Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 29.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - I-3 Wx 97/03   

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https://dejure.org/2003,3868
OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - I-3 Wx 97/03 (https://dejure.org/2003,3868)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2003 - I-3 Wx 97/03 (https://dejure.org/2003,3868)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2003 - I-3 Wx 97/03 (https://dejure.org/2003,3868)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Charakter der Beseitigung von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage als bauliche Veränderung oder als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ; Abstellen auf den optischen Gesamteindruck; Gerichtliche Pflicht einer weiteren Aufklärung durch eine Inaugenscheinnahme an Ort ...

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 3; ; FGG § 15 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Beschluss der Wohnungseigentümer zum Fällen von Bäumen in Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumfällen baul. Veränderung oder Instandhaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Birken als Lichträuber? Streit der Wohnungseigentümer: Fällen oder nicht Fällen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen: Fällen setzt Zustimmung aller Wohnungseigentümer voraus - Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage durch Beseitigung der Bäume begründet Vorliegen baulicher Veränderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 980 (Ls.)
  • ZMR 2004, 527
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99

    Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03
    Eine Augenscheinnahme wäre nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn durch bei den Akten befindliche Fotos, Skizzen o.a. das Gesamterscheinungsbild der Wohnanlage hinreichend klar vermittelt würde (vgl. OLG Hamm NZM 2000, 910, 911).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 142/00

    Ermessensspielraum der Hausverwaltung bei der Gartenpflege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03
    Wird dagegen in einer größeren Anlage ein einzelner Baum (oder mehrere Bäume), aus einer größeren Baumgruppe entfernt, ohne dass dies spürbare Auswirkungen auf den optischen Gesamteindruck der gärtnerischen Anlage mit sich bringt, kann darin eher eine Maßnahme der gärtnerischen Pflege bzw. Gestaltung der Gartenanlage gesehen werden (vgl. BayObLG ZMR 2001, 565).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1994 - 3 Wx 534/93

    Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03
    Eine bauliche Veränderung ist anzunehmen, wenn die Bäume (oder auch ein einzelner Baum) die gärtnerische Gestaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks so nachhaltig beeinflussen, dass sie den optischen Gesamteindruck der Wohnungseigentumsanlage maßgeblich prägen mit der Folge, dass ihre Beseitigung den Charakter der Außenanlage deutlich verändern würde (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1994, 376).
  • LG Berlin, 02.02.2016 - 53 S 69/15

    Fällen eines Baums als bauliche Veränderung?

    Gemäß der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist zwar auch bei der ersatzlosen Fällung eines Baumes eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG nur dann anzunehmen, wenn der zu fällende Baum für die Gartenanlage prägenden Charakter hat (OLG Köln NJW-RR 1999, 1027, 1028; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527, 528; OLG Schleswig WuM 2007, 587-589; Niedenführ u.a., WEG, 11. Aufl., § 22 Rdn. 29).

    Denn er entspräche dann jedenfalls nicht ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne des § 21 Abs. 3, 4 WEG, da eine ordnungsgemäße Instandsetzung nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG in diesem Fall nicht vorläge (OLG Köln ZWE 2000, 320, 321; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527, 528).

  • OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07

    Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer

    Wird dagegen in einer größeren Anlage ein einzelner Baum - oder mehrere Bäume - aus einer größeren Baumgruppe entfernt, ohne dass dies spürbare Auswirkungen auf den optischen Gesamteindruck der gärtnerischen Anlage mit sich bringt, kann darin eher eine Maßnahme der gärtnerischen Pflege bzw. Gestaltung der Gartenanlage gesehen werden (OLG Düsseldorf NZM 2003, 980).

    Dabei haben die Tatgerichte grundsätzlich eine Inaugenscheinnahme des betreffenden Grundstücks durchzuführen, auf eine solche kann nur verzichtet werden, wenn durch bei den Akten befindliche Fotos, Skizzen oder ähnliches das Gesamterscheinungsbild der Wohnanlage hinreichend klar vermittelt wird (OLG Düsseldorf NZM 2003, 980).

  • OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07

    Entsprechende Anwendung der Bestimmung zu vermuteter Einwilligung in

    Die persönliche Einvernahme eines gerichtlichen Augenscheins vor Ort ist nämlich nicht geboten, wenn sich das Gericht aus den Lichtbildern einen hinreichenden Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten machen kann (BayObLG ZMR 2000, 50/52; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527).
  • AG Hamburg-Blankenese, 18.05.2016 - 539 C 32/15

    Fällen grundstücksprägender Kiefern ist bauliche Veränderung!

    Ob das Fällen von Bäumen eine bauliche Veränderung darstellt und damit auch der Zustimmung des Klägers bedurfte oder als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden konnte, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab (OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 25.03.2014 - 751 C 40/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Rechtsfolgen der Anfechtung der Stimmabgabe eines

    Um bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 I WEG handelt es sich, wenn mehrere Bäume oder auch ein einzelner Baum die gärtnerische Gestaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks so nachhaltig beeinflussen, dass sie den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage maßgeblich prägen mit der Folge, dass ihre Beseitigung den Charakter der Außenanlage deutlich verändern würde (OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 115/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20243
OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 115/01 (https://dejure.org/2003,20243)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2003 - 20 W 115/01 (https://dejure.org/2003,20243)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2003 - 20 W 115/01 (https://dejure.org/2003,20243)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 28
    Voraussetzungen für die Verweigerung der Entlastung des Verwalters

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 980 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Darauf kommt es hier jedoch nicht an, ebenso wenig wie bei der Entlastung des Verwalters (vgl. Senat Beschluss vom 29.09.2003, 20 W 115/01 = NZM 2003, 980).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 20 W 460/02

    Wohnungseigentum: Amtsprüfung der Hauptsacheerledigung im

    Zum anderen ist nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 29.09.2003, 20 W 115/01, NZM 2003, 980) grundsätzlich Ziel der Verwalterentlastung, die in der Vergangenheit geleistete Verwaltungstätigkeit zu billigen und dem Verwalter für sein Tätigwerden in der Zukunft das Vertrauen auszusprechen.

    Ob den Wohnungseigentümern tatsächlich ein Schaden entstanden ist, ist in diesem Zusammenhang nicht zu prüfen; es bedarf hierzu nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 29.09.2003, 20 W 115/01, NZM 2003, 980) auch nicht der Darlegung konkreter Anhaltspunkte.

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