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   BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03   

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https://dejure.org/2003,7740
BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03 (https://dejure.org/2003,7740)
BayObLG, Entscheidung vom 10.07.2003 - 2Z BR 17/03 (https://dejure.org/2003,7740)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 2Z BR 17/03 (https://dejure.org/2003,7740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3
    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei gerichtlichem Vergleich in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entspricht Vergleich ordnungsgemäßer Verwaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung ; Abschluss gerichtlicher Verfahren durch Vergleich ; Einräumung eines Sondernutzungsrechts am gemeinschaftlichen Eigentum durch Mehrheitsbeschluss; Vermietbarkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 807
  • ZMR 2003, 858
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99

    Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03
    Der Vergleich muss aber seinem Inhalt nach unter Berücksichtigung aller Umstände als angemessen, zumindest aber als vertretbar anzusehen sein (vgl. BayObLG Beschluss vom 2.7.1981 - BReg 2Z 53/80; NJW-RR 2000, 379 f.).
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99

    Vermietung von in Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03
    Demgegenüber kann über die Vermietbarkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst (BGH ZMR 2000, 845; BayObLGZ 1999, 337).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03
    Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung begründet werden (BGHZ 145/158 = NJW 2000, 3500).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03
    Demgegenüber kann über die Vermietbarkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst (BGH ZMR 2000, 845; BayObLGZ 1999, 337).
  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
    Vielmehr liegt darin eine Gebrauchsregelung im Sinne von § 15 Abs. 2 WEG, weil nur die Art und Weise der Ausübung des Rechts zum Mitgebrauch dergestalt geregelt wird, dass die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-) Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-) Gebrauchs ersetzt wird und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt (vgl. BGH NJW 2017, 64-67; BGHZ 144, 386-389; BayObLG NJW-RR 2000, 154; BayObLG ZMR 2003, 858-860; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 444-445; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2003, 957-958; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2004, 615-616).

    Die rechtliche Stellung des Mieters von Teilen des Gemeinschaftseigentums ist zwar schwächer als die eines Sondernutzungsberechtigten, sie kann aber je nach Interessenlage durchaus ausreichend sein (BayObLG ZMR 2003, 858-860).

  • LG Hamburg, 28.10.2015 - 318 S 9/15

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung eines Mehrheitsbeschlusses über die

    Auch wenn teilweise Bedenken gegen die Vermietung von Gemeinschaftseigentum durch Mehrheitsbeschluss erhoben werden, wenn die Gebrauchsüberlassung faktisch zur Begründung eines Sondernutzungsrechtsähnlichen Zustandes führe, insbesondere wenn zuvor eine Vereinbarung zur Begründung eines Sondernutzungsrechts am Widerstand einzelner Wohnungseigentümer gescheitert sei (vgl. BeckOK WEG/Dötsch, 24. Edition, Stand: 01.07.2015, § 13 Rdnr. 51), sieht die Kammer in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung derartige Beschlüsse grundsätzlich nicht als unzulässige Umgehung an (so ausdrücklich BayObLG, Beschluss vom 10.07.2003 - 2Z BR 17/03, NZM 2003, 807, Rn. 39 ff., zitiert nach juris: Vermietung von Gemeinschaftsflächen für 30 Jahre nach gescheiterter Einräumung eines Sondernutzungsrechts wegen fehlender Einstimmigkeit; vgl. auch Hanseatisches OLG, Beschluss vom 01.09.2003 - 2 Wx 20/03, ZMR 2003, 957: Verpachtung einer rückwärtigen Gartenfläche für 30 Jahre).
  • LG Dortmund, 05.11.2013 - 1 S 316/12

    Beschlussfassung kann auch als Vergleich ausgelegt werden; §§ 21 Abs. 4, 25 Abs.

    Der Vergleich muss seinem Inhalt nach unter Berücksichtigung aller Umstände als angemessen, zumindest aber als vertretbar anzusehen sein (BayOLG, WuM 2003, 721, 723).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03

    Wohnungseigentum: Vergleich mit dem Bauträger über den Teilverzicht auf

    Ein Vergleich muss grundsätzlich insoweit seinem Inhalt nach unter Berücksichtigung aller Umstände als angemessen, zumindest aber als vertretbar anzusehen sein (vgl. BayObLG NZM 2003, 807 mit weiteren Nachweisen).
  • LG München I, 14.02.2019 - 36 S 5297/18

    Sondernutzungsrecht oder Vermietung?

    Von einer - lediglich gebrauchsregelnden - Vermietung ist im Wortlaut des Beschluss nicht die Rede (vgl. zu diesem Aspekt BayObLG, NZM 2003, 807, 808).
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