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   KG, 29.05.2002 - 24 W 66/02   

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https://dejure.org/2002,4583
KG, 29.05.2002 - 24 W 66/02 (https://dejure.org/2002,4583)
KG, Entscheidung vom 29.05.2002 - 24 W 66/02 (https://dejure.org/2002,4583)
KG, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 24 W 66/02 (https://dejure.org/2002,4583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stimmrecht des Wohnungseigentümers bei gleichzeitiger Bestellung als Verwalter; Mehrheitseigentümer; Ausübung des Stimmrechts bei Abstimmung über die ordentliche Abberufung des Verwalters ; Gleichzeitige ordentliche Kündigung des Verwaltervertrags

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stimmrecht des Wohnungseigentümers bei seiner Abberufung als Verwalter

  • Judicialis

    WEG § 25 V; ; WEG § 26 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 5 § 26 Abs. 1
    Stimmrecht des Wohnungseigentümers bei seiner Abberufung als Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stimmrecht des Miteigentümerverwalters über seine Abberufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 1008 (Ls.)
  • NZM 2002, 618
  • FGPrax 2002, 172
  • ZMR 2002, 862
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 11.09.1986 - BReg. 2 Z 35/86

    Verwalter; Wohnungseigentümer; Stimmrecht; Beschlußfassung; Abberufung;

    Auszug aus KG, 29.05.2002 - 24 W 66/02
    Das Landgericht verweist in der angefochtenen Entscheidung auf die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1987, 78) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZM 1999, 285 = ZMR 1999, 60 = WuM 1999, 59 = FGPrax 1999, 10).

    Im Sinne eines Stimmrechts des Wohnungseigentümers, der zugleich Verwalter ist, bei der Entscheidung über seine ordentliche Abwahl hat sich weithin das Schrifttum geäußert (Seuss, Anm. zu BayObLG WE 1987, 45 = NJW-RR 1987, 78; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl., § 25 Rdn. 21; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 26 Rdn. 150; Staudinger/Bub WEG § 26 Rdn. 424 a).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 3 Wx 366/98

    Voraussetzungen für den Stimmrechtsausschluß des WEG -Verwalters

    Auszug aus KG, 29.05.2002 - 24 W 66/02
    Ein Mehrheitseigentümer, der zugleich Verwalter ist, ist bei der Abstimmung über die gegen ihn ohne wichtigen Grund ausgesprochene Abberufung und Kündigung nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen (Abweichung von OLG Düsseldorf NZM 1999, 285 = ZMR 1999, 60 = WuM 1999, 59 = FGPrax 1999 10).

    Das Landgericht verweist in der angefochtenen Entscheidung auf die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1987, 78) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZM 1999, 285 = ZMR 1999, 60 = WuM 1999, 59 = FGPrax 1999, 10).

  • KG, 22.12.1993 - 24 W 875/93

    Voraussetzungen für den Ausschluß des Wohnungseigentümers bei Abstimmungen

    Auszug aus KG, 29.05.2002 - 24 W 66/02
    Der Senat ist demgegenüber der Auffassung, dass das Stimmrechtsverbot des § 25 Abs. 5 WEG dann nicht gilt, wenn der Wohnungseigentümer und Verwalter mitgliedschaftliche Interessen wahrnimmt (vgl. Senat NJW-RR 1994, 855; BayObLG WE 1991, 220).
  • LG Berlin, 18.12.2001 - 85 T 182/01
    Auszug aus KG, 29.05.2002 - 24 W 66/02
    hat der 24. Zivilsenat des Kammergerichts auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu III. gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 18. Dezember 2001 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 25. Januar 2002 - 85 T 182/01 WEG - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dr. Briesemeister, die Richterin am Kammergericht Kingreen und die Richterin am Landgericht Hinrichs am 29. Mai 2002 beschlossen:.
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. September 1986 (NJW-RR 1987, 78) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. September 1998 (NZM 1999, 285) gehindert und hat deshalb die Sache durch Beschluß vom 29. Mai 2002 (NZM 2002, 618 = WuM 2002, 387 = KG-Report 2002, 210 = Grundeigentum 2002, 805) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    Etwas anderes würde für den hier nicht vorliegenden Fall einer Beschlussfassung über die Abberufung aus wichtigem Grund gelten (BGH, Beschl. v. 19.09.2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46 = NJW 2002, 3704 , [...] Rn. 30 ff.; KG, Beschl. v. 29.05.2002 - 24 W 66/02, NZM 2002, 618 ).
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