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   BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01   

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https://dejure.org/2002,4092
BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01 (https://dejure.org/2002,4092)
BayObLG, Entscheidung vom 06.06.2002 - 2Z BR 124/01 (https://dejure.org/2002,4092)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 2Z BR 124/01 (https://dejure.org/2002,4092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstmalige Herstellung von Kfz-Stellplätzen in Eigentumswohnanlage - Unwirksamkeit unbestimmtheiter Eigentümerbeschlüsse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Größe der Kfz-Stellplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Kfz-Stellplätze; Sondernutzungsrechte an Stellplätzen; Aufteilungsplan; Teilungserklärung; Verbreiterung von Stellplatzflächen

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - 3 UR II 10/99
  • LG Ansbach - 4 T 1060/01
  • BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 875
  • ZMR 2002, 847
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01
    Dass ein Eigentümerbeschluss nur dann gerichtlicher Überprüfung standhält, wenn er inhaltlich klar ist und eine bestimmbare Regelung enthält, entspricht allgemeiner Meinung,(BGHZ 139, 288/295; Staudinger/Bub WEG 23 Rn. 256; Merle in Bärmann/ Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 23 Rn. 42).
  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01
    Darunter fällt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BayObLG NJW-RR 1989, 1293; ZMR 1995, 87 und 1998"647) und allg. Meinung auch die erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01
    Dies kann nicht Gegenstand eines Eigentümerbeschlusses sein (BGH NJW 2000, 3500).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2002 - 2Z BR 124/01
    Die Antragstellerin muss diese Alternative aber auch deshalb dulden, weil ihr negativer Feststellungsantrag vom Juli 1999 vom Amtsgericht rechtskräftig abgewiesen wurde und damit das Gegenteil, nämlich ihre Duldungspflicht, rechtskräftig feststeht (BGH NJW 1995, 1757).
  • OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05

    Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche

    Während für die Einberufung der Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstandes im Allgemeinen ausreichend ist (§ 23 Abs. 2; BayObLG WuM 1992, 84/85), muss der gefasste Beschluss selbst die zur rechtlichen Beachtlichkeit erforderliche Bestimmtheit aufweisen (BayObLG ZWE 2001, 599/601; ZWE 2002, 523/524; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; AG Hamburg ZMR 2005, 821).
  • LG Itzehoe, 14.10.2014 - 11 S 13/14

    Anspruch auf erstmalige Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands verjährt nicht!

    Zur ordnungsgemäßen Instandsetzung gehört auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Jennißen/Heinemann, a. a. O., § 21 Rdnr. 68; Bayerisches Oberlandesgericht ZMR 2002, 847, 848).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Nichtigkeit ist nach herrschender Meinung auch gegeben, wenn es einem Beschluss an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (BayObLG NZM 2002, 875; BayObLGZ 1989, 13/17; zuletzt auch BayObLG WuM 2004, 425; KG OLGZ 1981, 307).
  • OLG München, 31.07.2013 - 32 Wx 129/13

    Wohnungseigentum: Grundsatzbeschluss über die Zulässigkeit des Baus von

    Es bestehen deshalb Zweifel an der Wirksamkeit der Beschlussfassung zu TOP 4.5, da Eigentümerbeschlüsse, denen die inhaltliche Klarheit und Bestimmtheit fehlt, nach einhelliger Auffassung unwirksam sind (BayObLG ZWE 2002, 523).
  • BayObLG, 19.01.2005 - 2Z BR 205/04

    Beschlussfassung über gewerbliche Nutzung von Teileigentumseinheit unter

    Nichtig ist ein Beschluss nach herrschender Meinung, wenn es ihm an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn ermitteln lässt (BayObLG NZM 2002, 875; BayObLG WuM 2004, 425).
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 2 Wx 144/01

    Zur Wirksamkeit der Vermietung einer Ladenfläche vor dem Geschäft durch Beschluss

    Ohne Rechtsverstoß ist das Landgericht sodann zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beschluss nicht wegen mangelnder Bestimmtheit nichtig oder anfechtbar ist, wobei die Kammer ihrer Prüfung zutreffend den rechtlichen Ausgangspunkt zugrunde gelegt hat, dass ein Eigentümerbeschluss nur dann gerichtlicher Überprüfung standhält, wenn er inhaltlich klar ist und eine bestimmte Regelung enthält (vgl. BayObLG ZMR 2002, 847; HansOLG ZMR 2001, 725, 726).
  • BayObLG, 23.06.2004 - 2Z BR 20/04

    Eingriff in die Ausübung des Sondernutzungsrechts durch Freiflächengestaltung

    Der gegenseitige Anspruch der Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands (§ 21 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG), zu dem u.a. auch die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gehört (BayObLG WuM 2002, 508), rechtfertigt jedenfalls dann keinen Eingriff in bestehende Sondernutzungsrechte, wenn den öffentlich-rechtlichen Vorgaben auch ohne eine derartige Maßnahme Rechnung getragen werden kann.
  • LG Wuppertal, 03.03.2006 - 10 T 113/04

    Anfechtung des Beschlusses einer Eigentümerversammlung zur Schaffung von

    Als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des § 23 Abs. 3 WEG gilt überdies die erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums in den ordnungsgemäßen Zustand (allgemeine Ansicht; vgl. auch BayObLG NZM 2002, 875; Bärmann/Pick/Merle, 9. Auflage, Rn. 19 zu § 22 WEG).
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