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   KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01   

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https://dejure.org/2002,3406
KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01 (https://dejure.org/2002,3406)
KG, Entscheidung vom 29.04.2002 - 24 W 26/01 (https://dejure.org/2002,3406)
KG, Entscheidung vom 29. April 2002 - 24 W 26/01 (https://dejure.org/2002,3406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss über Fortgeltung eines Wirtschaftsplanes in Eigentümerversammlung; Zulässigkeit der Aufrechnung mit Ansprüchen aus früheren Wirtschaftsperioden; Rücksicht auf den Haftungsverband; Einbeziehung des zwischenzeitlich zum Verfahrensvertreter bestellten ...

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 27 II Nr. 5; ; WEG § 28 V; ; BGB § 387; ; BGB § 426

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Aufrechnung gegen die Gemeinschaft bei Eigentümerwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1379
  • NZM 2002, 745
  • FGPrax 2002, 164
  • ZMR 2002, 699
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94

    Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen

    Auszug aus KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
    Die Bedenken des Landgerichts gegen die Zulässigkeit der Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung in früheren Jahren mit Wohngeldansprüchen aus 1999 ergeben sich aus dem mehrfachen Eigentümerwechsel im Laufe des Jahres 1999 und der früheren Rechtsprechung des Senats zum Haftungsverband (NJW-RR 1995, 975; NJW-RR 1996, 465).

    Eine eigenmächtige Verrechnung ist unzulässig, weil die Vorschüsse für jede Wirtschaftsperiode zweckbestimmt sind und für den betreffenden Zeitraum zur Verfügung stehen müssen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 28 Rdnr. 103 unter Hinweis auf Senat NJW-RR 1995, 975; OLG Hamm NZM 1999, 180).

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Auszug aus KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
    Dem steht nicht entgegen, dass nur durch Vereinbarung (Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung) eine "Erwerberhaftung" statuiert werden kann (BGH NJW 1994, 2950 = MDR 1994, 580 = ZMR 1994, 271).
  • LG Berlin, 19.12.2000 - 85 T 70/00
    Auszug aus KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
    hat der 24. Zivilsenat des Kammergerichts auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19. Dezember 2000 - 85 T 70/00 - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dr. Briesemeister, den Richter am Kammergericht B. D. Kuhnke und die Richterin am Landgericht Hinrichs am 29. April 2002 beschlossen:.
  • OLG Hamm, 08.05.1998 - 15 W 83/98

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
    Eine eigenmächtige Verrechnung ist unzulässig, weil die Vorschüsse für jede Wirtschaftsperiode zweckbestimmt sind und für den betreffenden Zeitraum zur Verfügung stehen müssen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 28 Rdnr. 103 unter Hinweis auf Senat NJW-RR 1995, 975; OLG Hamm NZM 1999, 180).
  • KG, 31.01.2000 - 24 W 7323/98
    Auszug aus KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
    Vielmehr bilden die gemeinschaftlichen Gelder (§ 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG) ein einheitliches Verwaltungsvermögen, das schon nach seiner Zweckbestimmung (Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums) ausschließlich den jeweiligen im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümern zusteht, die auch allein die Beschlusskompetenz darüber haben (Senat NZM 2000, 830 = ZMR 2000, 399 = ZWE 2000, 224 = FGPrax 2000, 94).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
    Die Weitergeltung und Fälligstellung der monatlichen Beitragsvorschüsse scheitert auch nicht an der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500 = ZMR 2000, 771 = ZWE 2000, 518 = NZM 2000, 1184).
  • KG, 15.09.1995 - 24 W 5988/94

    Aufrechnung einer Wohngeldforderung mit dem Wohngeldguthaben; Einschränkungen der

    Auszug aus KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
    Die Bedenken des Landgerichts gegen die Zulässigkeit der Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung in früheren Jahren mit Wohngeldansprüchen aus 1999 ergeben sich aus dem mehrfachen Eigentümerwechsel im Laufe des Jahres 1999 und der früheren Rechtsprechung des Senats zum Haftungsverband (NJW-RR 1995, 975; NJW-RR 1996, 465).
  • BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 11/97

    Kein Anerkenntnis durch Verwalter einer Wohnanlage - Erledigung dringender

    Auszug aus KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
    Die Verrechnungsabrede mit der früheren Verwalterin hat das Landgericht rechtlich einwandfrei nicht für ausreichend angesehen (vgl. hierzu auch BayObLG ZMR 1997, 325 = WuM 1997, 398 = GE 1997, 693).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
    Denn diese erfasst nur die gegen den Vorgänger durch Eigentümerbeschluss bereits "begründeten und fällig gewordenen" (BGH NJW 1989, 2697) Verbindlichkeiten (insbesondere die monatlichen Beitragsvorschüsse und die Jahresabrechnungsfehlbeträge), nicht aber die nach Eintritt des neuen Wohnungseigentümers durch Eigentümerbeschluss festgelegten Wohngelder und Abrechnungsspitzen.
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 143/97

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen Verhinderung des Zugriffs

    Auszug aus KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01
    Das ist auch im Rechtsbeschwerdeverfahren zu berücksichtigen, weil die Verfahrensvoraussetzungen in allen Instanzen von Amts wegen zu prüfen sind und es sich bei der Bestellung der Antragstellerin zu 3) um eine gerichtliche Entscheidung handelt (BGH NJW-RR 1998, 1284), die dem Senat aus dem parallelen Rechtsbeschwerdeverfahren 24 W 40/02 bekannt ist.
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08

    Aufrechnungsausschluss gegen Wohngeldanspruch

    Das Kammergericht hatte seine diesbezügliche Rechtsprechung im Übrigen schon mit Beschluss vom 29.4.2002 (FGPrax 2002, 164) aufgegeben.
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 15 Wx 222/10

    Rechtsnatur des Abrechnungsguthabens aus der Jahresabrechnung einer

    Die Auffassung, Abrechnungsguthaben seien vorrangig aus den gleichzeitig festgestellten Nachzahlungsforderungen, ggf. bei Ausfällen aus einer zu beschließenden Sonderumlage, nicht jedoch aus zweckgebundenen Beitragsvorschüssen für spätere Wirtschaftsperioden auszugleichen (KG ZMR 2002, 699), gründet zwar auf dem zutreffend beurteilten Zusammenhang zwischen Guthaben und Fehlbeträgen einer Abrechnung (Staudinger/Bub, a.a.O.).
  • KG, 25.06.2004 - 24 W 256/02

    Vorlage an den BGH: Geltendmachung von fälligen Honorarforderungen durch den

    Auch bei der gesonderten Geltendmachung des Verwalterhonorars gegen einzelne Wohnungseigentümer dürfen keine getrennt abzurechnenden "Unterkassen" des Verwalters entstehen, sondern die Verbuchung geschieht, unabhängig von einem eventuellen Eigentümerwechsel, stets über die einheitliche Gemeinschaftskasse (KG NJW-RR 2002, 1379 = NZM 2002, 745; ZMR 2002, 861 = NZM 2003, 686).
  • KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01

    Beschlußanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Vertretungsbefugnis des

    Vorstehende Entscheidung hat der Senat später dahin eingeschränkt, daß durch einen Eigentümerwechsel nicht der Haftungsverband zerrissen wird, vielmehr von der Einheit des Verwaltungsvermögens auszugehen ist und Aufrechnungen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen oder solchen aus Notgeschäftsführung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband zulässig sein können (KG, Beschluß vom 29. April 2002, 24 W 26/01, NJW-RR 2002, 1379 = ZMR 2002, 699 = NZM 2002, 745; KG, Beschluß vom 29. Mai 2002, 24 W 185/01, NZM 2003, 686 = ZMR 2002, 861).
  • KG, 25.06.2003 - 24 W 328/02

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ausnahmen vom Aufrechnungsverbot in der

    Diesen Gegenforderungen werden Ansprüche aus Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG, insbesondere unstreitige Erstattungsansprüche wegen der Bezahlung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen gleichgestellt (vgl. BayObLG NZM 1998, 918 = GE 1999, 155; KG NJW-RR 1995, 719 = ZMR 1995, 218; KG NJW-RR 1996, 465; KG NZM 2002, 745 = ZMR 2002, 699, KG ZMR 2002, 861 = KG-Report 2002, 208).
  • KG, 25.02.2004 - 24 W 285/03

    Schicksal des Guthabens aus mehrheitlich beschlossenen Jahresabrechnungen;

    Vorstehende Entscheidung hat der Senat später dahin eingeschränkt, dass durch einen Eigentümerwechsel nicht der Haftungsverband zerrissen wird, vielmehr von der Einheit des Verwaltungsvermögens auszugehen ist und Aufrechnungen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen oder solchen aus Notgeschäftsführung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband zulässig sein können (KG, Beschluss vom 29. April 2002, 24 W 26/01 , NJW-RR 2002, 1379 = ZMR 2002, 699 = NZM 2002, 745; KG, Beschluss vom 29. Mai 2002, 24 W 185/01 , NZM 2003, 686 = ZMR 2002, 861).
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