Rechtsprechung
OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtungsanträge gegen Beschlüsse einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung einer Eigentümergemeinschaft einer Wohnungseigentumsanlage; Beratung und Beschluss über Feuchtigkeitsprobleme ; Inhalt einer Einladung zu einer Eigentümerversammlung; Formelle ...
- Judicialis
WEG § 23 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 2
Ordnungsgemäße Bezeichnung des Gegenstandes eines Tagesordnungspunktes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie genau ist ein Tagesordnungspunkt zu bezeichnen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Doppeltes Gutachten
Verfahrensgang
- AG Köln - 22 II 224/01
- LG Köln, 02.07.2002 - 29 T 222/01
- OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02
Papierfundstellen
- NZM 2003, 121
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 13/00
Verfahren vor Beseitigung größerer baulicher Mängel
Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02
vor einer Auftragsvergabe Alternativangebote einzuholen (vgl. Senat ZMR 2000, 863 = ZWE 2000, 321 = OLGReport Köln 2000, 439 LS). - OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 1/99
Überholen in einer Kurve als grobe Fahrlässigkeit, Versicherung, …
Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02
vor einer Auftragsvergabe Alternativangebote einzuholen (vgl. Senat ZMR 2000, 863 = ZWE 2000, 321 = OLGReport Köln 2000, 439 LS). - BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen …
Auszug aus OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02
Hierbei ist es regelmäßig nicht erforderlich, die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen in allen Einzelheiten darzustellen und insbesondere bei Vorgängen, die einen Regelungskomplex betreffen, etwa bei Baumängeln, brauchen nicht alle Detailpunkte in die Tagesordnung aufgenommen zu werden (vgl. BayObLGZ 1973, 68: Bezeichnung "Hausfassade Rückseite" deckt Beschluss über die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, wenn die Schadhaftigkeit der Fassade bekannt war;… siehe weiter Merle a.a.O. Rdn. 69 ff.;… Staudinger-Bub, a.a.O., § 23 Rdn. 190 ff. mit weiteren Beispielen aus der Rspr.).
- OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei …
Aus diesem Informationsbedürfnis des einzelnen Wohnungseigentümers ergibt sich, dass der Beschlussgegenstand umso genauer bezeichnet werden muss, je größer seine Bedeutung und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist (OLG Köln NZM 2003, 121;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 79;… Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 9). - AG Bonn, 08.12.2021 - 211 C 22/21
Lückentext bei Einladung macht Beschluss unbestimmt!
Hierbei ist es regelmäßig nicht erforderlich, die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen in allen Einzelheiten darzustellen und insbesondere bei Vorgängen, die einen Regelungskomplex betreffen, etwa bei Baumängeln, brauchen nicht alle Detailpunkte in die Tagesordnung aufgenommen zu werden (OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 16 Wx 177/02 -, Rn. 14, juris).
Rechtsprechung
BayObLG, 29.08.2002 - 2Z BR 74/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 22 Abs. 1 § 14 Nr. 1
Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Erweiterung einer Terasse - Ersetzung von Trittstufen durch betonierte Treppe - ibr-online
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bauliche Veränderung; Tatrichter; Umfang der richterlichen Würdigung; Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer; Optischer Gesamteindruck der Wohnanlage
Verfahrensgang
- AG Schweinfurt - UR II 17/97
- LG Schweinfurt - 43 T 271/01
- BayObLG, 29.08.2002 - 2Z BR 74/02
Papierfundstellen
- NZM 2003, 121 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 75/99
Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage
Auszug aus BayObLG, 29.08.2002 - 2Z BR 74/02
Es genügt auch eine optisch nachteilige Veränderung des Gesamtbilds der Wohnanlage (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG NZM 2000, 392).Die Würdigung durch die Tatsachengerichte ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachzuprüfen (BayObLG NZM 2000, 392).
- BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01
Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus BayObLG, 29.08.2002 - 2Z BR 74/02
c) Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass es sich bei den von den Antragsgegnern vorgenommenen Maßnahmen zur Veränderung der Terrasse, nämlich die Vergrößerung des Plattenbelags, die Anbringung eines Sockels am Böschungsfuß und die Ersetzung der auf den Trittstufen aufliegenden Platten durch eine betonierte Treppe, um bauliche Veränderungen im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG handelt (vgl. BayObLG ZMR 2002, 61).
- BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04
Begriff und Rechtsfolgen einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum
b) Die Frage, ob eine über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehende Beeinträchtigung gegeben ist, liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG NZM 2003, 121 (Ls); WuM 2004, 48). - BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 51/04
Anbringen einer Parabolantenne - Störung des Gesamteindrucks des Gebäudes
(1) Ob durch das Anbringen der Parabolantenne andere Wohnungseigentümer durch die Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (BayObLG NZM 2003, 121). - BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03
Beteiligung am Wohnungseigentumsverfahren - Zurpckverweisung durch das …
Denn eine auf Dauer angelegte Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums ist begrifflich eine bauliche Veränderung (Senatsbeschluss vom 29.8.2002 - Az. 2Z BR 74/02, Leitsatz in NZM 2003, 121; BayObLG NZM 2003, 242).