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   OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03   

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https://dejure.org/2003,4029
OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03 (https://dejure.org/2003,4029)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2003 - 16 Wx 156/03 (https://dejure.org/2003,4029)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2003 - 16 Wx 156/03 (https://dejure.org/2003,4029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § ... 21 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4 Satz 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 2; ; FGG § 29; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 546

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 21 23
    WEG -Verfahren: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Begründung von Zahlungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlusskompetenz der Gemeinschaft über Eigentümerschulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 806
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Beschlüsse der Wohnungseigentümer dann nichtig, wenn sie sich mit einer Materie befassen, die durch Beschluß nicht geregelt werden kann, weil das Gesetz, die Teilungserklärung oder sonstige Vereinbarungen der Wohnungseigentümer insoweit keine Beschlußkompetenz begründen (so genannte vereinbarungs- oder gesetzesändernde Beschlüsse sowie Eingriffe in den Kernbereich eines insoweit nicht zustimmenden Eigentümers, vgl. Schuschke, NZM 2001, 497, 500 und namentlich BGH vom 20.9.2000, BGHZ 145, 158 - 170, jeweils mit weit. Nachw.) oder wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. 2003, § 23 Rz. 124, 129).
  • OLG Köln, 21.10.1997 - 16 Wx 255/97

    Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über Nutzungsentschädigungsverlanngen

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03
    Die Rechte des betroffenen Wohnungseigentümers sind hinreichend gewahrt, da er solche Beschlüsse, wenn sie nicht der materiellen Rechtslage entsprechen, auch mit Erfolg anfechten kann (vgl. für den Anwendungsbereich des § 22 Abs. 1 WEG Schuschke, ZWE 2000, 146, 153 mit Darstellung des Meinungsstandes und für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung aufgrund Sondernutzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Miteigentümer bereits Senat vom 21.10.1997 -16 Wx 255/97 -, ZMR 1998, 248 f.).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03
    Insbesondere gehört die Feststellung (und nachfolgend Einziehung) von Forderungen, die der Gemeinschaft gemäß § 16 Abs. 2 WEG gegen einzelne Wohnungseigentümer zustehen, zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, für die der Gemeinschaft aus dem Gesetz, nämlich aus § 21 Abs. 3 WEG, die Beschlußkompetenz zusteht (vgl. auch die vom Antragsgegner selbst zitierte Entscheidung des BGH vom 12.7.1984, NJW 1985, 912 unter II. : Abrechnungsgrundlagen müssen für alle Wohnungseigentümer verbindlich festgestellt werden).
  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

    Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses -

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03
    Damit kann sich aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben, wie es der gefestigten Rechtsprechung des Senats im Anwendungsbereich des § 22 Abs. 1 WEG, also für Beseitigungsansprüche betreffend bauliche Veränderungen, entspricht (vgl. zuletzt Beschluß vom 23.6.2003, 16 Wx 121/03 mit weit. Nachw.) und wie das Bayerische Oberlandesgericht jüngst auch für eine Geldforderung in Form einer Schadensersatzforderung anerkannt hat (vgl. Beschl. vom 15.1.2003, NZM 2003, 239 f.).
  • OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03

    Selbständige Anspruchsgrundlage aus bestandskräftigem Eigentümerbeschluss

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03
    Damit kann sich aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben, wie es der gefestigten Rechtsprechung des Senats im Anwendungsbereich des § 22 Abs. 1 WEG, also für Beseitigungsansprüche betreffend bauliche Veränderungen, entspricht (vgl. zuletzt Beschluß vom 23.6.2003, 16 Wx 121/03 mit weit. Nachw.) und wie das Bayerische Oberlandesgericht jüngst auch für eine Geldforderung in Form einer Schadensersatzforderung anerkannt hat (vgl. Beschl. vom 15.1.2003, NZM 2003, 239 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 3 Wx 84/07

    Keine qualitative Gleichwertigkeit von Nebenkosten- und Jahresabrechnung einer

    Zwar hat das OLG Köln in seinem Beschluss - 16 Wx 156/03 - vom 19.09.2003 (NZM 2003, 806; vgl. auch Beschluss 16 Wx 192/05 - vom 26.10.2005 NZM 2006, 662) für möglich gehalten, dass sich aus bestandskräftigen Beschlüssen selbständige Anspruchsgrundlagen für Geldforderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben.

    Denn - anders als in den vom OLG Köln zu entscheidenden Fällen, insbesondere im Verfahren 16 Wx 156/03 vom 19.09.2003 betreffend Wohngeld - war hier eine Jahresabrechnung weder vorgelegt noch zum Beschlussgegenstand gemacht worden und sind Zahlungsansprüche demnach auch nicht im Rahmen der Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung festgestellt worden.

  • OLG Hamburg, 04.06.2009 - 2 Wx 30/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Belastung eines einzelnen Miteigentümers mit aus

    Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft sind dann nichtig, wenn sie sich mit einer Materie befassen, die durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht geregelt werden kann, weil das Gesetz, die Teilungserklärung oder sonstige Vereinbarungen der Wohnungseigentümer insoweit keine Beschlusskompetenz begründen oder wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen (OLG Köln, NZM 2003, 806).

    Ausgaben des Verwalters aus der Gemeinschaftskasse im Rahmen der Instandhaltung gehören als tatsächliche Ausgaben in die Jahresabrechnung und können in der Einzelabrechnung ggf. nur auf den betroffenen Wohnungseigentümer umgelegt werden (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 217; KG ZMR 2006, 221; OLG Köln, NZM 2003, 806; KG, ZMR 2003, 874; BayObLG, ZMR 2001, 822; Bärmann/Pick, WEG, 18. Aufl., § 28, Rn. 14; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28, Rn 82, 83).

    Die richtige oder falsche Verteilung der in dem Wirtschaftsjahr entstandenen Kosten ist kein Fall der absoluten Unzuständigkeit, die eine Nichtigkeit des Abrechnungsbeschlusses begründen könnte (OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 217; KG ZMR 2006, 221; OLG Köln, NZM 2003, 806; KG, ZMR 2003, 874; BayObLG, ZMR 2001, 822).

  • OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07

    Keine Wohngeldforderung aufgrund Ein-Mann-Beschluss des teilenden

    Da es an der Begründung einer bestimmten Zahlungspflicht für die einzelnen Eigentümer fehlt, lässt sich eine konstitutive Wirkung der damaligen "Genehmigung" auch nicht aus der Rspr. des Senats herleiten, dass sich aus bestandskräftigen Eigentümerbeschlüssen selbständige Anspruchsgrundlagen für Zahlungsansprüche ergeben können (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse NZM 2003, 806 und NZM 2006, 662).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2006 - 3 Wx 194/06

    Zur Bestandskraft einer unrichtigen Heizkostenabrechnung nach unterlassener

    Bei bestandskräftig festgestellten (Geld-) Forderungen der Gemeinschaft kommt es nämlich nicht darauf an, ob sie etwa möglicherweise nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden, im Nachhinein untergegangen oder verjährt sind (OLG Köln, NZM 2003, 806).
  • OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

    Der Senat hält trotz der von Wenzel (NZM 2004, 542) geäußerten Kritik an seiner Auffassung fest, dass sich aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben kann (Beschluss vom Beschluss vom 23.6.2003, 16 Wx 121/03, ZMR 2004, 215; ebenso OLG Hamburg ZMR 2003, 447 und BayObLG NZM 2003, 239) und dass dies auch für Geldforderungen der Gemeinschaft gilt (vgl. Beschluss vom 12.9.2003 - 16 Wx 156/03, OLGR 2003, 284).
  • OLG Dresden, 24.11.2005 - 3 W 1369/05

    Wohngeldrückstände: Jahresabrechnung als Anspruchsgrundlage

    Da die Antragsgegner diesen Beschluss auch nicht gemäß § 23 Abs. 4 WEG angefochten haben, ist er bestandskräftig geworden mit der Folge, dass die Antragsgegner mit dem Einwand, die der Beschlussfassung zugrunde liegenden Forderungen seien verjährt, nicht mehr gehört werden können (OLG Köln, NZM 2003, 806 f.).
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