Rechtsprechung
   AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24828
AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01 WEG (https://dejure.org/2002,24828)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 22.02.2002 - 23 UR II 19/01 WEG (https://dejure.org/2002,24828)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 23 UR II 19/01 WEG (https://dejure.org/2002,24828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,24828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Kostentragung für Mahnung und Vertretung im Gerichtsverfahren für die Geltendmachung und Anforderung von Wohngeldzahlungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zustandekommen eines Verwaltervertrages mit der Ermächtigung zum Geltendmachen von Ansprüchen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 403
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01
    Ein solcher Beschluss hat dann die Wirkung, dass auch eine nicht mit stimmendes Mitglied oder die überstimmte Minderheit Vertragspartei wird und ebenfalls insoweit aus dem Vertrag gesamtschuldnerisch mithaftet (vgl. OLG Köln NJW 91, S. 1302 ).

    Will die Gemeinschaft insoweit für eine Betreibung sorgen, ist es daher nicht unangemessen, dass sie sich zur Übernahme der dem Verwalter entstehenden Kosten verpflichtet (vgl. OLG Köln NJW 91, S. 1302 ).

    Denn entsprechend der vorgenannten Ausführungen ist ferner allgemein anerkannt, dass insbesondere die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen mit einer über die Verwaltervergütung hinausgehenden zusätzlichen Vergütung geregelt werden kann, wenn der Verwalter dabei das gerichtliche Verfahren als Verfahrens- oder Prozessstandschafter im eigenen Namen oder als Vertreter der Wohnungseigentumsgemeinschaft in deren Namen führt (vgl. BGH NJW 93, S. 1924 ; OLG Köln NJW 91, S. 1302 , OLG Frankfurt WuM 90, S. 457 ; LG Berlin Rechtspfleger 2001, S. 568; Bärmann/Pick/Merle WEG § 26 Rdrn. 117).

    Eine entsprechende Vergütung kann dabei entweder durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar oder aber auch im Rahmen eines insoweit genehmigten Verwaltervertrages erfolgen (vgl. OLG Köln NJW 91, S. 1302 ).

    Der Höhe nach entspricht eine derartige Sondervergütung dabei dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Pauschale für die gerichtliche Geltendmachung der Beitragsforderung etwa in Höhe einer jährlichen Verwaltervergütung der betreffenden Wohnung der Wohnungseigentumsgemeinschaft liegt (vgl. OLG Köln NJW 91, S. 1302 ; Bärmann/Pick/Merle WEG § 26 Rdnr. 117).

  • OLG Frankfurt, 10.08.1990 - 20 W 113/90

    "Klagegebühr" gegen den mit der Wohngeldzahlung säumigen Wohnungseigentümer ;

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01
    Denn entsprechend der vorgenannten Ausführungen ist ferner allgemein anerkannt, dass insbesondere die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen mit einer über die Verwaltervergütung hinausgehenden zusätzlichen Vergütung geregelt werden kann, wenn der Verwalter dabei das gerichtliche Verfahren als Verfahrens- oder Prozessstandschafter im eigenen Namen oder als Vertreter der Wohnungseigentumsgemeinschaft in deren Namen führt (vgl. BGH NJW 93, S. 1924 ; OLG Köln NJW 91, S. 1302 , OLG Frankfurt WuM 90, S. 457 ; LG Berlin Rechtspfleger 2001, S. 568; Bärmann/Pick/Merle WEG § 26 Rdrn. 117).
  • BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 122/97

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Verwalters einer Wohnanlage gegen

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01
    In einem derartigen Fall ergibt sich das eigene schutzwürdige Interesse an der Geltendmachung im eigenen Namen bereits aus der Pflicht des Verwalters, die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (vgl. BayObLG zuletzt NJW-RR 98, S. 519; Bärmann/Pick/Merle WEG § 27 Rdnr. 171; Palandt-Bassenge BGB § 27 WEG Rdnr. 18).
  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80

    Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01
    Ein Ermächtigungsbeschluss, wie er vorliegend erfolgt ist, entspricht nach einhelliger Ansicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, so dass hierfür ein einfacher Mehrheitsbeschluss gemäß § 21 Abs. 3 WEG ausreichend ist (vgl. BGH NJW 81, S. 1841; OLG Stuttgart OLGZ 90, S. 175 ; BayObLG in BayObLGE 86, S. 128 und 88, S. 287; Bärmann/Pick/Merle WEG § 27 Rdnr. 137; Weitnauer/Hauger WEG § 27 Rdnr. 21; Palandt/Bassenge BGB § 27 WEG Rdnr. 16).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 131/00

    Jahresgesamtabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01
    Denn im Falle einer offensichtlich unbegründeten Nichtzahlung fälliger Wohngelder oder Sonderumlagen und dem dadurch eingetretenen Verzug, ist es grundsätzlich gerechtfertigt, insoweit den säumigen Wohnungseigentümer mit den gesamten Kosten des Verfahrens zu belasten (BayObLG ZMR 01, S. 561 und DWE 92, S. 76; KG Berlin NJW-RR 92, S. 404; OLG Düsseldorf PiG 21, S. 179; Palandt/Bassenge BGB § 47 WEG Rdnr. 4).
  • OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89

    Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01
    Ein Ermächtigungsbeschluss, wie er vorliegend erfolgt ist, entspricht nach einhelliger Ansicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, so dass hierfür ein einfacher Mehrheitsbeschluss gemäß § 21 Abs. 3 WEG ausreichend ist (vgl. BGH NJW 81, S. 1841; OLG Stuttgart OLGZ 90, S. 175 ; BayObLG in BayObLGE 86, S. 128 und 88, S. 287; Bärmann/Pick/Merle WEG § 27 Rdnr. 137; Weitnauer/Hauger WEG § 27 Rdnr. 21; Palandt/Bassenge BGB § 27 WEG Rdnr. 16).
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 22.02.2002 - 23 UR II 19/01
    Denn entsprechend der vorgenannten Ausführungen ist ferner allgemein anerkannt, dass insbesondere die gerichtliche Geltendmachung von Rückständen mit einer über die Verwaltervergütung hinausgehenden zusätzlichen Vergütung geregelt werden kann, wenn der Verwalter dabei das gerichtliche Verfahren als Verfahrens- oder Prozessstandschafter im eigenen Namen oder als Vertreter der Wohnungseigentumsgemeinschaft in deren Namen führt (vgl. BGH NJW 93, S. 1924 ; OLG Köln NJW 91, S. 1302 , OLG Frankfurt WuM 90, S. 457 ; LG Berlin Rechtspfleger 2001, S. 568; Bärmann/Pick/Merle WEG § 26 Rdrn. 117).
  • AG Brandenburg, 25.01.2007 - 31 C 190/06

    Wohnraummiete: Pauschalkostenbetrag für vorprozessuales Mahnschreiben als

    4 Zu dem Verzugsschaden bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete zählen aber auch die Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere die Kosten für Mahnschreiben, die nach Eintritt des Zahlungsverzuges durch den Vermieter (bzw. seinen Bevollmächtigten) an den Mieter gerichtet werden (vgl. allg. dazu: BGH, VersR 1974, Seite 642; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8.11.2006, Az: L 5 KR 93/05; LG Berlin, GE 1998, Seite 617; AG Mönchengladbach-Rheydt, NZM 2003, Seiten 403ff; Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Auflage, § 286 Rz. 47), mithin hier die Kosten für das erste Mahnschreiben vom 13.2.2006.

    Als pauschale Verzugskosten - die hier jedoch von der Klägerin geltend gemacht werden - sind in der Rechtsprechung die Kosten für die Fertigung von Mahnschreiben aber nur dann gebilligt worden, wenn deren Höhe im Sinne des § 287 ZPO noch angemessen ist (BGH, NJW-RR 2000, Seiten 719f.; BayObLG, WE 1991, Seite 111 und WE 1991, Seiten 295f.; LG Düsseldorf WEZ 1988, Seite 72; LG Berlin, GE 1998, Seite 617; AG Mönchengladbach-Rheydt, NZM 2003, Seiten 403ff.; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 8.5.2006, Az.: 30 C 45/06 und Urteil vom 28.10.2004, Az.: 34 C 125/04).

  • AG Brandenburg, 12.01.2007 - 31 C 190/06

    Miete angemahnt - was kostet die Mahnung?

    Zu dem Verzugsschaden bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete zählen aber auch die Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere die Kosten für Mahnschreiben, die nach Eintritt des Zahlungsverzuges durch den Vermieter (bzw. seinen Bevollmächtigten) an den Mieter gerichtet werden (vgl. allg. dazu: BGH, VersR 1974, Seite 642; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.11.2006, Az.: L 5 KR 93/05 ; LG Berlin, GE 1998, Seite 617; AG Mönchengladbach-Rheydt, NZM 2003, Seiten 403 ff.; Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Auflage, § 286 Rz. 47), mithin hier die Kosten für das erste Mahnschreiben vom 13.02.2006.

    Als pauschale Verzugskosten - die hier jedoch von der Klägerin geltend gemacht werden - sind in der Rechtsprechung die Kosten für die Fertigung von Mahnschreiben aber nur dann gebilligt worden, wenn deren Höhe im Sinne des § 287 ZPO noch angemessen ist (BGH, NJW-RR 2000, Seiten 719 f.; BayObLG, WE 1991, Seite 111 und WE 1991, Seiten 295 f.; LG Düsseldorf, WEZ 1988, Seite 72; LG Berlin, GE 1998, Seite 617; AG Mönchengladbach-Rheydt, NZM 2003, Seiten 403 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 08.05.2006, Az.: 30 C 45/06 und Urteil vom 28.10.2004, Az.: 34 C 125/04 ).

  • AG Schwäbisch Gmünd, 31.10.2019 - 5 C 446/18

    Hoher Wärmeverlust: Wie ist abzurechnen?

    Als pauschale Verzugskosten, die hier von der Klägerin geltend gemacht werden, sind die Kosten für die Fertigung von Mahnschreiben aber nur dann zu billigen, wenn deren Höhe im Sinne des § 287 ZPO noch angemessen ist (BGH, Urteil vom 03.11.1999, VIII ZR 35/99; AG Mönchengladbach-Rheydt, Beschluss vom 22.02.2002, 23 UR II 19/01; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 08.05.2006, 30 C 45/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht