Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 28.01.2003

Rechtsprechung
   KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03   

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https://dejure.org/2003,2459
KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03 (https://dejure.org/2003,2459)
KG, Entscheidung vom 11.06.2003 - 24 W 77/03 (https://dejure.org/2003,2459)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 24 W 77/03 (https://dejure.org/2003,2459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung der Verwalterin aus wichtigem Grunde ; Einsetzung einer anderen Verwaltung; Zustellungsvertretung der Verwalterin

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterabberufung aus wichtigem Grund; Verfahrensermächtigung des WEG-Verwalters

  • Judicialis

    WEG § 27 II Nr. 5; ; WEG § 43 I Nr. 1; ; WEG § 43 I Nr. 2; ; BGB § 181

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwalterabberufung aus wichtigem Grund; Verfahrensermächtigung des WEG -Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretungsbefugnis des Verwalters im Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Allgemeine Vertretungsvollmacht erlaubt nicht jede Prozessführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1234
  • NZM 2003, 604
  • FGPrax 2003, 211
  • ZMR 2004, 142
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des

    Auszug aus KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 788 unter Bezugnahme auf BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087; BayObLGZ 1965, 35; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 523; KG, ZMR 1997, 610) besitzt der Verwalter durch sein Amt eine Rechtsstellung, die er beispielsweise gegen einen Abberufungsbeschluss aus eigenem Recht verteidigen darf.
  • OLG Köln, 23.09.1998 - 16 Wx 137/98

    Zustellungsbevollmächtigung des Verwalters

    Auszug aus KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03
    Gegen die rein passive Zustellungsvertretung der Verwalterin für die Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Senat keine Bedenken, weil jedenfalls aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich ist, dass die Verwalterin die Mitglieder der Gemeinschaft über das vorliegende Verfahren etwa nicht unterrichtet hätte (OLG Köln, WuM 1999, 301 = NZM 1999, 287 L S.).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03
    Diese Anträge richten sich sowohl gegen die übrigen Wohnungseigentümer (§ 21 Abs. 4 WEG), als auch (jedenfalls was die Abberufung anbelangt) gegen die Verwalterstellung der Antragstellerin, welche diese aus eigenem Recht verteidigen darf (BGH NJW 2002, 3240 = ZMR 2002, 766 = NZM 2002, 788).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 788 unter Bezugnahme auf BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087; BayObLGZ 1965, 35; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 523; KG, ZMR 1997, 610) besitzt der Verwalter durch sein Amt eine Rechtsstellung, die er beispielsweise gegen einen Abberufungsbeschluss aus eigenem Recht verteidigen darf.
  • KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96

    Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des

    Auszug aus KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 788 unter Bezugnahme auf BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087; BayObLGZ 1965, 35; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 523; KG, ZMR 1997, 610) besitzt der Verwalter durch sein Amt eine Rechtsstellung, die er beispielsweise gegen einen Abberufungsbeschluss aus eigenem Recht verteidigen darf.
  • LG Köln, 09.06.2011 - 29 S 219/10

    Anfechtbarkeit eines lediglich zwei Beiratsmitglieder bestellenden

    Ein solcher Interessenkonflikt ist gegeben, wenn in dem von einem Wohnungseigentümer betriebenen gerichtlichen Verfahren die Abberufung des Verwalters nach § 21 Abs. 4 WEG angestrebt wird (Jennißen, § 4 WEG, Rz. 23) oder wenn die Wahl des Vertreters angefochten wird (Greiner, Rz. 1640 mit Hinweis auf AG Dortmund vom 26.10.2008, ZMR 2009, 231; KG, Urteil vom 11.6.2003, WuM 2003, 529).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Selbst wenn die Anwaltsbestellung durch die ehemalige Verwalterin - die Beteiligte zu 3) - erfolgt sein sollte und eine Interessenkollision anzunehmen wäre, stellt sich die Frage, ob dies die Wirksamkeit der Bestellung berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 07.04.2003, 20 W 209/2001 = ZMR 2003, 594; Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 123; KG ZMR 2004, 142).
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Die Frage, ob schon die abstrakte Gefahr einer Interessenkollision ausreicht (so OLG Frankfurt OLGZ 1989, 433, 434; Staudinger/Bub, WEG (2005) § 27 Rn 235) oder ob sie nicht im Einzelfall konkret festgestellt werden muss (KG ZMR 2004, 142, 143; Abramenko ZMR 2002, 885, 886; ders. Das neue WEG § 7 Rn 34), kann aus dem Gesetzwortlaut nicht beantwortet werden.

    In diesen Fällen besteht die konkrete Gefahr nicht sachgerechter Unterrichtung der übrigen Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG WuM 1991, 131; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 521; Staudinger/Bub, WEG (2005) § 27 Rn. 234; Wenzel in Bärmann a.a.O. § 45 Rn. 19; a. A. KG NZM 2003, 604; BayObLG ZMR 1997, 613; BayObLG WuM 2004, 426; Jennißen/Suilmann a.a.O. § 45 Rn. 17 mwN).

  • KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07

    Entstehung von Sondernutzungsrechten; sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

    Gegen die rein passive Zustellungsvertretung der Verwalterin, der Beteiligten zu III., für die Antragsgegner nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG hat der Senat trotz der bereits in der Antragsschrift erfolgten Streitverkündung durch die sich möglicher Schadensersatzforderungen gegenüber der Beteiligten zu III. berühmenden Antragsteller keine Bedenken, weil jedenfalls aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich ist, dass die Beteiligte zu III. die Verfahrensgegner der Antragsteller, die übrigen Wohnungseigentümer, über das vorliegende Verfahren etwa nicht unterrichtet hätte (vgl. KG NZM 2003, 604 Rdnr. 3 nach juris für den Fall eines Antrags auf Verwalterabberufung; vgl. ferner Abramenko a. a. O., § 27 Rdnrn. 29-32).
  • KG, 28.01.2004 - 24 W 3/02

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Beiratswahl und Streit um

    Bei einer Verfolgung von Ansprüchen gegen ihn könnte der Verwalter wegen der Interessenkollision aber nicht ohne Weiteres zugleich die Gemeinschaft vertreten (vgl. KG, Beschluss vom 11. Juni 2003, 24 W 77/03, NZM 2003, 604 = GE 2003, 1215).
  • OLG Köln, 17.05.2006 - 16 Wx 228/05

    Reichweite der Vollmacht des Verwalters bei Vertretung der Gemeinschaft in

    Diese Konstellation entspricht wegen des zugrunde liegenden Interessenkonflikts derjenigen, die bei einem Antrag auf Abberufung des Verwalters entsteht, und für die die obergerichtliche Rechtsprechung eine Vollmacht des Verwalters zur Prozessführung abgelehnt hat (vgl. KG vom 11.06.2003, WuM 2003, 529 mit Anm. Drasdo).
  • KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07

    Wohnungseigentum: Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Antragsgegner im

    Zwar ist der Verwalter in Fällen der Interessenkollision von der Vertretung ausgeschlossen, wenn er als Antragsteller/Kläger oder Antragsgegner/Beklagter oder Rechtsmittelführer Gegner der Wohnungseigentümer ist oder in anderen Fällen ernsthaft zu befürchten steht, dass er die Wohnungseigentümer wegen eigener gegenläufiger Interessen nicht unterrichtet (OLG Köln OLGR 2006, 669 Rdnr. 10 nach juris; Staudinger/Bub, BGB, 13. Auflage, § 27 WEG Rdnr. 233; KG ZMR 1997, 541 Rdnr. 5 nach juris; KG NZM 2003, 604 Rdnrn 3. und 4 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 27 Rdnr. 45).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 238/03

    Bekannte Abberufungsgründe nach Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses über

    Gegen die rein passive Zustellungsvertretung des Verwalters in einem Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer die Abberufung des Verwalters verlangt, bestehen nach einhelliger Meinung keine Bedenken (so zuletzt auch KG ZMR 2004, 142 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 88/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5249
BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 88/02 (https://dejure.org/2003,5249)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.2003 - 2Z BR 88/02 (https://dejure.org/2003,5249)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 2Z BR 88/02 (https://dejure.org/2003,5249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB §§ 177 ff.; ; ZPO § 263

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157 § 177 ff.; ZPO § 263
    Auslegung vertraglicher Verjährungsregelung - Ausdehnung auf gesetzliche Ansprüche - Klageänderung bei nachträglicher Anspruchshäufung

  • ibr-online

    Kurze Verjährung auch für gesetzliche Ansprüche?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang einer Verjährungsregelung in einem Wohnungsverwaltervertrag; Beschränkte Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Auslegung von Verträgen durch das Rechtsbeschwerdegericht; Zulässigkeit einer nachträglichen Antragshäufung

Verfahrensgang

  • AG Schwandorf - UR II 24/00
  • LG Amberg - 32 T 84/02
  • BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 88/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1170 (Ls.)
  • NZM 2003, 604 (Ls.)
  • ZMR 2003, 437
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 88/02
    Da dies unterblieben ist, hat der Senat die Sachdienlichkeit selbst zu prüfen (vgl. BGHZ 123, 132).
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 88/02
    Erfolgt eine derartige Antragshäufung nachträglich, so ist diese wie eine Antragsänderung zu behandeln (vgl. BGH NJW 1985, 1841/1842).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 88/02
    Die Antragsänderung ist als sachdienlich zuzulassen, wenn der bisherige Streitstoff eine verwertbare Entscheidungsgrundlage bleibt und die Zulassung die endgültige Beilegung des Streits fördert und einen neuen Prozess vermeidet (vgl. BGH NJW 2000, 800).
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