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   OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - I-3 Wx 258/02   

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https://dejure.org/2002,2804
OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - I-3 Wx 258/02 (https://dejure.org/2002,2804)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2002 - I-3 Wx 258/02 (https://dejure.org/2002,2804)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2002 - I-3 Wx 258/02 (https://dejure.org/2002,2804)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Zuweisung der Erträge für die Fremdnutzung der Hofdurchfahrt; Instandsetzungskosten für Garagen und Hof; Umfang der Regelungsbefugnis der Gemeinschaft; Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft; Eingriff in den Bereich des Miteigentums ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung; Fehlen einer Regelungskompetenz für die Zuweisung der Erträge für die Fremdnutzung einer Hofdurchfahrt zu den Teileigentümern der Garagen; Beurteilung einer Maßnahme als Instandsetzung oder Instandhaltung oder als ...

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 16; ; WEG § 16 Abs. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 47 Satz 1

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 § 16 § 16 Abs. 1 § 22 Abs. 1 § 47 S. 1
    Wohnungseigentumsgesetz : Zuordnung der Erträge aus der Fremdnutzung einer Hofdurchfahrt zu der Instandhaltungsrücklage der Garagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist eine Verbesserung eine ordnungsgemäße Instandsetzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 79
  • NZM 2003, 28
  • BauR 2003, 1781 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 3 Wx 13/02

    Zustimmungsbedürftigkeit aller Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Da der Eigentümerbeschluss vom 20. Februar 2001 zu TOP 3 damit in den der Disposition der Wohnungseigentümer entzogenen Bereich des Miteigentums des Beteiligten zu 1 eingreift, ist die Beschlussregelung wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen ( BGH NJW 2000, 3500; = NZM 2000, 1184).
  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98

    Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95

    WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00

    Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1999 - 3 Wx 76/99

    Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und Instandhaltungs- bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. Senat, OLGR 2000, 442; OLGR 2000, 82; Senatsbeschluss - 3 Wx 13/02 - vom 15. März 2002; OLG Köln ZMR 1998, 49; KG WuM 1996, 300; WE 1994, 335, 336; BayObLG NZM 1998, 338; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 134).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 259/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Aufstellung eines

    Die von der Antragsteller zitierte Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf NZM 2003, 28 betrifft die Verteilung der Erträge für die Fremdnutzung von gemeinschaftlichem Eigentum, also einen in § 13 Abs. 2 Satz 2 i. v. m. § 16 WEG geregelten Sachverhalt und ist für die hier zu entscheidende Fallgestaltung nicht einschlägig.
  • OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06

    Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum

    Voraussetzung bleibt jedoch stets ein schwerwiegender Mangel des Gemeinschaftseigentums, der dessen Reparatur von einem gewissen Gewicht oder dessen Erneuerung erforderlich macht (Gottschalg a.a.O. Seite 732 und 733; hinsichtlich einer Fassadenrenovierung: HansOLG WuM 1999, 55; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067, 1068; NZM 2002, 704; NZM 2003, 28; BayOblG …
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2004 - 3 Wx 298/04

    Kein Beschluss einer baulichen Veränderung inform von Entfernung vorhandenen

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, sei eine ordnungsgemäße Instandsetzung [vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 79; Bärmann u.a. - Merle § 22 WEG Rn. 24].
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 134/02

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Wiederherstellung des ursprünglichen

    Unter den Beteiligten steht außer Streit, dass es sich bei der Wärmedämmung als solcher um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn des § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG handelt (vgl. dazu OLG Düsseldorf NZM 2003, 28).
  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Begründung;

    Die modernisierende Instandsetzung beinhaltet dagegen Maßnahmen, die über die bloße Wiederherstellung des bisherigen Zustandes hinausgehen und deshalb zu einer baulichen Veränderung führen, aber eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellen (OLG Düsseldorf, NZM 2003, 28, 29; Vandenhouten, a. a. O., Rn. 84).
  • LG Duisburg, 13.10.2004 - 11 T 362/02

    Erforderliche Mehrheit für den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auch eine über die bloße Reproduktion des bisherigen Zustands hinausgehende bauliche Veränderung, die eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellt, ist eine ordnungsgemäße Instandsetzung (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 79; Bärmann u.a. - Merle § 22 WEG Rn. 24).
  • LG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4a O 202/06

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents über ein Härtungsmittel für wässrige

    Das bedeutet, dass zusammen mit dem Anerkenntnis die Auskunft entweder erteilt werden muss oder aber dass die Auskunft binnen einer kurzen erbetenen und bewilligten Frist erteilt werden muss (OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 79.
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