Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 30.03.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01   

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https://dejure.org/2001,4909
BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01 (https://dejure.org/2001,4909)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 2Z BR 45/01 (https://dejure.org/2001,4909)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 2Z BR 45/01 (https://dejure.org/2001,4909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Teilungserklärung; Wohnanlage; Erhöhtes Ruhebedürfnis; Senioren; Sondereigentum; Klimaanlagen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Seniorenwohnanlage; Ruhebedürfnis; Klimaanlage

  • Judicialis

    WEG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15
    Ruhebedürfnis in einer Seniorenwohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klimageräteverbot durch Mehrheitsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Klimaanlage kann nicht immer eingebaut werden!

Verfahrensgang

  • AG Aschaffenburg - 4 UR II 34/00
  • LG Aschaffenburg - 1 T 25/00
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 493 (Ls.)
  • ZMR 2001, 818
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 07.08.1985 - 3 W 105/85

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01
    Nicht ordnungsmäßig ist demgegenüber ein Gebrauch, durch den einem Wohnungseigentümer ein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht, d.h. ihm einen nach § 14 Nr. 1 WEG zulässigen Gebrauch verbietet (OLG Düsseldorf OLGZ 1985, 437; BayObLG WÜM 1992, 206; WE 1994, 17; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 15 WEG Rn. 4; Staudinger/Kreuzer § 15 Rn. 111; Müller, Rn. 164, 167).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01
    Denn selbst im Falle ursprünglicher Zustimmung zu keinem Eigentümerbeschluss ist nach ganz herrschender Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Anfechtung regelmäßig zu bejahen (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; 1997, 715/717; OLG Düsseldorf DWE 1989, 28; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 628).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

    Auszug aus BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01
    Denn selbst im Falle ursprünglicher Zustimmung zu keinem Eigentümerbeschluss ist nach ganz herrschender Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Anfechtung regelmäßig zu bejahen (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; 1997, 715/717; OLG Düsseldorf DWE 1989, 28; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 628).
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Als Anhaltspunkte zur Bestimmung des Gepräges können die Baubeschreibung (vgl. OLG München NZM 2005, 509), Regelungen in der Gemeinschaftsordnung (OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; auch BayObLG NZM 2002, 493; vgl. Hogenschurz MDR 2003, 201/203) und das tatsächliche Wohnumfeld bilden.
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Widerspruch zwischen Gemeinschaftsordnung und Hausordnung in städtischer

    Umgekehrt kann es der in der Teilungserklärung festgelegte besondere Zweck der Wohnanlage, z.B. als Seniorenwohnanlage bei Ausschluss größeren Publikumsverkehrs, mit sich bringen, dass die Hausordnung dem gesteigerten Ruhebedürfnis der Bewohner etwa durch ein Verbot stationärer, ortsgebundener Klimageräte Rechnung trägt (siehe BayObLG WuM 2001, 403).
  • OLG München, 28.02.2002 - 2Z BR 141/01

    Zulässigkeit der Beschränkung des Musizierens in der WEG-Hausordnung

    a l s S e n i o r e n w o h n a n l a g e b e i A u s s c h l u ß g r ö ß e r e n Publikumsverkehrs, mit sich bringen, daß die Hausordnung dem gesteigerten Ruhebedürfnis der Bewohner etwa durch ein Verbot stationärer, ortsgebundener Klimageräte Rechnung trägt (siehe BayObLG WuM 2001, 403).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6519
OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01 (https://dejure.org/2001,6519)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.2001 - 15 U 9/01 (https://dejure.org/2001,6519)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 2001 - 15 U 9/01 (https://dejure.org/2001,6519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1209 (Ls.)
  • NZM 2002, 493
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01
    Aus der Tatsache, dass eine Partei sich die Mitwirkung des Maklers gefallen lässt, folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht notwendigerweise, dass sie mit dem Makler in Vertragsbeziehungen treten will (BGH NJW-RR 1996, 114; NJW-RR 1986, 1497; NJW 1981, 279).

    Ein solcher Fall liegt jedoch dann nicht vor, wenn ein Interessent es erklärtermaßen ablehnt einem Makler Provision zu zahlen, gleichwohl aber bereit ist, mit ihm weiter in Kontakt zu stehen, und hierbei die Deutung möglich ist, dass er den Makler als provisonsberechtigten Makler des anderweitigen Interessenten ansieht (BGH NJW-RR 1996, 114, 115; NJW-RR 1986, 1496, 1497; Schwerdtner a.a.O).

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 27/80

    Anspruch aus einem Maklervertrag - Vereinbarung einer Verkäuferprovision in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01
    Aus der Tatsache, dass eine Partei sich die Mitwirkung des Maklers gefallen lässt, folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht notwendigerweise, dass sie mit dem Makler in Vertragsbeziehungen treten will (BGH NJW-RR 1996, 114; NJW-RR 1986, 1497; NJW 1981, 279).
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01
    Ein solcher Fall liegt jedoch dann nicht vor, wenn ein Interessent es erklärtermaßen ablehnt einem Makler Provision zu zahlen, gleichwohl aber bereit ist, mit ihm weiter in Kontakt zu stehen, und hierbei die Deutung möglich ist, dass er den Makler als provisonsberechtigten Makler des anderweitigen Interessenten ansieht (BGH NJW-RR 1996, 114, 115; NJW-RR 1986, 1496, 1497; Schwerdtner a.a.O).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03

    Vergütung des Maklers: Anfall der Provision bei Ausübung eines im Hauptvertrag

    Aus der Sicht des Maklers ist ein solches Verhalten dahingehend zu deuten, dass der Interessent mit dem Zustandekommen eines Maklervertrages zu den vom Makler formulierten Bedingungen einverstanden ist (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1496, 1497; Senat, NZM 2002, 493, 494).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02

    Maklerprovisionsanspruch: Fehlende Identität zwischen dem nach dem Maklervertrag

    Wenn hingegen aus der Sicht des Interessenten auch die Deutung möglich ist, dass der Makler seine Leistungen im Auftrag der Gegenseite erbringen will, kommt ein Erklärungsbewusstsein nicht in Betracht (vgl. Senat, NZM 2002, 493, 494 m.w.N.).
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