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   OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02   

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OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02 (https://dejure.org/2002,2778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2002 - 15 W 66/02 (https://dejure.org/2002,2778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 15 W 66/02 (https://dejure.org/2002,2778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablauf der Bestellung; Beschluss über Abwahl des Verwalters; Anfechtbarkeit des Beschlusses über Abwahl; Neuwahl eines Verwalters; Anfechtbarkeit des Beschlusses über Neuwahl; Ordnungsgemäße Verwaltung; Erledigung des Bestellungsbeschlusses

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 26 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der Neubestellung eines anderen Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwahl und Neuwahl eines Verwalters: Anfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 139 II 69/00
  • LG Dortmund - 9 T 376/01
  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 486
  • ZMR 2003, 51
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 357/97

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02
    Die Bewertung des Landgerichts, allein der Umstand, daß die Beteiligten zu 2) bis 4) mit den von ihnen gehaltenen Miteigentumsanteilen auch gegen die Stimmen des Beteiligten zu 1) eine Mehrheit erreicht hätten, lasse nicht bereits den Schluß auf die Nichtursächlichkeit des Verfahrensmangels zu, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (ZMR 1995, 498, NZM 1998, 875, 876).
  • OLG Hamm, 12.12.1996 - 15 W 424/96

    Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Wohneigentümerversammlung ;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung eine entsprechende Verpflichtung der Wohnungseigentümer insbesondere bejaht, wenn in der Eigentümerversammlung in der zurückliegenden Zeit eine von der Regelung in der Teilungserklärung abweichende Handhabung praktiziert worden ist, dadurch für den betroffenen Wohnungseigentümer ein Vertrauenstatbestand begründet worden ist und die Eigentümergemeinschaft für ihn überraschend zur Anwendung der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung zurückkehrt, ohne daß der Wohnungseigentümer Gelegenheit hatte, für eine anderweitige Teilnahme bzw. Vertretung in der Eigentümerversammlung Sorge zu tragen (Senatsbeschluß vom 12.12.1996 - 15 W 424/96 -).
  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 15 W 77/98
    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02
    Deshalb bleibt es auch hierbei dem Grundsatz, daß sich die Anfechtung einer Verwalterabwahl in der Hauptsache erledigt, wenn die reguläre Amtszeit, für die der abberufene Verwalter bestellt worden ist, abgelaufen ist (Senat NZM 1999, 227).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 188/82

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Diagnoseeingriff

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02
    Richtig ist zwar, daß nach der Rechtsprechung des BGH die Bestimmung einer Teilungserklärung, durch die - wie hier in § 15 Nr. 4 Abs. 2 der notariellen Urkunde vom 08.03.1993 - die Vertretung eines Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung auf einen bestimmten Personenkreis (den Verwalter, Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten oder einen anderer Wohnungseigentümer) beschränkt wird, wirksam ist (BGHZ 90, 96 = NJW 1987, 650 BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02
    Richtig ist zwar, daß nach der Rechtsprechung des BGH die Bestimmung einer Teilungserklärung, durch die - wie hier in § 15 Nr. 4 Abs. 2 der notariellen Urkunde vom 08.03.1993 - die Vertretung eines Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung auf einen bestimmten Personenkreis (den Verwalter, Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten oder einen anderer Wohnungseigentümer) beschränkt wird, wirksam ist (BGHZ 90, 96 = NJW 1987, 650 BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    b) Dagegen widerspricht es nach überwiegender Ansicht ordnungsmäßiger Verwaltung, den Verwalter zu bestellen, ohne zugleich die vertraglich geschuldete Vergütung und die Dauer des Verwaltervertrags zu regeln (vgl. nur OLG Hamm, ZWE 2002, 486, 489; OLG Düsseldorf, ZWE 2006, 396, 400; LG Düsseldorf, ZWE 2012, 327; AG Schöneberg, GE 2013, 68; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 26 Rn. 21; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 15 aE; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 6. Aufl., § 26 WEG Rn. 4).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Das ergibt sich allerdings nicht schon aus dem eher formalen Umstand, dass die Berufung des Verwalters in zwei Stufen erfolgt, der Bestellung und dem anschließenden Abschluss des Verwaltervertrags (so aber Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 43; aM OLG Hamm, ZWE 2002, 486, 489).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Das sei nicht der Fall, wenn sich ein Eigentümerbeschluss auf die Bestellung eines Verwalters beschränke, ohne in irgendeiner Weise Regelungen wenigstens zu den wichtigsten Elementen des Verwaltervertrages zu treffen, nämlich den Bestellungszeitraum sowie die Höhe der Verwaltervergütung [OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 15 W 66/02, JURIS Nr. KÖRE 434872002].

    Die Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung kann u. A. erfolgen, wenn die Bestellung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, weil die Bestellung nicht wenigstens die wichtigsten Elemente des Verwaltervertrages, nämlich die Vertragslaufzeit und die Vergütung mitregelt (vgl. OLG Hamm, ZWE 2002, 486), oder wenn in der Person des Verwalters ein wichtiger Grund gegen seine Bestellung vorliegt.

  • OLG München, 07.09.2007 - 32 Wx 109/07

    Kein Recht einzelner Wohnungseigentümer auf Anhörung der Bewerber um

    Die Entscheidung des OLG Hamm (NZM 2003, 486) betrifft deshalb einen anders gelagerten Sachverhalt.
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07

    Notwirtschaftsplan

    Im Grundsatz ist daran festzuhalten, dass bei der Vorbereitung der Neubestellung eines Verwalters die Einholung mehrerer Angebote erforderlich ist, um die Angemessenheit der Honorarvorstellungen der jeweiligen Leistungsanbieter überprüfen zu können (so Senat NZM 2003, 486 = ZWE 2002, 486; ebenso Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 9; a.A. BayObLG WuM 1993, 488 = WE 1994, 184; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 34).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.05.2018 - 72 C 15/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenobergrenze für eine

    Wie bei der Erteilung von Aufträgen etwa für Instandsetzungsarbeiten an Handwerksunternehmen ist auch bei der Auftragserteilung von Dienstleistungen, wie hier die rechtliche Vertretung, die Einholung mehrerer Angebote regelmäßig erforderlich, um die Angemessenheit der Honorarvorstellungen des jeweiligen Leistungsanbieters überprüfen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 1. Apr. 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293 und Urt. v. 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175; OLG Hamm, Beschl. v. 4. Juni 2002 - 15 W 66/02, NZM 2003, 486 und Beschl. v. 3. Jan. 2008 - 15 W 240/07, ZMR 2009, 58).
  • OLG München, 23.03.2006 - 34 Wx 10/06

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Abberufung des Verwalters nach Ablauf

    Diesen im Lauf des Beschwerdeverfahrens eingetretenen Umstand hat das Landgericht zutreffend von Amts wegen berücksichtigt mit der Folge, dass die unzulässig gewordene sofortige Beschwerde zu verwerfen war (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 79; OLG Hamm NZM 2003, 486; Bassenge/Herbst/Roth I Einl. 131).

    a) Nach herrschender Rechtsprechung erledigt sich die Anfechtung eines Beschlusses über die Abwahl des Verwalters regelmäßig mit dem Ablauf des Zeitraums, für den er bestellt worden ist (BayObLG NJW-RR 1997, 715; OLG Hamm WE 1996, 33/35; NZM 2003, 486).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03

    Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung;

    Die von der weiteren Beschwerde aufgeworfene Frage des Vertrauensschutzes bzw. eines Verstoßes der anfechtenden Wohnungseigentümer gegen Treu und Glauben wegen bisheriger anderweitiger Handhabung der Gemeinschaft in diesem Zusammenhang (vgl. dazu etwa BGHZ 99, 90; 121, 236; OLG Hamm ZWE 2002, 486) vermag nicht zu greifen.
  • LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14

    Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung

    In einem solchen Fall kann von der bisherigen Handhabung nur abgewichen werden, wenn gewährleistet ist, dass der betroffene Eigentümer rechtzeitig für seine ordnungsgemäße Vertretung sorgen kann; andernfalls ist er gemäß § 242 BGB zur Teilhabe und Abstimmung in der Versammlung zuzulassen (OLG Köln, NJW 2005, 908, 909; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 846; LG Mainz, ZWE 2011, 462 ff.; OLG Hamm, ZWE 2002, 486 ff.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 24, Rdnr. 48).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

  • LG Karlsruhe, 21.02.2012 - 11 S 46/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

  • OLG Frankfurt, 11.08.2003 - 20 W 62/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer bei Zurückweisung eines Antrags auf

  • LG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 13 S 38/18

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage bzgl. eines

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 3 Wx 107/05

    WEG : Abberufung des Verwalters - Ordnungsgemäße Verwaltung

  • OLG Köln, 10.01.2006 - 16 Wx 216/05

    Abwahl des Verwalters, Erledigung der Hauptsache

  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.09.2017 - 72 C 32/17

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen zur Errichtung

  • LG Düsseldorf, 30.12.2011 - 16 S 30/10

    Verwalterbestellung: Laufzeit und Vergütung sind festzulegen!

  • OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03

    Erledigung der Hauptsache der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des

  • OLG München, 15.12.2005 - 32 Wx 115/05

    Keine Erledigung der Hauptsache durch Ablauf der Bestellung bei Streit über

  • AG Berlin-Charlottenburg, 10.05.2022 - 74 C 47/21

    Beschluss zur Reparatur der Fassade bedarf zuvor mehrerer Angebote

  • LG Köln, 24.04.2006 - 29 T 124/05
  • LG Hamburg, 20.10.2010 - 318 S 59/10

    Prozessbevollmächtigter darf Eigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten!

  • LG Lüneburg, 20.10.2011 - 9 T 87/11

    Zur Kostentragung des Verwalters in einem Anfechtungsverfahren; §§ 49 Abs. 2 WEG,

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