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   BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02   

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BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02 (https://dejure.org/2003,2098)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.2003 - 1 BvR 619/02 (https://dejure.org/2003,2098)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 1 BvR 619/02 (https://dejure.org/2003,2098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen Eigenbedarfs - fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz zwischenzeitlichem Wohnungswechsel des Vermieters

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Wohnungsmietvertrags durch den Vermieter wegen Eigenbedarf - Formelle Anforderungen an die Begründung einer Eigenbedarfskündigung - Kündigungsgrund mit Zukunftswirkung - Wegfall des ursprünglichen Eigenbedarfsgrundes - Anspruch auf Gewährung effektiven ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1; BGB § 564b Abs. 3
    Anforderungen an die Darlegung des Eigenbedarfs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überspannte Begründungsanforderungen an Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1164
  • NZM 2003, 592
  • NZM 2003, 692
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 1575/94

    Unzumutbar strenge Anforderungen an die Begründung der Kündigung eines

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
    Das ist dann der Fall, wenn das Gericht vom Vermieter Angaben verlangt, die über das anerkennenswerte Informationsbedürfnis des Mieters hinausgehen (vgl. BVerfGE 85, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 1575/94 -, NJW 1998, S. 2662).

    Andererseits ist nicht erforderlich, dass bereits das Kündigungsschreiben die gerichtliche Feststellung erlaubt, dass die Kündigungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1998, aaO).

    Die Feststellung, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, hat das Gericht nicht auf der Grundlage des Kündigungsschreibens, sondern auf Grund einer umfassenden gerichtlichen Prüfung der Begründetheit der Räumungsklage zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1998, aaO).

  • BVerfG, 20.02.1995 - 1 BvR 665/94

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch Abweisung einer auf Eigenbedarf gestützten

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
    Deuten Umstände darauf hin, die Zweifel begründen, sind diese gegebenenfalls aufzuklären und vom Gericht zu würdigen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 1995 - 1 BvR 665/94 - NJW 1995, S. 1480 ).

    Liegen begründete Zweifel an dem vorgetragenen Grund vor, so muss das Gericht diesen nachgehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 1995, aaO).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
    Das ist dann der Fall, wenn das Gericht vom Vermieter Angaben verlangt, die über das anerkennenswerte Informationsbedürfnis des Mieters hinausgehen (vgl. BVerfGE 85, 219 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 1575/94 -, NJW 1998, S. 2662).

    Zweck des § 564 b Abs. 3 BGB a.F. ist es nämlich, dass der Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition erlangt und so in die Lage versetzt wird, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (vgl. BVerfGE 85, 219 ).

  • LG Hamburg, 05.09.1989 - 16 S 20/89
    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
    Dabei wird sich das Landgericht mit der herrschenden Auffassung auseinander setzen müssen, dass bei einem Kündigungsgrund mit Zukunftswirkung wie dem Eigenbedarf die maßgebenden materiellen Voraussetzungen nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen müssen (vgl. LG Hamburg, WuM 1989, S. 572; Sonnenschein in: Staudinger, BGB, Zweites Buch, §§ 564-580 a, 13. Bearb. 1997, § 564 b, Rn. 90; Voelskow in: Münchener Kommentar, Bd. 3, § 564 b BGB, Rn. 70), sowie mit der ebenfalls vertretenen Meinung, dass ein Wegfall des Eigenbedarfs über die Beendigung des Mietverhältnisses durch Ablauf der Kündigungsfrist hinaus auch dann noch zu berücksichtigen sei, wenn er vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eintrete (vgl. Sonnenschein, aaO, § 564 b, Rn. 91; LG Lübeck, WuM 1999, S. 336; AG Köln, WuM 1999, S. 234; OLG Karlsruhe, WuM 1993, S. 405; LG Berlin, MM 1991, S. 130; LG Braunschweig, WuM 1989, S. 573).

    Schließlich ist eine auf eine neue Kündigung gestützte Klageänderung denkbar (dazu: AG Freiburg, WuM 1989, S. 572 f.).

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
    aa) Die Zivilgerichte haben bei der Prüfung, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarfs formell wirksam ist, den Einfluss des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den damit eng verzahnten Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten (vgl. BVerfGE 79, 80 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 1992 - 1 BvR 1725/91 -, NJW 1992, S. 2411 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1725/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
    aa) Die Zivilgerichte haben bei der Prüfung, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarfs formell wirksam ist, den Einfluss des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den damit eng verzahnten Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten (vgl. BVerfGE 79, 80 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 1992 - 1 BvR 1725/91 -, NJW 1992, S. 2411 ).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 697/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
    Um einem etwaigen Einwand des überhöhten Wohnbedarfs von vornherein zu begegnen, ist die Bezeichnung der Anzahl der bisher zur Verfügung stehenden Zimmer und der Größe der Familie hinreichend aussagekräftig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 1993 - 1 BvR 697/93 -, NJW 1994, S. 310 ).
  • AG Köln, 14.05.1998 - 208 C 58/97
    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
    Dabei wird sich das Landgericht mit der herrschenden Auffassung auseinander setzen müssen, dass bei einem Kündigungsgrund mit Zukunftswirkung wie dem Eigenbedarf die maßgebenden materiellen Voraussetzungen nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen müssen (vgl. LG Hamburg, WuM 1989, S. 572; Sonnenschein in: Staudinger, BGB, Zweites Buch, §§ 564-580 a, 13. Bearb. 1997, § 564 b, Rn. 90; Voelskow in: Münchener Kommentar, Bd. 3, § 564 b BGB, Rn. 70), sowie mit der ebenfalls vertretenen Meinung, dass ein Wegfall des Eigenbedarfs über die Beendigung des Mietverhältnisses durch Ablauf der Kündigungsfrist hinaus auch dann noch zu berücksichtigen sei, wenn er vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eintrete (vgl. Sonnenschein, aaO, § 564 b, Rn. 91; LG Lübeck, WuM 1999, S. 336; AG Köln, WuM 1999, S. 234; OLG Karlsruhe, WuM 1993, S. 405; LG Berlin, MM 1991, S. 130; LG Braunschweig, WuM 1989, S. 573).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92

    Räumung; Prozeß; Tod; Vermieter; Klageabweisung; Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02
    Dabei wird sich das Landgericht mit der herrschenden Auffassung auseinander setzen müssen, dass bei einem Kündigungsgrund mit Zukunftswirkung wie dem Eigenbedarf die maßgebenden materiellen Voraussetzungen nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen müssen (vgl. LG Hamburg, WuM 1989, S. 572; Sonnenschein in: Staudinger, BGB, Zweites Buch, §§ 564-580 a, 13. Bearb. 1997, § 564 b, Rn. 90; Voelskow in: Münchener Kommentar, Bd. 3, § 564 b BGB, Rn. 70), sowie mit der ebenfalls vertretenen Meinung, dass ein Wegfall des Eigenbedarfs über die Beendigung des Mietverhältnisses durch Ablauf der Kündigungsfrist hinaus auch dann noch zu berücksichtigen sei, wenn er vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eintrete (vgl. Sonnenschein, aaO, § 564 b, Rn. 91; LG Lübeck, WuM 1999, S. 336; AG Köln, WuM 1999, S. 234; OLG Karlsruhe, WuM 1993, S. 405; LG Berlin, MM 1991, S. 130; LG Braunschweig, WuM 1989, S. 573).
  • LG Heidelberg, 26.07.1991 - 5 S 142/90
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 155/10

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Die von der Revision an die Begründung einer Verwertungskündigung gestellten Anforderungen laufen darauf hinaus, dass bereits das Kündigungsschreiben selbst die gerichtliche Feststellung des Vorliegens der Kündigungsvoraussetzungen erlauben müsste; dies ist durch das berechtigte Informationsbedürfnis des Mieters nicht geboten (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2662, 2663; NZM 2003, 592 f.).
  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04

    Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf

    c) Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob die materiellen Voraussetzungen des Eigenbedarfs, der herrschenden Ansicht folgend, nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen müssen oder ob der Wegfall des Eigenbedarfs noch zu berücksichtigen ist, wenn er bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung eingetreten ist, in seinem Beschluss vom 3. Februar 2003 (1 BvR 619/02, NJW-RR 2003, 1164 = NZM 2003, 692) erörtert, die Auseinandersetzung hiermit aber dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil des Landgerichts und damit den Fachgerichten überlassen.
  • BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15

    BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei

    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 13 mwN; vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.; vgl. auch BVerfGE 85, 219, 223; BVerfG, NZM 2003, 592, 593 [jeweils zu § 564b Abs. 3 BGB aF]).
  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

    Einem gesetzlichen Begründungserfordernis sei vielmehr genügt, wenn die Begründung dem Mieter zunächst eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung gebe, ihr zu widersprechen oder sie hinzunehmen (BVerfG, NJW 1998, 2662, 2663; NZM 2003, 592 f.).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 271/06

    Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Eigenbedarfs eines

    Derartige Tatsachen müssen jedenfalls dann nicht schon im Kündigungsschreiben erwähnt werden, wenn sie dem Mieter bereits bekannt sind (MünchKommBGB/Häublein, aaO, Rdnr. 96; Schmid/Gahn, aaO, Rdnr. 59; vgl. auch BVerfG NZM 2003, 592 f.).
  • BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 6/19

    Räumungsprozess nach Eigenbedarfskündigung: Erforderlichkeit der Einholung eines

    Insoweit übersieht die Revisionserwiderung, dass das in § 573 Abs. 3 BGB geschützte Informationsbedürfnis des Mieters von den weitergehenden - vom Bestreiten des beklagten Mieters abhängigen - Anforderungen an die substantiierte Darlegung der tatbestandlichen Kündigungsvoraussetzungen im Prozess zu unterscheiden ist; erst recht ist die Feststellung des Gerichts, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, nicht auf der Grundlage des Kündigungsschreibens, sondern einer umfassenden gerichtlichen Prüfung der Begründetheit der Räumungs- und Herausgabeklage zu treffen (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2662 f.; NZM 2003, 592 f. [jeweils zu § 564a Abs. 1 Satz 2 BGB aF]).
  • AG Hamburg-Altona, 05.01.2010 - 315A C 204/09

    AGB: Verzicht auf Eigenbedarfskündigung unwirksam!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die im Sinne des sozialen Mietrechts vorgenommenen Einschränkungen der Privatnützigkeit des Wohnungseigentums durch die Beschränkung der vermieterseitigen Kündbarkeit von Wohnungsmietverhältnissen auf die Kündigungsgründe der §§ 573 ff. BGB nur unter der Voraussetzung verfassungsgemäß, dass die Vorschriften dieser Normen in der konkreten Anwendung durch die Instanzgerichte im Einzelfall nicht durch überzogene Anforderungen ausgehöhlt werden (vgl. BVerfG NZM 2003, 592; NJW 1992, 1379; NJW 1989, 969; s.a. Schmidt-Futterer-Blank, MietR, 7. Aufl., § 573, Rn. 42).
  • AG Bremen, 27.07.2012 - 16 C 431/09

    Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung eines Vermieters bei Geltendmachung

    Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an die Begründung zu Lasten des Vermieters nicht dahingehend überspannt werden dürfen, dass Vermieterangaben eingefordert werden, die über das anerkennenswerte Informationsbedürfnis des Mieters hinausgehen (BVerfG NJW-RR 2003, 1164).
  • AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12

    Eigenbedarf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die im Sinne des sozialen Mietrechts vorgenommenen Einschränkungen der Privatnützigkeit des Wohnungseigentums durch die Beschränkung der vermieterseitigen Kündbarkeit von Wohnungsmietverhältnissen auf die Kündigungsgründe der §§ 573 ff. BGB nur unter der Voraussetzung verfassungsgemäß, dass die Vorschriften dieser Norm in der konkreten Anwendung durch die Instanzgericht im Einzelfall nicht durch überzogene Anforderungen ausgehöhlt werden (vgl. nur BVerfG NZM 2003, 592; Schmidt-Futterer, a.a.O., § 573 Rd.nr. 42, 43) .
  • BVerfG, 18.04.2006 - 1 BvR 31/06

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nichtberücksichtigung des

    Auch der mit dieser eng verzahnte Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 89, 340 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2003, 1164) wird durch die angegriffene Entscheidung nicht verletzt.
  • LG München I, 28.02.2020 - 14 S 12060/19

    Räumung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfskündigung nach Zwangsversteigerung

  • LG Berlin, 15.11.2016 - 67 S 247/16

    Wohnraummiete: Begründungspflicht bei Eigenbedarfskündigung; Heilung einer

  • LG Berlin, 24.10.2013 - 67 S 100/13

    Erhöhte Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung!

  • LG Essen, 08.08.2013 - 10 S 244/13

    Anforderungen an die formelle Wirksamkeit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • LG Köln, 12.11.2019 - 1 S 68/19
  • LG Berlin, 13.03.2019 - 65 S 204/18

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung bei mietvertraglicher

  • LG Ulm, 21.05.2008 - 1 S 13/08

    Kostenersparnisse nach einem Arbeitsplatzverlust ist vernünftiger Grund für eine

  • LG Aachen, 24.04.2014 - 2 S 410/13

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarf; Darlegung eines ernsthaften

  • AG Hamburg, 05.06.2009 - 46 C 21/09

    Vernünftige, nachvollziehbare und realisierbare Gründe für Eigenbedarf

  • LG Berlin, 14.07.2005 - 62 S 91/05
  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.04.2019 - 213 C 141/18
  • LG Berlin, 30.04.2015 - 65 S 4/15
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