Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.03.2004 - 16 Wx 48/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4084
OLG Köln, 17.03.2004 - 16 Wx 48/04 (https://dejure.org/2004,4084)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2004 - 16 Wx 48/04 (https://dejure.org/2004,4084)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2004 - 16 Wx 48/04 (https://dejure.org/2004,4084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Schutzgitter vor Parterrefenstern als bauliche Veränderung der Eigentumswohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung bei Anbringung von Fenstergittern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 385 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Fenstergittern

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 16 Wx 48/04
    Es hat zutreffend ausgeführt, dass eine generelle Einbruchsgefährdung allein die Anbringung eines Gitters am Fenster einer Erdgeschosswohnung nicht zu rechtfertigen vermag, sondern eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer nur durch eine erhöhte Einbruchsgefahr begründet wird ( vgl. KG NZM 2000, 893; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 893; Staudinger-Bub, 12.Aufl.,WEG, § 22 Rz 132 ).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05

    Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage

    Zwar kann sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach Treu und Glauben unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten ein Anspruch auf Duldung der baulichen Veränderung ergeben (KG NJW-RR 1994, 401; BayObLG WuM 1995, 674, 676; Köln NZM 04, 385; Zweibrücken NJW-RR 2000, 893), dabei muss aber das Veränderungsinteresse das Erhaltungsinteresse ganz erheblich überwiegen (Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 22, Rdnr. 18).
  • OLG Köln, 01.12.2004 - 16 Wx 204/04

    Zum Einbau einer zusätzlichen Stahlgittertür zum Schutz gegen Einbruchsgefahr

    Besteht aufgrund besonderer Umstände des Falles eine erhöhte Einbruchsgefahr für das Wohneigentum eines Miteigentümers und lässt er deshalb am Fenster seiner Erdgeschosswohnung ein einbruchshemmendes Gitter anbringen, so kann sich hieraus nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer dieser baulichen Veränderung ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 17.03.2004 - 16 Wx 48/04 - NZM 2004, 385; KG NJW-RR 1994, 401; KG NZM 2001, 341).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03

    Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch

    Zwar kann sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach Treu und Glauben unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten ein Anspruch auf Duldung der baulichen Veränderung ergeben (KG NJW-RR 1994, 401; BayObLG WuM 1995, 674, 676; Köln NZM 04, 385; Zweibrücken NJW-RR 2000, 893), dabei muss aber das Veränderungsinteresse das Erhaltungsinteresse ganz erheblich überwiegen (Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 22, Rdnr. 18).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6854
BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03 (https://dejure.org/2004,6854)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 2Z BR 274/03 (https://dejure.org/2004,6854)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 2Z BR 274/03 (https://dejure.org/2004,6854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 § 28 Abs. 3
    Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens für Instandsetzungsmaßnahmen - Ordnungsmäßige Verwaltung bei Umstellung der Medienversorgung auf ein anderes System

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentümerbeschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung; Umstellung der Medienversorgung; Witterungsgeführte Regelung einer Heizungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 385
  • ZMR 2004, 606
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03
    Bei größeren Instandsetzungsmaßnahmen ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, Konkurrenzangebote einzuholen und den Wohnungseigentümern vorzulegen (BayObLG NZM 2002, 564/566).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ; Gewinn- und Verlustrechnung; Zahlungen auf die

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03
    Die Genehmigung hat nur die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung zum Gegenstand und enthält keine Billigung der vom Verwalter getätigten Ausgaben (BayObLG NZM 2002, 455 f.).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats und allgemeiner Meinung, dass in die Jahresabrechnung alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt wurden oder nicht (z.B. BayObLG NZM 2002, 531 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02

    Haftung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage bei Ablauf von

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03
    Einen solchen Inhalt könnte ein Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters haben (vgl. BayObLG NZM 2003, 31 f.).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Die Genehmigung der Jahresabrechnungen durch die Wohnungseigentümerversammlung enthält keine konkludente Billigung der von dem Verwalter getätigten Ausgaben (vgl. BayObLG, NZM 2004, 385).
  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Die Gesamtabrechnung bleibt in diesen Fällen unberührt (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

    In die Jahresgesamtabrechnungen sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einzustellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie zu Recht getätigt worden sind (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer

    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).
  • LG München I, 11.09.2014 - 1 T 15087/14

    Genehmigung der Jahresabrechnung entlastet nicht automatisch den Verwalter!

    Die Genehmigung der Jahresabrechnungen durch die Wohnungseigentümerversammlung enthält mithin keine konkludente Billigung der von dem Verwalter getätigten Ausgaben (vgl. BGH NJW 2011, 1346; BayObLG, NZM 2004, 385).
  • KG, 09.11.2005 - 24 W 60/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

    Zur Klarstellung ist hinzuzufügen, dass die Gesamtabrechnung in diesen Fällen unberührt bleibt, weil die Sonderausgabe tatsächlich getätigt wurde und demgemäß in der Gesamtabrechnung dokumentiert werden muss (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
  • KG, 09.11.2005 - 24 W 67/05

    Haftung des Wohnungseigentümers für Vorschüsse; Haftung des Zwangsverwalters für

    Zur Klarstellung ist hinzuzufügen, dass die Gesamtabrechnung in diesen Fällen unberührt bleibt, weil die Sonderausgabe tatsächlich getätigt wurde und demgemäß in der Gesamtabrechnung dokumentiert werden muss (KG NJW-RR 1992, 845; BayObLG NJW-RR 1992, 1431; NZM 2004, 385).
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 3 W 46/04
    Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108 [BGH 06.03.1997 - III ZR 248/95] ; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).
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