Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.08.2002

Rechtsprechung
   KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3118
KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02 (https://dejure.org/2002,3118)
KG, Entscheidung vom 15.07.2002 - 24 W 21/02 (https://dejure.org/2002,3118)
KG, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 24 W 21/02 (https://dejure.org/2002,3118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze ordnungsgemässer Verwaltung; Haftung des Teileigentümers für mangelhafte Abluftanlage in der Gaststätte seines Gewerbemieters; Instandhaltungspflicht für im Sondereigentum stehende Gebäudeteile; Eingriff in Kernbereich des Sondereigentums durch ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Teileigentümers für mangelhafte Abluftanlage in der Gaststätte seines Gewerbemieters

  • Judicialis

    WEG § 131; ; WEG § 14 Nr. 2; ; BGB § 276; ; BGB § 278

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftung des Teileigentümers für mangelhafte Abluftanlage in der Gaststätte seines Gewerbemieters

  • prewest.de PDF

    §§ 13, 14 WEG; §§ 276, 278 BGB
    Haftung des Teileigentümers für mangelhafte Abluftanlage in der Gaststätte seines Gewerbemieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 131 § 14 Nr. 2; BGB § 276 § 278
    Haftung des Teileigentümers für mangelhafte Abluftanlage in der Gaststätte seines Gewerbemieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Haftung des Teileigentümers für seinen Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 869 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 215
  • ZMR 2002, 968
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02
    Der Antragsteller, der eine Beschlusskompetenz der Gemeinschaft insgesamt verneinen will, verkennt die Bedeutung der Entscheidung des BGH vom 20. September 2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500 = ZMR 2000, 771 = ZWE 2000, 518 = GE 2000, 1478).
  • LG Berlin, 04.08.2000 - 85 T 81/00
    Auszug aus KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02
    2 Z 36/69|LG Mainz; 14.01.1970; 3 S 266/69">NJW 1970, 1550; BayObLG NZM 2002, 167 = ZMR 2002, 285 LG Berlin, ZMR 2001, 390; Kirchhoff ZMR 1989, 323; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl., § 14 Rdnr. 10; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 14 Rdnr. 68; zweifelnd Staudinger/Kreuer, WEG § 14 Rdnr. 26).
  • KG, 21.05.2001 - 24 W 94/01

    Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand

    Auszug aus KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02
    Allerdings hat der Senat entschieden, dass die Eigentümergemeinschaft aus gewichtigen Gründen auch dem Mieter eines Wohnungseigentümers die Versorgung der vermieteten Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich bestimmter Ansprüche sperren darf (Senat NZM 2001, 761 = ZMR 2001, 1007 = MDR 2001, 1347 = ZWE 2001, 497 = KG Report 2001, 275).
  • KG, 19.04.2000 - 24 W 1808/00

    Haftung des Eigentümers für durch den Käufer verursachte Schäden vor Umschreibung

    Auszug aus KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02
    Mit der Vermietung oder Verpachtung seitens des Wohnungs- oder Teileigentümers wird der Mieter oder Pächter zum Erfüllungsgehilfen des Wohnungs- oder Teileigentümers hinsichtlich der Erfüllung der vertraglichen Obhutspflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft (Senat NJW-RR 2000, 1684 = NZM 2000, 681 = FGPrax 2000, 142 = ZMR 2000, 559 = MDR 2000, 1311 = GE 2000, 1189 = WuM 2000, 368).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2002 - 3 Wx 348/01

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Verbot der Änderung von

    Auszug aus KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02
    Selbstverständlich ist ein Eigentümerbeschluss nichtig, der ohne jeden Anlass Regelungen über Gegenstände trifft, die im Sondereigentum oder gar im Mobiliareigentum eines Wohnungseigentümers stehen, etwa ein Balkonbelag (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 805 = FGPrax 2002, 108), zumal da dies auch in den Kernbereich mindestens des Sondereigentums eingreift.
  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 120/01

    Positive Forderungsverletzung des Wohnungseigentümers bei pflichtwidrigem

    Auszug aus KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02
    2 Z 36/69|LG Mainz; 14.01.1970; 3 S 266/69">NJW 1970, 1550; BayObLG NZM 2002, 167 = ZMR 2002, 285 LG Berlin, ZMR 2001, 390; Kirchhoff ZMR 1989, 323; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl., § 14 Rdnr. 10; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl., § 14 Rdnr. 68; zweifelnd Staudinger/Kreuer, WEG § 14 Rdnr. 26).
  • BayObLG, 18.03.1970 - BReg. 2 Z 36/69
    Auszug aus KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02
    Der Wohnungs- oder Teileigentümer haftet für seinen Mieter oder Pächter nach § 278 BGB (BayObLGZ 1970, 65 = …
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
    Auszug aus KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02
    Denn die Eigentümergemeinschaft hat auch gegenüber dem Mieter eines Wohnungseigentümers, obwohl sie mit diesem nicht in einem Vertragsverhältnis steht, direkte Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüche (BGH NJW 1996, 714 = ZMR 1996, 147 = MDR 1996, 355; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146 = MDR 1994, 59).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02
    Denn die Eigentümergemeinschaft hat auch gegenüber dem Mieter eines Wohnungseigentümers, obwohl sie mit diesem nicht in einem Vertragsverhältnis steht, direkte Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsansprüche (BGH NJW 1996, 714 = ZMR 1996, 147 = MDR 1996, 355; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 146 = MDR 1994, 59).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Auszug aus KG, 15.07.2002 - 24 W 21/02
    Eine sachliche Prüfung des Regressanspruchs der Gemeinschaft gegen den Antragsteller ist in dem vorliegenden Verfahren deshalb nicht vorzunehmen, weil der Eigentümerbeschluss insoweit lediglich den Weg für die gerichtliche Klärung des Gemeinschaftsanspruches ermöglicht (Senat NJW-RR 1997, 1033 = ZMR 1997, 318 = iWuM 1997, 291 = FGPrax 1997, 92 = GE 1997, 561 = WE 1997, 227).
  • BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage

    Dies gilt auch für Fremdnutzer, denen er die Wohnung überlassen hat (Bärmann/Klein, WEG, 12. Aufl., § 14 Rn. 45 ff.) So ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer den übrigen Miteigentümern nach § 278 BGB für das Verschulden seiner Mieter und Untermieter haftet (BayObLG, NJW 1970, 1551; KG, NZM 2002, 869; LG Dortmund, NZM 2000, 1016; Bärmann/Klein, aaO Rn. 48 mwN; Kirchhoff, ZMR 1989, 323, 324; Schmid, aaO).
  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

    Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses -

    Aus der damaligen Sicht der beschließenden Wohnungseigentümer waren die Antragsgegner, die für eigene Versäumnisse nach § 14 Nr. 2 WEG und für das Verhalten ihres Pächters im Verhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nach § 278 BGB haften (KG ZMR 2002, 968), die Verursacher des Schadens.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4657
BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02 (https://dejure.org/2002,4657)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 2Z BR 5/02 (https://dejure.org/2002,4657)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 2Z BR 5/02 (https://dejure.org/2002,4657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 25

  • rechtsportal.de

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in Klingeltableau - konstitutive Beschlussfassung durch Finanzierungsregelung - Bestimmtheit der angekündigten Tagesordnung - Beteiligung weiterer Wohnungseigentümer in Mehrhausanlage bei ...

  • ibr-online

    Zustimmung zu baulicher Veränderung erforderlich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht; Wohnungseigentumsgemeinschaft; Erstmaliger Einbau einer Gegensprechanlage; Vorhandenes Klingeltableau einer Wohnanlage; Eigentümerversammlung; Fehlende vorangegangene Beschlussfassung

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 3 UR II 98/00
  • LG Augsburg - 7 T 1824/01 T 1838/01
  • LG Augsburg - 7 T 1838/01
  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 869
  • BauR 2002, 1900 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Eigentümerbeschlüsse sind zwar grundsätzlich "aus sich heraus" - objektiv und normativ - auszulegen, weil sie auch für Sondernachfolger gelten sollen (BGHZ 139, 288).

    Der Beschluss ist als Regelung mit Dauercharakter "aus sich heraus" - objektiv und normativ - selbständig durch das Rechtsbeschwerdegericht auszulegen (vgl. BGHZ 139, 288).

  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 117/00

    Bauliche Veränderung und modernisierende Instandsetzung

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Soweit nämlich die Eigentümer nach §§ 14, 22 WEG über bauliche Veränderungen beschließen, sind grundsätzlich alle Wohnungseigentümer der betroffenen Eigentümergemeinschaft gemäß § 25 WEG stimmberechtigt (siehe BayObLG ZMR 2001, 560).

    Anderes kann zwar gelten, sofern die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung oder durch Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG eine von der gesetzlichen Regelung (§ 16 Abs. 2, § 21 Abs. 3, §§ 22, 25 WEG) abweichende Bestimmung dahin getroffen haben, dass die jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Hausgemeinschaft über bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehen, gesondert abstimmen (siehe etwa BayObLG NZM 2000, 1021; ZMR 2001, 560).

  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 132/01

    Beschlussfassung bei Wohngeldansprüchen aufgrund Jahresabrechnung -

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG Beschluss vom 1.8.2002 2Z BR 132/01).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Denn diese ist in vollem Umfang unterlegen (vgl. auch BGHZ 111, 148).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessensentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG Beschluss vom 1.8.2002 2Z BR 132/01).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00

    Anspruch auf eine den ursprünglichen Bauplänen entsprechende bauliche Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Das ergibt sich aus den rechtsfehlerfrei getroffenen und vom Senat deshalb zu übernehmenden (BayObLG ZMR 2001, 365) Feststellungen des Landgerichts.
  • BayObLG, 10.02.1998 - 2Z BR 129/97

    Errichtung eines Klingeltableaus an der Tiefgarage einer Wohnanlage

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    (3) Der Senat setzt sich mit seiner Bewertung nicht in Gegensatz zu seinem Beschluss vom 10.2.1998 (2Z BR 129/97 = WE 1998, 402 = NZM 1998, 522; zu sehr verallgemeinernd deshalb Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 150).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Das entspricht der Regelung des § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG (siehe auch BGHZ 116, 392/397; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 219).
  • BayObLG, 04.08.2000 - 2Z BR 4/00

    Gestaltung einer neuen Hauseingangstür

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    Nun lässt sich dem gegenständlichen Beschluss selbst nicht entnehmen, ob ihm für die Errichtung der Gegensprechanlage konstitutive Bedeutung beizumessen ist oder er nur eine Folgeregelung zur Finanzierung einer bereits beschlossenen baulichen Maßnahme enthält (z.B. BayObLG WuM 2000, 564).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
    (2) Für bauliche Veränderungen besteht nach § 22 Abs. 1 WEG eine Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG ZMR 2001, 292 m. w. N.).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00

    Bestellung eines Verwalters und Festsetzung des Vergütung

  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99

    Abgabge einer ungültigen Stimme in einer Wohnungseigentümerversammlung

  • BayObLG, 25.05.2000 - 2Z BR 16/00

    Gemeinschaftsordnung zweier Hausgemeinschaften

  • LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Zuordnung

    Soweit ersichtlich hat in der Rechtsprechung lediglich das OLG Düsseldorf die Auffassung vertreten, dass eine Wohnungsabschlusstür dann sondereigentumsfähig sei, wenn sie nicht für Bestand und Sicherheit erforderlich sei oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch diene (OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, 446; so auch Staudinger/Rapp § 5 Rdnr. 25; i.E. offen gelassen: BayOLG vom 8.8.2002, NZM 2002, 869ff., juris-Rdnr. 24).

    Insoweit ist nicht maßgeblich, ob der einzelne Wohnungseigentümer von seinem Standort und seinem Blickwinkel gut, schlecht oder gar nicht die nach außen hin generell sichtbare optische Veränderung wahrnehmen kann (BayOblG, Beschluss vom 8.8.2002, NZM 2002, 869ff., juris-Rdnr. 26).

  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04

    Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von

    Eine stichwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstands reicht aus, um dem Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer Rechnung zu tragen (Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9.Aufl. § 23 Rn.79; st. Rspr., vgl. z.B. BayObLG NZM 2002, 869).
  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 28/02

    Beschlüsse der Wohnungseigentümer - Korrektur früherer Versammlungsprotokolle -

    Die Einlegung einer Anschlussrechtsbeschwerde mit dem Ziel einer Abänderung der Kostenentscheidung ist zulässig (Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02).

    Allerdings prüft das Rechtsbeschwerdegericht die Kostenentscheidung des Tatrichters, die eine Ermessungsentscheidung darstellt, nur auf ihre Gesetzmäßigkeit (BayObLGZ 1987, 381/386; Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02).

    Die außergerichtlichen Kosten sind von den Beteiligten grundsätzlich jeweils selbst zu tragen (Beschluss des Senats vom 8.8.2002 - 2Z BR 5/02; Palandt/Bassenge § 47 WEG Rn. 4 m. w. N.).

  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Maßgeblich ist mit Rücksicht auf § 4 Abs. 2 GO allein der Umstand, dass die Wohnungseingangstür als Teil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NZM 2002, 869/871; OLG Düsseldorf NZM 2000, 193; siehe auch OLG Düsseldorf NZM 2002, 571) eigenmächtig verändert wurde.
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Denn es ist nicht ersichtlich, dass der Beteiligten zu 1. aus der beschlossenen Fassadensanierung, die in jeder Hinsicht eine Verbesserung bringt, ein Nachteil erwächst (vgl. BayObLG NZM 2002, 869, 871; NJW-RR 1993, 206, 207).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Weil § 22 Abs. 1 WEG nur Veränderungen und Aufwendungen des gemeinschaftlichen Eigentums erfasst, die Maßnahme oder Aufwendung also zumindest auf das Wohnungseigentum selbst bezogen sein muss (Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 7), beurteilt sich die Rechtmäßigkeit des Eigentümerbeschlusses am Maßstab einer ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 21 Abs. 3 und 4 WEG und die Frage der Beschlusszuständigkeit der Teileigentümerversammlung von Haus Nr. 20 a auch im Fall einer von der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kostentrennung danach, ob die Zaunanlage nur einen bestimmten Teil von Wohnungseigentümern berührt, also die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise betroffen sind (BayObLGZ 1994, 98/101; BayObLG ZMR 2001, 209; BayObLG NZM 2002, 869; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 25 WEG Rn. 2).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrecht eines nach

    Notwendig ist insoweit, dass ein Wohnungseigentümer erkennen kann, welcher Gegenstand zur Beschlussfassung ansteht und welche Folgen sich daraus ergeben könnten (statt aller: BayObLG, Beschl. v. 8. Aug. 2002 - 2Z BR 5/02 - NZM 2002, 869, 870).
  • AG Berlin-Wedding, 05.02.2014 - 15a C 526/13

    WEG-Beschlussanfechtung eines nachgeholten Mehrheitsbeschlusses über

    Auch gestalterische Änderungen können bauliche Veränderungen sein (vergleiche für die Änderung der farblichen Gestaltung: BayObLG NZM 2002, 869).
  • AG Osnabrück, 23.09.2005 - 40 II 87/03

    Beschlusskompetenz; Beschlusszuständigkeit; Einstimmigkeit;

    Nach wortlaugetreuer Auslegung des § 47 S. 2 WEG trägt grundsätzlich jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst (BayObLG, NZM 2002, 869 (869); Bassenge, in: Palandt, BGB, 64. Aufl., § 47 WEG, Rn. 4).
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