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   VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01, VerfGH 124 A/01   

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VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01, VerfGH 124 A/01 (https://dejure.org/2002,11981)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.05.2002 - VerfGH 124/01, VerfGH 124 A/01 (https://dejure.org/2002,11981)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, VerfGH 124 A/01 (https://dejure.org/2002,11981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besitzrecht des Mieters als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne; Ausschluß der Eigenbedarfskündigung bei befristetem Ausschluß des Mieterhöhungsrechts nach Instandsetzungsaufwendungen des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 593
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01
    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne angesehen werden muss (grundlegend BVerfGE 89, 1 sowie BVerfG NJW 1995, 1480 f.; BVerfG NJW 1997, 2377), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen worden (vgl. Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ).

    Darüber hinaus darf der Mieter nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangen, dass das Gericht auch bei der Auslegung der Sozialklausel des § 556 a BGB a. F. und namentlich des Begriffs der "Härte" Gewicht und Tragweite seines Bestandsinteresses hinreichend erfasst und berücksichtigt (BVerfGE 89, 1 ).

  • BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99

    Verkennung der Bedeutung des GG Art 14 Abs 1 S 1 für die Rechtsstellung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01
    Bei der Auslegung und Anwendung der genannten mietrechtlichen Vorschriften sind danach neben den Belangen des Vermieters, seinem Erlangungsinteresse, auch die Belange des Mieters, sein Bestandsinteresse, angemessen zu berücksichtigen, die beiderseitigen Belange gegeneinander abzuwägen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (BVerfG, NJW-RR 1999, 1097 ).
  • BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01
    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne angesehen werden muss (grundlegend BVerfGE 89, 1 sowie BVerfG NJW 1995, 1480 f.; BVerfG NJW 1997, 2377), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen worden (vgl. Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01
    Unter den Schutz der Eigentumsgarantie fallen im Bereich des Privatrechts grundsätzlich die vermögensweiten Rechte, die der Berechtigte nach der Rechtsordnung gemäß eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinen privaten Nutzen ausüben darf (BVerfGE 83, 201 ).
  • VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Mietsache (Eigenbedarfskündigung) -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01
    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne angesehen werden muss (grundlegend BVerfGE 89, 1 sowie BVerfG NJW 1995, 1480 f.; BVerfG NJW 1997, 2377), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen worden (vgl. Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ).
  • LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00

    Anspruch auf Rückgabe der Mietsache wegen Beendigung des Mietverhältnisses auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01
    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Juli 2001 - 65 S 444/00 - verletzt die Beschwerdeführer zu 1. und 2. in ihrem Grundrecht aus Art. 23 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin.
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte (Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ff.; st. Rspr.).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Der Mieter kann daher bei der Anwendung der Vorschrift des § 574 BGB und der Auslegung der dort enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe, namentlich des Begriffs der "Härte" verlangen, dass die Gerichte die Bedeutung und Tragweite seines Bestandsinteresses hinreichend erfassen und berücksichtigen (BVerfGE 89, 1, 9 f.; BerlVerfGH, NZM 2003, 593, 594).
  • BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 21/19

    Zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung (hier

    Der Mieter kann daher bei der Anwendung des § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB und der Auslegung der dort enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe, namentlich des Begriffs "Härte" verlangen, dass die Gerichte die Bedeutung und die Tragweite seines Bestandsinteresses hinreichend erfassen und berücksichtigen (vgl. BVerfGE 89, 1, 9 f.; Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, aaO Rn. 62; BerlVerfGH, NZM 2003, 593, 594; jeweils zu § 574 BGB).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Parteifähigkeit einer

    gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 -.
  • VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05

    Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines

    Der Verfassungsgerichtshof kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere Grundrechte eines Betroffenen in ihrer Bedeutung und Tragweite grundsätzlich verkannt worden sind oder die fachgerichtliche Entscheidung auf Willkür beruht (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 48/01, 48 A /01 - LVerfGE 12, 34 und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 - LVerfGE 13, 42 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1996, 3071 ).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Der Verfassungsgerichtshof kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere Grundrechte eines Betroffenen in ihrer Bedeutung und Tragweite grundsätzlich verkannt worden sind oder die fachgerichtliche Entscheidung auf Willkür beruht (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 48/01, 48 A /01 - LVerfGE 12, 34 und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 - LVerfGE 13, 42 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1996, 3071 ).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05

    Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der

    Dieser kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere Grundrechte eines Betroffenen in ihrer Bedeutung und Tragweite grundsätzlich verkannt worden sind oder die fachgerichtliche Entscheidung auf Willkür beruht (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 48/01, 48 A /01 - LVerfGE 12, 34 und vom 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 - LVerfGE 13, 42 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 3071 ).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 282/03

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf Waffengleichheit vor

    Soweit andere Landesverfassungsgerichte sich für die Überprüfung der Anwendung materiellen Bundesrechts an den grundrechtlichen Normen der Landesverfassungen - entscheidungserheblich - für unzuständig bzw. für nur eingeschränkt zuständig gehalten haben, bildeten insoweit - anders als vorliegend - materielle Grundrechte der Landesverfassungen den Prüfungsmaßstab (s. zum Stand der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung etwa: BayVerfGH BayVBl 2002, 696 [zitiert nach juris] und 2003, 205 [zitiert nach juris]; VerfGH Berlin LVerfGE 9, 59; 12, 15; NZM 2003, 593; HessStGH LVerfGE 9, 195; NZM 1999, 1088 [zitiert nach juris]; Beschlüsse vom 11. November 1998 - P.St. 1346 - und vom 3. Mai 1999 - P.St. 1384 - Rh-PfVerfGH Beschluß vom 15. November 2000 - VGH B 10/00 - SächsVerfGH LVerfGE 8, 320; 9, 250; SächsVBl 2003, 165; NJW 1999, 51; ThürVerfGH Beschlüsse vom 3. Mai 2001 - VerfGH 6/98 - und vom 15. März 2001 - VerfGH 19/00 - vgl. auch Übersicht bei Clausen, Landesverfassungsbeschwerde und Bundesstaatsgewalt, S. 28 ff.).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 114/04

    Keine Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des

    Der Verfassungsgerichtshofkann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere Grundrechteeines Betroffenen in ihrer Bedeutung und Tragweite grundsätzlich verkannt worden sind oder die fachgerichtliche Entscheidungauf Willkür beruht (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 48/01, 48 A /01 - LVerfGE 12, 34 und vom 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 - LVerfGE 13, 42 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 3071 ).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05

    Wegen fehlender Substantiierung und aus Gründen der Subsidiarität unzulässige

    Dieser kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere Grundrechte eines Betroffenen in ihrer Bedeutung und Tragweite grundsätzlich verkannt worden sind oder die fachgerichtliche Entscheidung auf Willkür beruht (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 48/01, 48 A /01 - LVerfGE 12, 34 und vom 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 - LVerfGE 13, 42 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 3071 ).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04

    Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG bejahend: BVerfGE 89, 1 (5 ff.) sowie NJW 1995, 1480 f.; NJW 1997, 2377; NJW-RR 2004, 440), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offen gelassen worden (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 (12) und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01 und 124 A/01 -, WuM 2003, 21).
  • VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 30/03

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Art 1 Abs 3 Verf BE kein mit der

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