siehe etwa BGH NJW 1983, 2243/2244; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 778), der seinem Wesen nach nichts anderes als der ursprüngliche und bereits titulierte Erfüllungsanspruch ist- Durchsetzen kann der Gläubiger die Ergänzung im Weg der Zwangsvollstreckung, hier also durch Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft.
  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 17/96

    Androhung von Ordnungsmitteln als Beginn der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
    Jedoch stellen Verfahrensverstöße auch bei inhaltlich übereinstimmenden Vorentscheidungen einen neuen selbständigen Beschwerdegrund dar, wenn der Fehler nicht schon dem Amtsgericht unterlaufen, also neu ist (allgemeine Meinung; BayObLG NJW-RR 1996, 780; Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 568 Rn. 12 und 13).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
    (1) Eine Hinweispflicht des Gerichts besteht, wenn es von einer Rechtsansicht abweichen will, die es zuvor den Beteiligten mitgeteilt hat (BVerfG NJW 1996, 3202).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
    Vielmehr umfasst die Verpflichtung auch, den Auftraggeber über die Einzelheiten der Auftragsausführung in verkehrsüblicher Form zu informieren und ihm die notwendige Übersicht über das Besorgte zu verschaffen; das gilt selbst dann, wenn eine Pflicht zur Herausgabe nach § 667 BGB nicht besteht (BGHZ 109, 260/266).
  • OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 102/91

    Begünstigung, Nichtbegünstigung, Erbquote, Schenkung, Pflichtteilsergänzung,

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02
    dd) Bei unvollständiger Abrechnung hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ergänzung (siehe etwa BGH NJW 1983, 2243/2244; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 778), der seinem Wesen nach nichts anderes als der ursprüngliche und bereits titulierte Erfüllungsanspruch ist- Durchsetzen kann der Gläubiger die Ergänzung im Weg der Zwangsvollstreckung, hier also durch Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft.
  • BayObLG, 22.12.1988 - BReg. 3 Z 157/88
  • KG, 30.06.1972 - 1 W 1386/71
  • KG, 09.02.1987 - 24 W 6684/86

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zuständigkeit; Vollstreckungsmaßnahmen;

  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87

    Beschwerdegrund - Rechtliches Gehör - Vorinstanz

  • BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters

    Der Verwalter ist demnach nicht nur im Falle der Rechnungslegung (vgl. dazu BayObLG, ZWE 2002, 585, 587; Bärmann/Becker aaO § 28 Rn. 188; aA Jennißen, WEG aaO § 28 Rn. 194), sondern auch im Falle der Jahresabrechnung verpflichtet, über seine mit Einnahmen und Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen.

    Ein entsprechender Titel gegen den früheren Verwalter betrifft eine nicht vertretbare Handlung und ist nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu vollstrecken (BayObLG, ZWE 2002, 585, 587; Bendtsen in Kindl/Meller-Hannich/Wolf aaO § 887 ZPO Rn. 15).

  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Ein Anspruch auf Ergänzung besteht, wenn der Schuldner in Folge eines Irrtums einen Teil des Bestandes weggelassen hat, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen, wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind oder wenn das Verzeichnis auf Grund gefälschter Unterlagen aufgestellt worden ist (BGH, NJW 1983, 2243; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1292; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 1104; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 261, Rdnr. 22; Münchener- Kommentar- Krüger, BGB, 4. Aufl., § 260, Rdnr. 44; a. A. Staudinger- Bittner, BGB, Neubearb.
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Allerdings besteht ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft, wenn der Schuldner in Folge Irrtums einen Teil des Bestandes weggelassen hat, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen, wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind oder wenn das Verzeichnis auf Grund gefälschter Unterlagen aufgestellt worden ist (BGH, Urt. v. 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 - NJW 1983, 2243; Senat, Beschl.v. 29.8.2006, 5 W 72/06-26; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381).
  • OLG Köln, 18.08.2008 - 19 W 24/08

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Eine Auskunft zur Provisionsabrechnung oder aus Geschäftsunterlagen kann durchaus ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängig sein (s. Zöller/Stöber § 888 Rn. 3 s.v. Auskunft, mit zahlreichen Nachweisen), so beispielsweise die Erstellung einer Abrechnung, wenn sie verbindliche Erklärungen des Schuldners aufgrund seiner besonderen Kenntnisse voraussetzt (BGH NJW 2006, 2706, 2707; OLG Köln MDR 2002, 294; BayObLG NJW-RR 2002, 1381, 1382; Schuschke/Walker, Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 887 Rn. 7).

    Nur ausnahmsweise ist nach § 888 ZPO zu vollstrecken, wenn beispielsweise Bücher gänzlich fehlen oder so unzulänglich sind, dass sie von einem Dritten nicht ausgewertet werden können, oder bezüglich der Auskunft eine besondere Vollständigkeitserklärung abzugeben ist (OLG Köln, NJW-RR 1996, 100; 2003, 33; MDR 2002, 294; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 489; BayObLG NJW-RR 2002, 1381, 1382; Baumbach/Hopt § 87c HGB Rn. 12; Schuschke/Walker, a.a.O.).

  • OLG Köln, 24.03.2005 - 25 WF 45/05

    Gegenstandswert des Zwangsgeldverfahrens bei lastenfreier Umschreibung

    Während nach der einen Auffassung das Interesse des Gläubigers in der Regel dem der Hauptsache entspricht (so u.a. OLG Nürnberg Rpfleger 1963, 218; KG JurBüro 1973, 150; wohl auch BayObLG NZM 2002, 489, 491; Zöller/Herget a.a.O.; Schuschke/Walker a.a.O.; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann a.a.O.; Thomas/Putzo a.a.O.; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl. § 888 ZPO Rn 17; Hillach/Rohs a.a.O.; Anders/Gehle/Kunze a.a.O.), ist nach der anderen Meinung nur ein Bruchteil des Wertes der Hauptsache anzusetzen (vgl. Schneider/Herget a.a.O. Rn 3511; Stein/Jonas/Roth a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13

    Zwangsmittelverfahren wegen einer unvertretbaren Handlung: Hauptsacheerledigung

    Der Berechtigte kann dann eine Ergänzung verlangen und diesen Anspruch gemäß § 888 ZPO vollstrecken (Senat, Beschl. v. 29.8.2006 - 5 W 72/06; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 2002, 1381).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2019 - 5 W 45/19

    Bei einer Stufenklage ist Prozesskostenhilfe grundsätzlich einheitlich für

    Ist die Unvollständigkeit auf einen Umstand zurückzuführen, der seine Ursache nicht in einer unzureichenden Sorgfalt im Sinne von § 260 Abs. 2 hat, sondern z.B. in (bisher) fehlender Kenntnis des Auskunftsverpflichteten, so besteht ebenfalls Anspruch auf Wiederholung des Auskunftsverlangens bzw. die Möglichkeit der Ergänzung des Verzeichnisses (Herzog in: Staudinger, 2015, § 2314 Rn. 84ff; OLG Nürnberg, ZEV 2005, 312; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394; BGH, Urt. v. 29.06.1983 - IVb ZR 391/81 - NJW 1983, 2243; Senat, Beschl.v. 29.8.2006, 5 W 72/06-26; BayObLG, NJW-RR 2002, 1381).
  • OLG Köln, 28.01.2004 - 16 Wx 248/03

    Keine weitere Beschwerde ohne Zulassung in Zwangsvollstreckungssachen nach dem

    Es finden auch insoweit über § 45 Abs. 3 WEG die Vorschriften der ZPO und nicht § 47 WEG Anwendung ( vgl. BayObLG ZWE 2002, 585 ff, 588; Bärmann/Pick/Merle aaO. ).
  • OLG Celle, 01.04.2003 - 6 W 25/03

    Voraussetzungen des Antrages auf Festsetzung von Zwangsgeld; Behauptete Erfüllung

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und der Erfüllungseinwand sich ohne Verzögerung des Vollstreckungsverfahrens erledigen lässt (Beschlüsse des Senats vom 25. Oktober 1990 - 22 W 98/90 - und vom 11. November 1991 - 22 W 114/91 - so auch BayOblG NZM 2002, 489, 491).
  • LG Dessau-Roßlau, 03.05.2012 - 5 T 36/12

    Zwangsvollstreckung: Verurteilung eines Wohnungseigentumsverwalters zur

    Die Kammer schließt sich jedoch der in der Rechtssprechung vertretenen Meinung an, dass zur Abgrenzung zwischen § 888 ZPO und § 887 ZPO und somit zwischen unvertretbarer und vertretbarer Handlung danach zu unterscheiden ist, ob es sich um eine schlichte Abrechnung handeln soll oder um eine Rechnungslegung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 02.03.1998, AZ: 2 W 201/97, WuM 1998, 375 ff., BayObLG, Beschl. v. 18.4.2002, AZ: 2 Z BR 9/02, Rz. 16, je zitiert nach juris; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rz. 3 zu § 888 ZPO "Rechnungslegung").
  • LG München II, 10.07.2012 - 2 S 773/12

    Unzulässigkeit einer Klage in der Berufungsinstanz: Entgegenstehende Rechtskraft

  • LG Düsseldorf, 29.01.2007 - 4b O 192/92

    Vollstreckung von Ansprüchen auf Rechnungslegung als nicht vertretbare Handlungen

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3980
BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01 (https://dejure.org/2001,3980)
BayObLG, Entscheidung vom 23.08.2001 - 2Z BR 114/01 (https://dejure.org/2001,3980)
BayObLG, Entscheidung vom 23. August 2001 - 2Z BR 114/01 (https://dejure.org/2001,3980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Gemeinschaftsordnung; Nicht beheizbarer Raum; Verbrauchsabhängige Kosten

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; HeizkostenV § 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2; HeizkostenV § 1
    Freistellung einzelner Räume von verbrauchsabhängigen Kosten

  • ibr-online

    Umfang der Freistellung von Räumen von Gemeinschaftskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Änderungsanspruch bezüglich Kostenverteilungsschlüssel in der WEG

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 3 UR II 125/99
  • LG Augsburg - 7 T 2754/00
  • BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 389
  • NZM 2002, 489
  • ZMR 2002, 65
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.09.1997 - 2Z BR 105/97

    Ansprüche der Wohnungseigentümer bei ordnungswidriger Abrechnung über Heizungs-

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01
    Solange der Kostenverteilungsschlüssel nicht abgeändert ist, muss er der Jahresabrechnung und dem Wirtschaftsplan zugrundegelegt werden (BayObLG WuM 1996, 297; NZM 1998, 813).
  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 80/99

    Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des

    Auszug aus BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen, ist ein strenger Maßstab anzulegen, weil die Regelung über die Kostenverteilung im Gesetz oder in der Gemeinschaftsordnung für die Abrechnung bindend ist und jeder Wohnungseigentümer sich darauf verlassen können muss, dass einmal Vereinbartes Geltung hat und die Wohnungseigentümer bindet (allg. Meinung; vgl. BayObLG NZM 2000, 301 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Ein solcher Anspruch setzt nach gefestigter Rechtsprechung voraus, daß der geltende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; 156, 192, 196, 202; BayObLGZ 1991, 396, 398; BayObLG, ZWE 2001, 597; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; auch Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 267 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

    Insofern haben allerdings bereits die Vorinstanzen rechtsfehlerfrei darauf hingewiesen, dass ein solcher Anspruch im Beschlussanfechtungsverfahren nicht einredeweise geltend gemacht werden kann (vgl. dazu BGHZ 130, 304; OLG Celle NZM 1998, 577; BayObLG ZMR 2002, 65; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42, § 16 Rz. 119; Riecke/Elzer, WEG, § 10 Rz. 204; vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 274, je m. w. N.), weil die in der Teilungserklärung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung grundsätzlich gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist.
  • OLG Schleswig, 26.04.2006 - 2 W 234/05

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Änderung der Gemeinschaftsordnung bei

    Dies kommt in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßend erscheinen lassen (BGH NJW 2003, 3476, 3477; BayObLG NZM 2002, 389; Senat, Beschluss vom 17.07.1996, NJWE-MietR 1997, 32, 33; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 10 Rn. 52 m.w.Nw.).
  • BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04

    Wohngeldforderung: Dritter als Schuldner - Aufrechnung

    Ebenso wenig kann gegen eine beschlossene Jahresabrechnung eingewandt werden, dass der Kostenverteilungsschlüssel, etwa hinsichtlich der Energiekosten, grob unbillig ist (BayObLG NZM 2002, 389).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - 3 Wx 77/05
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Änderung vorlägen, sei ein strenger Maßstab anzulegen, weil die Regelung über die Kostenverteilung im Gesetz oder in der Gemeinschaftsordnung für die Abrechnung grundsätzlich bindend sei und jeder Wohnungseigentümer sich darauf verlassen können müsse, dass einmal Vereinbartes tatsächlich gelte (BayObLG NZM 2002, 389 f.).
  • LG Freiburg, 18.05.2006 - 4 T 97/06

    Wohnungseigentum: Änderung der Teilungserklärung wegen grob unbilliger Regelung;

    Für die Entscheidung Ziff. 1 a) ist im vorliegenden Falle unerheblich, dass im Regelfall ein Anspruch auf Abänderung eines Verteilungsschlüssels im Verfahren über die Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung nicht als Einrede geltend gemacht werden kann (BayObLG ZMR 2002, 65; BayObLGZ 98, 278).
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