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   OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02, 16 Wx 248/02   

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https://dejure.org/2002,3095
OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02, 16 Wx 248/02 (https://dejure.org/2002,3095)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02, 16 Wx 248/02 (https://dejure.org/2002,3095)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 16 Wx 245/02, 16 Wx 248/02 (https://dejure.org/2002,3095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Voraussetzungen einer außerordentlichen sofortigen Beschwerde ; Notfrist für die Gegenvorstellung gegen Beschlüsse; Erledigungserklärung im WEG-Verfahren; Übereinstimmende Teilerledigungserklärungen ...

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1
    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit im WEG -Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Greifbare Gesetzeswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 374 (Ls.)
  • NZM 2003, 247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.05.2001 - V ZB 4/01

    Nutzung eines Spitzbodens; Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Auch wenn das Landgericht unklaren Sachvortrag in einem Sinne verstanden haben sollte, wie ihn die Antragsgegner nicht zum Ausdruck gebracht haben wollen, ist die Entscheidung noch nicht "greifbar gesetzwidrig", also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (so z. B. die Begriffsbestimmung in BGH NZM 2001, 623).

    Auch wegen der Kostenentscheidung haben die Antragsgegner nachvollziehbare Gesichtspunkte für eine "greifbare Gesetzwidrigkeit", die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa Fälle einer Verletzung rechtlichen Gehörs nicht erfasst (BGH NZM 2001, 623), nicht dargetan.

    Auch wenn bisher im FGG-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Beschwerde für statthaft angesehen wurde (vgl. z. B. BGH NZM 2001, 623; BayObLG MDR 1998, 1245 sowie die Nachweise bei Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rdn. 11), kann der Senat auch ohne Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 28 Abs. 2 FGG selbst in der Sache entscheiden.

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - ist ein außerordentliches Rechtsmittel nicht mehr statthaft, weil der Gesetzgeber des Zivilprozessreformgesetzes die Problematik der Verletzung von Verfahrensgrundrechten gesehen und mit § 321a ZPO n. F. erstmals eine Abhilfemöglichkeit für Verfahren vorgesehen habe, in denen eine Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils bisher nicht möglich war.

    Ein Zugang zu einer im Gesetz nicht vorgesehenen weiteren Instanz sei mit diesem Verfassungsgebot nicht eröffnet (BGHNJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901 = BGHZ 150, 133).

    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16.05.2002 - 6 B 28/02 u. 29/02 - angeschlossen (BVerwG NJW 2002, 1055), während der Bundesfinanzhof die Frage bisher offen gelassen hat (Beschluss vom 17.09.2002 - IV B 108/02 -) und die Meinungen in der Literatur zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs teils zustimmend (Müller NJW 2002, 2743; Prütting EWiR 2002, 835) teils kritisch (E. Schneider, ZAP Fach 13, 1141; Vollkommer WuB VII A § 774 ZPO 1.02) sind.

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 176/00

    Bemessung der Beschwer bei Kostenentscheidung im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Der Ausschluss der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine vom Amtsgericht erlassene Kostenentscheidung erfasst auch den hier gegebenen Fall dass sich die Hauptsache nur teilweise erledigt hat und es um die Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung hinsichtlich des erledigten Teils geht (BayObLG NZM 1998, 119; ebenso BGH MDR 2001, 648 für die wegen § 567 Abs. 4 ZPO a. F. im Revisionsverfahren ausgeschlossene Überprüfung einer teilweise auf § 91a ZPO beruhenden Kostenentscheidung).
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 97/97

    Teilweise Erledigung der Hauptsache und Anfechtung der Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Der Ausschluss der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine vom Amtsgericht erlassene Kostenentscheidung erfasst auch den hier gegebenen Fall dass sich die Hauptsache nur teilweise erledigt hat und es um die Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung hinsichtlich des erledigten Teils geht (BayObLG NZM 1998, 119; ebenso BGH MDR 2001, 648 für die wegen § 567 Abs. 4 ZPO a. F. im Revisionsverfahren ausgeschlossene Überprüfung einer teilweise auf § 91a ZPO beruhenden Kostenentscheidung).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97

    Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Auch wenn bisher im FGG-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Beschwerde für statthaft angesehen wurde (vgl. z. B. BGH NZM 2001, 623; BayObLG MDR 1998, 1245 sowie die Nachweise bei Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rdn. 11), kann der Senat auch ohne Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 28 Abs. 2 FGG selbst in der Sache entscheiden.
  • BFH, 17.09.2002 - IV B 108/02

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16.05.2002 - 6 B 28/02 u. 29/02 - angeschlossen (BVerwG NJW 2002, 1055), während der Bundesfinanzhof die Frage bisher offen gelassen hat (Beschluss vom 17.09.2002 - IV B 108/02 -) und die Meinungen in der Literatur zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs teils zustimmend (Müller NJW 2002, 2743; Prütting EWiR 2002, 835) teils kritisch (E. Schneider, ZAP Fach 13, 1141; Vollkommer WuB VII A § 774 ZPO 1.02) sind.
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16.05.2002 - 6 B 28/02 u. 29/02 - angeschlossen (BVerwG NJW 2002, 1055), während der Bundesfinanzhof die Frage bisher offen gelassen hat (Beschluss vom 17.09.2002 - IV B 108/02 -) und die Meinungen in der Literatur zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs teils zustimmend (Müller NJW 2002, 2743; Prütting EWiR 2002, 835) teils kritisch (E. Schneider, ZAP Fach 13, 1141; Vollkommer WuB VII A § 774 ZPO 1.02) sind.
  • BGH, 23.11.1995 - III ZR 67/95

    Festsetzung der Revisionsbeschwer

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Im Falle übereinstimmender Teilerledigungserklärungen sind neben der restlichen Hauptforderung auch noch die Zinsen des erledigten Teils, die nunmehr selbst Hauptforderung geworden sind, bei der Bemessung der Beschwer eines Beteiligten zu berücksichtigen, während die Kosten des erledigten Teils außer Acht zu lassen sind (vgl. BGH NJW 1994, 1869; BGH NJW-RR 1995, 1089; BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 10 u. 11).
  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Ebenso wie zuvor bereits andere Obergerichte (so OLG Celle InVo 2002, 496 u. InVo 2002, 499 = NJW 2002, 3715-3717 = OLGR Celle 2002, 304-307) schließt sich auch der Senat dem Bundesgerichtshof an, und zwar dahingehend, dass nicht nur in Fällen von Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte, sondern in allen Fällen, die bisher mit dem Begriff der "greifbaren Gesetzwidrigkeit" umschrieben wurden, nur noch eine Selbstkorrektur durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, möglich ist.
  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 119/99

    Übereinstimmende Erledigterklärung

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 245/02
    Auch im WEG-Verfahren gilt nach der Rspr. und der h. M. in der Literatur, der der Senat folgt, wie im Zivilprozess der Grundsatz, dass es ausreicht, wenn ein Antragsgegner einer Erledigungserklärung eines Antragstellers nicht widersprochen hat (vgl. BayObLG ZWE 2000, 348 = WuM 2001, 143; Jennissen NZM 2002, 594 m. w. Nachw.; a. A. Staudinger/Wenzel, WEG, § 44 Rdn. 48).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 146/93

    Zinsen als Hauptanspruch

  • BGH, 15.03.1995 - XII ZB 29/95

    Beschwer des Berufungsführers bei Antragsänderung im Berufungsverfahren; Befugnis

  • OLG Celle, 18.04.2002 - 2 W 15/02

    Keine Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im konkursrechtlichen

  • OLG Köln, 13.10.2000 - 16 Wx 142/00

    Verfahrensrecht; Rechtsmittel gegen Verwerfung einer Richterablehnung als

  • BayObLG, 21.11.1974 - BReg. 1 Z 102/74
  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

    Dabei kann die vor Einführung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge durch § 29 a FGG umstrittene Frage offen bleiben, ob die Gehörsrüge des § 321 a ZPO a. F. im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und hier auf zweitinstanzliche Entscheidungen entsprechende Anwendung finden konnte (vgl. dafür: OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, 214; OLG Köln, NJW-RR 2003, 374; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 353; dagegen: Schmidt, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O., § 12 Rn. 178; dazu auch Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 8. Aufl. 2006, § 29 a Rn. 2).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Vor Inkrafttreten dieser Norm wurde in Fällen, in denen die Verletzung rechtlichen Gehörs in einer mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidung geltend gemacht wurde in der neueren Rechtsprechung - u. a. vom Senat - ab dem Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes § 321 a ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend angewandt und in der Kommentarliteratur hierauf hingewiesen (vgl. BayObLG NZM 2003, 246; OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 214; Senat NJW-RR 2004, 879 = OLGReport Köln 2004, 243; OLGReport Köln 228 u. 95 = NJW-RR 2003, 374 = NZM 2003, 247, Weitnauer/Mansell, WEG 9. Auflage, § 45 Rdn. 1) und zwar nach allgemeiner Meinung mit der Maßgabe, dass auch die Formalien des § 321a Abs. 2 ZPO (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) und des § 29 Abs. 1 FGG einzuhalten waren (vgl. weiter Sternal FGPrax 2004, 170 [173]; Schuschke NZM 2003, 463 [466]).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 390/03

    Betreuungsverfahren: Außerordentliche Beschwerde der Staatskasse gegen die

    Sowohl diese neue Gesetzeslage, als auch Gründe der Vergleichbarkeit und Praktikabilität sprechen dafür, diese Grundsätze auch auf die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (so auch BayObLG FGPrax 2002, 218 und 271; OLG Köln NJW-RR 2003, 374 und OLG Report Köln 2003, 228).
  • OLG Köln, 05.01.2004 - 16 Wx 247/03

    Keine außerordentliche Beschwerde in Betreuungssachen

    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Senats seit Inkrafttreten der ZPO- Reform 2002 ( vergl. zum Betreuungsverfahren: Beschluss des Senats vom 9.4. 2003 - 16 Wx 95/03 - zum WEG- Verfahren: Beschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02 - ).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 16 Wx 95/03

    Rüge der Verletzung von Verfahrensgrundrechten im Betreuungsrecht

    Diese Grundsätze gelten im Wege einer entsprechenden Anwendung des § 321a ZPO auch im FGG-Verfahren (vgl. näher Senatsbeschluss vom 20.12.2002 - 16 Wx 245/02 - = OLGReport Köln 2003, 94 = NJW-RR 2003, 374 LS; BayObLG NZM 2003, 246).
  • OLG Köln, 20.12.2002 - 16 Wx 248/02

    Greifbare Gesetzeswidrigkeit

    16 Wx 245/02 16 Wx 248/02.
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