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   BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02   

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BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02 (https://dejure.org/2003,3117)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 2Z BR 90/02 (https://dejure.org/2003,3117)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 2Z BR 90/02 (https://dejure.org/2003,3117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 4, 12, 25; ZPO § 256
    Feststellungsklage eines Wohnungseigentümers gegen

  • Judicialis

    WEG § 4; ; WEG § 12; ; WEG § 25; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 4 § 12 § 25; ZPO § 256
    Wohnungseigentum: Feststellungsinteresse im Hinblick auf die Nichtigkeit eines Beschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmung des Verwalters und der Eigentümergemeinschaft bei Teileigentum; Inhalt einer Teilungserklärung; Änderung der Zweckbestimmung durch Veräußerung; Vorliegen eines wichtigen Grundes

Verfahrensgang

  • AG Lindau - UR II 29/00
  • LG Kempten - 4 T 1483/01
  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 950
  • NZM 2003, 481
  • ZMR 2003, 689
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
    (2) Nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1968, 499; NJW 1979, 870) kann ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum aufteilen, ohne dass er dazu der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bedarf.

    Eine solche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer ist hier auch nicht deshalb erforderlich, weil mit der Aufteilung des Wohnungseigentums eine festgelegte Zweckbestimmung geändert würde (vgl. BGH NJW 1979, 870).

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
    (2) Ein Eigentümerbeschluss, durch den die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums versagt wird, ist nichtig, wenn ein wichtiger Grund zur Verweigerung der Zustimmung im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht vorliegt (BayObLGZ 1980, 29/36; OLG Hamm WE 1993, 52/54).

    Die im Grundbuch eingetragene Teilungserklärung unterliegt der selbstständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht, wobei auf den Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen und des in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1980, 29/34).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
    Der Beschluss ist deshalb nichtig (BGHZ 146, 158 = NJW 2000, 3500).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
    Die im Grundbuch eingetragene Teilungserklärung unterliegt der selbstständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht, wobei auf den Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen und des in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1980, 29/34).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01

    Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
    Nicht ausreichend ist es jedoch, dass zur Bezeichnung der Eigentümer lediglich auf eine in der Akte befindliche Liste Bezug genommen wird (vgl. BayObLG NZM 2002, 298 und 346).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
    (2) Nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1968, 499; NJW 1979, 870) kann ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum aufteilen, ohne dass er dazu der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bedarf.
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die konkrete Befürchtung besteht, dass der künftige Wohnungseigentümer persönlich oder finanziell unzuverlässig ist (BayObLGZ 1981, 202/203).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines

    Überwiegend wird angenommen, er sei gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG nichtig (BayObLG, NZM 2003, 481, 482; OLG Köln, NZM 2010, 557, 558; LG Braunschweig, ZMR 2011, 158 f.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 23 Rn. 132; Elzer in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 23 Rn. 106; Timme/Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 51).
  • OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 133/08

    Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

    Ein Beschluss, durch den die Zustimmung versagt wird, ist - sofern eine Pflicht zur Zustimmung besteht - wegen Verstoßes gegen die zwingende Vorschrift des § 12 Abs. 2 WEG nichtig (BayObLG NZM 2003, 481; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn 151; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 12 WEG Rn 11; Jennißen/Baumann, WEG, § 12 Rn 26).
  • OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 134/08

    Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

    Ein Beschluss, durch den die Zustimmung versagt wird, ist - sofern eine Pflicht zur Zustimmung besteht - wegen Verstoßes gegen die zwingende Vorschrift des § 12 Abs. 2 WEG nichtig (BayObLG NZM 2003, 481; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn 151; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 12 WEG Rn 11; Jennißen/Baumann, WEG, § 12 Rn 26).
  • OLG Hamburg, 01.08.2003 - 2 Wx 144/00

    Zur Frage der Entstehung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Verwalter bzw.

    Dabei liegt ein wichtiger Grund z.B. dann vor, wenn die konkrete Befürchtung besteht, dass der künftige Wohnungseigentümer persönlich oder finanziell unzuverlässig ist ( BayObLG WuM 03, 398, 399 ).
  • LG Köln, 22.12.2008 - 29 S 34/08

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung durch den Verwalter

    Für die gerichtliche Entscheidung kommt es dann auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (vgl. BayObLG NZM 2003, 481), so dass ein bestandskräftiger, die Zustimmung ablehnender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der gerichtlichen Entscheidung nicht entgegen steht.
  • OLG Hamburg, 07.03.2005 - 2 Wx 84/03

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Anweisung an den Verwalter zur Versagung

    Damit ist das Beschwerdegericht der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1993, 279) sowie des Bayerischen Obersten Landesgerichts in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. WuM 2003, 398) nicht gefolgt, dass ein Beschluss der Wohnungseigentümer, mit dem ohne wichtigen Grund die Zustimmung zum Verkauf versagt wird, nichtig sei, was auch ausführlich in der Entscheidung erläutert und begründet worden ist.
  • AG Hamburg-St. Georg, 31.03.2023 - 980a C 20/22

    Durch (Negativ-) Beschluss verweigerte Zustimmung zur Veräußerung

    Dem schließt sich das erkennende Gericht an (so auch H./El., a.a.O., § 12, Rn. 70; Suilmann, in: Bärmann, a.a.O, § 12, Rn. 57); frühere - dem entgegen stehende - Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Köln, ZWE 2010, 42 = ZMR 2010, 54; BayObLG, NZM 2003, 481, 482 = ZMR 2003, 689) ist überholt.
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