Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 18.07.2002

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   OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01   

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https://dejure.org/2002,2525
OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01 (https://dejure.org/2002,2525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2002 - 15 W 300/01 (https://dejure.org/2002,2525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 15 W 300/01 (https://dejure.org/2002,2525)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Kostentragung des einer baulichen Veränderung nicht zustimmenden Eigentümers entgegen § 16 Abs. 3 WEG (= § 16 Abs. 6 WEG n.F.)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 3 § 21 Abs. 4 § 28 Abs. 5
    Finanzielle Beteiligung an baulichen Veränderungen in einer Wohneigentumsanlage- Rückführung der dafür entnommenen Instandhaltungsrücklage und Ausgleich des Vermögenvorteils des nicht zustimmenden Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragung durch nicht zustimmenden Eigentümer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der einer baulichen Veränderung nicht zustimmende Eigentümer gegenüber dem Unternehmer dennoch als Gesamtschuldner? (IBR 2003, 1013)

Verfahrensgang

  • AG Schwelm - 77 II 28/99
  • LG Hagen - 3 T 873/00
  • OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 874 (Ls.)
  • ZMR 2002, 965
  • BauR 2003, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01
    Erlangen Wohnungseigentümer durch unvermeidbaren Mitgebrauch des durch eine Maßnahme im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG Geschaffenen - hier der Heizungsmodernisierung -, der sie nicht zugestimmt haben und zu deren Kosten sie folglich gemäß § 16 Abs. 3 WEG nicht beitragen müssen, einen zu berechnenden Vermögensvorteil - hier u.U. Einsparung von Heizungskosten aufgrund der Modernisierung der Heizungsanlage -, so müssen diese Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß §§ 812 ff. BGB den Wohnungseigentümern, die die Kosten getragen haben, diesen Vermögensvorteil herausgeben (BayObLG NJW 1981, 690, 692; Bärman/Merle, a.a.O., § 22 Rn. 224; Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 Rn. 260).

    Zur Instandsetzung im weiteren Sinne gehören auch die notwendige Ersatzbeschaffung gemeinschaftlicher Geräte in technisch einwandfreiem, modernem Zustand, sowie öffentlich rechtliche (etwa bau- oder energierechtlich) vorgeschriebene bauliche Veränderungen (vgl. BayObLG NJW 1981, 690).

  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1993, 1166, 1167) KG NJW-RR 1994, 1105, Senat ZMR 1997, 251) muß die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01
    Das bedeutet, daß ein Mehrheitsbeschluß für die Vornahme der baulichen Veränderung weder erforderlich noch für sich ausreichend ist (vgl. BGH NJW 1979, 819).
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01
    Sie können sich aber darüber hinaus dagegen wenden, daß in den Einzelabrechnungen der übrigen Wohnungseigentümer, die dieser Maßnahme zugestimmt haben, die Kosten für die Ausführung dieser Maßnahme nicht anteilsmäßig aufgenommen worden sind und dadurch die Mehrheit der Wohnungseigentümer durch die Genehmigung der Jahresabrechnung auch die Entnahme der Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage aus der Rücklage gebilligt haben (vgl. Senat, ZMR 2001, 1001).
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1993, 1166, 1167) KG NJW-RR 1994, 1105, Senat ZMR 1997, 251) muß die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    Der Rohrbruch stellt einen erheblichen Schaden am Leitungsnetz dar, und die Reparatur dient der Wiederherstellung von dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch (vgl. zum Begriff der Instandsetzung BayObLG, ZMR 2004, 607; OLG Hamm, ZWE 2002, 600, 602; KG, NJW 1968, 160; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 21 WEG Rn. 161; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 111; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 244 f.; Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 21 Rn. 66; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 67; Elzer, ZWE 2008, 153).
  • BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung

    Der Antragsteller ist demnach berechtigt, die Jahresabrechnung dahingehend anzufechten, dass in die Einzelabrechnungen der Wohnungseigentümer, die dem Bau der Solaranlage zugestimmt haben, die Kosten für die Maßnahme nicht anteilsmäßig aufgenommen wurden (vgl. OLG Hamm ZMR 2002, 965; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 48a).

    Ob gemäß dem Wortlaut von § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG allein auf die fehlende Zustimmung abzustellen ist, somit auch die benachteiligten Wohnungseigentümer von den Kosten einer baulichen Maßnahme freigestellt werden, die die übrigen Wohnungseigentümer ohne deren Zustimmung aufgrund eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses durchgeführt haben (OLG Hamm FGPrax 1997, 98/99; auch ZMR 2002, 965; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 255; Weitnauer/Gottschalg WEG 9. Aufl. § 16 Rn. 57; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 424; Palandt/Bassenge § 16 WEG Rn. 3; ebenso wohl BayObLG …

    d) Inwieweit der Beschluss über die Jahresabrechnung 2002 (TOP 2) aufzuheben ist, weil er in den Einzelabrechnungen nicht die Kosten für die Errichtung der Solaranlage anteilig auf die zustimmenden Eigentümer, und zwar nur auf diese, umgelegt hat (vgl. OLG Hamm ZMR 2002, 965/966; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 48a), kann der Senat nicht abschließend entscheiden.

    Klarzustellen bleibt noch, dass die Vorteile einer Heizkostenersparnis auch nur den Wohnungseigentümern zugute kommen, die der Maßnahme zugestimmt haben (OLG Hamm ZMR 2002, 965/967; BayObLG NJW 1981, 690/691).

  • LG München I, 09.05.2016 - 1 S 13988/15

    Folgenbeseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer nach Aufhebung eines bereits

    2 Z 35/75">BayObLGZ 1975, 201; OLG Hamm, NZM 2002, 874 Rn. 25 nach juris).
  • LG München I, 28.02.2011 - 1 S 19089/10

    Wohnungeigentum: Kostenfreistellungsanspruch des einer Schwimmbaderweiterung

    Anderer Ansicht nach setzt § 16 VI WEG voraus, dass ein Eigentümer der Maßnahme nach § 22 I WEG nicht zugestimmt hat und er auch nicht zustimmen brauchte, weil er nicht gemäß § 14 Nr. 1 WEG betroffen ist (BGH NJW 1979, 817, 818; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 1981, 313; OLG Hamm ZMR 2002, 965; OLG Saarbrücken DWE 1998, 34, 35 jeweils für § 16 III a.F.; Spielbauer/Then, WEG, § 16 Rz. 16; Drabek, in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 22 Rz. 96 a.E.; Demharter, MDR 1988, 265, 266; vgl. auch BayObLG NZM 2001, 1138, 1139, wonach die Kostenbefreiung nach § 16 III a.F. ausscheidet, wenn die an sich erforderliche Zustimmung durch einen Mehrheitsbeschluss ersetzt wird, der auf einer Regelung der Gemeinschaftsordnung beruht).
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Die Beteiligten zu 3. sind indessen nicht gehindert, zu gegebener Zeit Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 ff. BGB jedenfalls wegen eventuell ersparter Heizkosten wegen einer verbesserten Wärmedämmung gegen die Beteiligte zu 1, geltend zu machen (BayObLG NJW 1981, 690, 691; OLG Hamm NZM 2002, 874; Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl., § 16 Rn. 27 m.w.Nw.; Gottschalg in NZM 2004, 529), die vorliegend jedoch nicht zur Entscheidung stehen.
  • OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06

    Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme

    Eine genaue Kostenabrechnung durch den Verwalter erscheint jedoch nunmehr im Hinblick auf die rechtskräftig festgestellte Unwirksamkeit der Sonderumlagenbeschlüsse sowie im Hinblick auf einen möglicherweise bestehenden Anspruch auf Rückführung der allgemeinen Instandhaltungsrücklage auf die ursprüngliche Höhe (vgl. dazu OLG Hamm ZMR 2002, 965) unumgänglich, auch wenn dies im Einzelnen vom Antragsteller mit seinem Anfechtungsantrag nicht angegriffen wurde.
  • LG München I, 09.08.2013 - 1 S 11673/13

    Keine Rückforderung von "rechtsgrundlosen" Beiträgen!

    Dies ist auch nicht unbillig, da dies auch im umgekehrten Falle gilt: Da der Anspruch auf Zahlung eines Abrechnungsfehlbetrages erst mit dem Beschluss entsteht, ist der im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch eingetragene Erwerber alleiniger Schuldner des beschlossenen Abrechnungsfehlbetrages (BGHZ 131, 228, 230; BayObLG ZWE 2002, 600).
  • LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 57/09

    Keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur

    Ohne seine Zustimmung ist er aber nicht verpflichtet, die Kosten der Maßnahme anteilig zu tragen, selbst wenn ihm durch den Mitgebrauch zwangsläufig die Vorteile der baulichen Veränderung zu Gute kommen (vgl. OLG Hamm, ZMR 2002, 965, 966).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2020 - 1 LB 4/17

    Baurecht: Klage auf Feststellung der Verfahrensfreiheit; Abgrenzung zwischen

    Eine Reparatur von Defekten wäre eine Instandsetzung, keine Instandhaltung (vgl. zum unterschiedlichen Gebrauch der Begriffe beispielsweise BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 13.09.2017 - 10 C 7.16 -, juris Rn. 55; § 22 WEG; BGH, Urteil vom 09.12.2016 - V ZR 124/16 -, juris Rn. 17ff. m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2002 - 15 W 300/01 -, juris Rn. 28, § 82 Abs. 3 SGB XI).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.07.2002 - 2Z BR 148/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7334
BayObLG, 18.07.2002 - 2Z BR 148/01 (https://dejure.org/2002,7334)
BayObLG, Entscheidung vom 18.07.2002 - 2Z BR 148/01 (https://dejure.org/2002,7334)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 2Z BR 148/01 (https://dejure.org/2002,7334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 2 § 28 Abs. 5
    Entstehung der Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers - Verpflichtung durch Eigentümerbeschluss über Jahreseinzelabrechnungen - Eigentumswechsel

  • ibr-online

    Entstehen der Wohngeldschuld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht; Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers; Entstehen der Schuld; Zeitpunkt; Beschluss der Eigentümergemeinschaft über Einzelwirtschaftspläne; Beschluss der Eigentümergemeinschaft über Jahreseinzelabrechnungen

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 552/96
  • LG München I - 1 T 4748/00
  • BayObLG, 18.07.2002 - 2Z BR 148/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 874 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter

    Voraussetzung ist dabei grundsätzlich, daß die Gemeinschaft sowohl den Gesamtwirtschaftsplan als Prognose der voraussichtlichen Gesamtkosten als auch die Einzelwirtschaftspläne als Konkretisierung der hieraus abzuleitenden einzelnen Beitragspflichten beschließt (BayObLG WuM 1999, 185; NZM 2002, 874).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03

    Zustellungen in Fällen der Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Das Landgericht hat zutreffend entschieden, dass eine Pflicht des einzelnen Wohnungseigentümers, Vorschüsse auf die voraussichtlichen Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (Wohngeld) zu zahlen, erst dann entsteht, wenn die Wohnungseigentümer mit Mehrheit den vom Verwalter aufgestellten Wirtschaftplan samt Einzelwirtschaftsplänen beschließen (vgl. § 28 Abs. 2, Abs. 1 WEG; BayObLG NZM 2002, 874).
  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 117/02

    Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers nur aufgrund Beschlusses über

    a) Die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers, seinen Anteil an den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und an den Kosten der Verwaltung zu tragen (§ 16 Abs. 2 WEG), entsteht nicht schon kraft Gesetzes, sondern nur durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Gesamtwirtschaftsplan und die Einzelwirtschaftspläne als Vorschussanspruch nach § 28 Abs. 2 WEG (BayObLG NZM 2002, 874 m. w. N.).
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