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   BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02   

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https://dejure.org/2003,2723
BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02 (https://dejure.org/2003,2723)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.2003 - 2Z BR 80/02 (https://dejure.org/2003,2723)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 2003 - 2Z BR 80/02 (https://dejure.org/2003,2723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Rechtsmittelbefugnis bei Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses zur Verwalterentlastung; Einsicht in Verwaltungsunterlagen

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1; FGG § 20 Abs. 1
    Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer Vermögensübersicht durch den Verwalter - Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über die Entlastung des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Schützenswertes Interesse des Wohnungseigentümers an der Entlastung des Verwalters; Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entziehung des Wohnungseigentums; Anwendung eines von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1100
  • NJW-RR 2003, 1512 (Ls.)
  • NZM 2003, 487
  • NZM 2003, 776 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 119
  • ZMR 2003, 439
  • BayObLGZ 2003, 53
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 25.05.2001 - 2Z BR 133/00

    Ausweisung von Kosten in der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
    Denn bei der Abrechnung steht die rechnerische Richtigkeit der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vordergrund (BayObLG NJW-RR 2001, 1231).

    Ob diese gerechtfertigt war, ist nicht Gegenstand einer Überprüfung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung, weil in diese auch zu Unrecht getätigte Ausgaben eingestellt werden müssen (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1231).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht ausgeführt, dass der Eigentümerbeschluss vom Jahr 1996, der als Umlagemaßstab die Wohneinheiten bestimmt, nichtig ist, weil es sich um einen die Gemeinschaftsordnung ändernden Beschluss handelt, der ohne die hierfür erforderliche Mehrheit getroffen wurde (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500).

    Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500).

  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
    Dies kann es nicht rechtfertigen, auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter, die in einer schuldhaften Verletzung der dem Verwalter gegenüber den Wohnungseigentümern obliegenden vertraglichen Pflichten begründet sind, ohne jede Gegenleistung zu verzichten (BayObLGZ 2002, 417 = NZM 2003, 154 f.).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
    (1) Der Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters enthält ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer, das zur Folge hat, dass im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter ausgeschlossen sind, soweit sie bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt sind oder für sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar waren (allgemeine Meinung; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG ZMR 2001, 567 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 137/01
    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
    Insoweit ist der Senat jedoch an einer Verwerfung des Rechtsmittels durch die Entscheidung des OLG Schleswig vom 23.1.2002 (ZMR 2002, 382) gehindert.
  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91

    Formelle Beteiligung alle materiell Beteiligten am Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
    Voraussetzung ist in jedem Fall eine Beschwer (vgl. BayObLGZ 1992, 21/24; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 45 Rn. 15, 16 und 24), an der es hier fehlt.
  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
    (1) Der Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters enthält ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer, das zur Folge hat, dass im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter ausgeschlossen sind, soweit sie bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt sind oder für sie bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennbar waren (allgemeine Meinung; BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG ZMR 2001, 567 m. w. N.).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
    Es steht im Widerspruch dazu, dass Voraussetzung einer zulässigen Beschwerde im Sinn des § 45 Abs. 1 WEG eine aus der Person des einzelnen Rechtsmittelführers und seinem vermögenswerten Änderungsinteresse zu beurteilende Beschwer ist, die über 750 EUR liegen muss (BGHZ 119, 216).
  • KG, 25.02.1998 - 24 W 8414/97

    Anfechtbarkeit der Ungültigerklärung der Entlastung für den Verwalter, nicht aber

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
    Der Senat schließt sich insoweit der Meinung des Kammergerichts (NJW-RR 1998, 1021; ebenso Merle in Bärmann/Pick/Merle § 45 Rn.16) an.
  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 15 W 13/98

    Unvollständige Jahresabrechnung in der Wohnungseigentumssache; Wahrung der

    Auszug aus BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
    Dies entspricht allgemeiner Meinung und lässt keinen Rechtsfehler erkennen (BayObLGZ 1989, 310/313; OLG Hamm NZM 1998, 923).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Es sieht sich hieran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23. Januar 2002 (ZMR 2002, 382) gehindert und hat insoweit die Sache durch Beschluß vom 13. März 2003 (BayObLGZ 2003, 53 = ZWE 2003, 195 = WuM 2003, 294 = FGPrax 2003, 119 = NZM 2003, 487) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs-

    Bei Fehlen jeglicher Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des amtierenden Verwalters und für Schadensersatzansprüche gegen diesen widerspricht ein Entlastungsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (siehe BGH Beschluss vom 17. Juli 2003, V ZB 11/03 = ZMR 2003, 570; a.A. noch BayObLGZ 2002, 417; 2003, 53/56).

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.7.2003 (V ZB 11/03 = ZMR 2003, 750 mit kritischer Anm. Rau), der auf eine Vorlage des Senats hin ergangen ist (BayObLGZ 2003, 53), steht ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem Verwalter Entlastung erteilt wird, nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.

  • BayObLG, 07.08.2003 - 2Z BR 47/03

    Verfahrensstandsschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von

    (3) Die Beanstandungen der Antragstellerin, in der Jahresabrechnung 1999 fehlten die Angaben zur Entwicklung der Gemeinschaftskosten, hat nicht die Unwirksamkeit, geschweige denn eine Nichtigkeit der Abrechnung zur Folge; es besteht allenfalls ein Anspruch auf Ergänzung (BayObLGZ 2003, 53/58).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03

    Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung

    Die Antragsteller sind beschwerdeberechtigt, weil sie durch die Entscheidung des Amtsgerichts beschwert sind (vgl. BayObLGZ 1992, 21/24; BayObLG Beschluss vom 13.3.2003, 2Z BR 80/02 = BayObLGZ 2003 Nr. 10).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 21/04

    Billigkeitserwägungen bei Kostenverteilung nach Rechtsmittelrücknahme -

    Das Landgericht hat das Vorliegen solcher Umstände im Ergebnis deshalb verneint, weil die grundsätzliche Frage, ob ein Eigentümerbeschluss über die Verwalterentlastung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.7.2003 rechtlich umstritten war (vgl. BGH NJW 2003, 3124; BayObLGZ 2003, 53; 2003, 174/178).
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