Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 15.04.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6272
BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03 (https://dejure.org/2003,6272)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.2003 - 2Z BR 189/03 (https://dejure.org/2003,6272)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 2Z BR 189/03 (https://dejure.org/2003,6272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; WEG § 26 Abs. 1; ; WEG § 29 Abs. 1; ; WEG § 29 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; WEG § 26 Abs. 1 § 29 Abs. 1, 3
    Verwaltervergütung - Gültigkeit von Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan trotz Nichtigkeit der Bestellung des Verwaltungsbeirats - Beschwerde bei Erledigung der Hauptsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Verwaltervergütung von der Kostentragung abweichen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines gewerbsmäßigen Verwaltervertrag mit Vergütungsregelungen pro Wohneinheit ; Erledigung eines Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses zur Bestellung des Verwaltungsbeirats durch die Wahl eines neuen Beirats ; Unwirksamkeit eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 623
  • ZMR 2004, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 186/03

    Gültigkeit des Wirtschaftsplans trotz Nichtprüfung durch Verwaltungsbeirat -

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03
    Eine Jahresabrechnung oder ein Wirtschaftsplan ist, unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit, nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil die Bestellung des Verwaltungsbeirats, dem die Prüfung der Pläne oblag, nichtig ist (siehe auch BayObLG Beschluss vom 23.12.2003, 2Z BR 185/03 und Beschluss vom 27.11.2003, 2Z BR 186/03).

    Allein wegen fehlender Belegprüfung können die Pläne nicht für ungültig erklärt werden (siehe BayObLG Beschlüsse vom 27.11.2003, 2Z BR 186/03 und vom 23.12.2003, 2Z BR 185/03).

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03
    Eine Jahresabrechnung oder ein Wirtschaftsplan ist, unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit, nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil die Bestellung des Verwaltungsbeirats, dem die Prüfung der Pläne oblag, nichtig ist (siehe auch BayObLG Beschluss vom 23.12.2003, 2Z BR 185/03 und Beschluss vom 27.11.2003, 2Z BR 186/03).

    Allein wegen fehlender Belegprüfung können die Pläne nicht für ungültig erklärt werden (siehe BayObLG Beschlüsse vom 27.11.2003, 2Z BR 186/03 und vom 23.12.2003, 2Z BR 185/03).

  • BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98

    Erteilung einer Untervollmacht durch einen für eine Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03
    Für die Anfechtung der Verwalterbestellung (TOP 2) setzt der Senat entsprechend seiner Rechtsprechung (BayObLG NZM 1998, 668) als Wert die Vergütung für den maßgeblichen Zeitraum an (11.760 EUR).
  • BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03
    Dies hat zur Folge, dass der Antrag wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses an einer Sachentscheidung bereits als unzulässig abzuweisen gewesen wäre und die hiergegen gerichtete Beschwerde als unzulässig zu verwerfen ist (BayObLG WE 1993, 343; MDR 1998, 1116; Jennissen NZM 2002, 594/600).
  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02

    Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03
    Denn die im Verwaltervertrag vereinbarte Vergütung pro Wohneinheit kann von der Aufteilung der Verwaltervergütung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander abweichen (KG DWE 1985, 126; OLG Köln NZM 2002, 615; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 26 Rn. 63; Briesemeister ZMR 2003, 312/314).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 189/03
    d) Schließlich hat das Landgericht auch zutreffend festgestellt, dass die Verletzung von Formvorschriften bei der Protokollniederschrift, insbesondere eine verspätete Unterschrift oder die Unterschrift durch fehlerhaft gewählte Beiratsmitglieder, mangels abweichender Bestimmungen in der Teilungserklärung keine Auswirkungen auf das Zustandekommen und die Gültigkeit der gefassten Eigentümerbeschlüsse hat (vgl. BGHZ 136, 187/191).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Auf eine fehlende Prüfung durch den Verwaltungsbeirat kann die Anfechtung des Wirtschaftsplans nicht gestützt werden (vgl. Kammergericht ZMR 2004, 144; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 89 zur Jahresabrechnung; vgl. weiter BayObLG WuM 2004, 112; ZMR 2004, 358; NZM 2004, 235).
  • OLG Hamm, 23.03.2006 - 15 W 434/05

    Beschwerdewert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde

    Denn dass die im Verwaltervertrag vereinbarte Vergütung pro Wohneinheit von der Verteilung der Verwaltervergütung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander abweichen kann, entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG NZM 2004, 623 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.05.2004 - 16 Wx 64/04

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der Anfechtung der Verwalterwahl

    Der Antrag der Beteiligten zu 1. auf Ungültigerklärung des Beschlusses zur Bestellung der Beteiligten zu 4. zur Verwalterin der Wohnungseigentümeranlage in der Eigentümerversammlung vom 26.11.2002 hat sich im zweiten Rechtszug erledigt, ohne dass die Beteiligte zu 1. hieraus die Konsequenz gezogen hätte, entweder insoweit die Hauptsache mit Zustimmung der Antragsgegner für erledigt zu erklären oder aber die Feststellung der Hauptsacheerledigung zu begehren und ihr Rechtsschutzziel damit auf die Kosten zu beschränken (vgl. Beschluss des BayObLG vom 23.12.2003 - 2Z BR 189/03 -, zitiert nach Juris; Jennissen NZM 2002, 594, 597).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01

    Wohnungseigentum: Durchsetzung der Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die

    Auch auf eine angeblich nicht durchgeführte Prüfung durch den Verwaltungsbeirat könnte die Anfechtung der Jahresabrechnung nicht gestützt werden (KG NZM 2003, 903; BayObLG ZMR 2004, 358; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 89; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 29 WEG Rz. 7), so dass es einer diesbezüglichen weiteren Aufklärung nicht bedürfte.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8888
BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03 (https://dejure.org/2004,8888)
BayObLG, Entscheidung vom 15.04.2004 - 2Z BR 235/03 (https://dejure.org/2004,8888)
BayObLG, Entscheidung vom 15. April 2004 - 2Z BR 235/03 (https://dejure.org/2004,8888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 26; ; WEG § 28; ; WEG § 43; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de

    WEG § 26 § 28 § 43; ZPO § 256
    Feststellung der Nichtigkeit der Verwalterbestellung - Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses - Instandhaltungsrücklage

  • ibr-online

    Rechtsmissbräuchliche Beschlussanfechtung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen; Feststellungsinteresse; Bestellung eines Verwalters; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsmissbrauch; Mangelnde Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung; Abschluss eines Wartungsvertrags als ordnungsgemäße Verwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 623 (Ls.)
  • ZMR 2004, 688
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 195/03

    Rechtsmissbrauch bei Anfechtung eines Kostenverteilungsschlüssels -

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03
    Dadurch wird es jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses im Einzelfall wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig sein kann (Beschlüsse des Senats vom 27.11.2003 - 2Z BR 183/03 und vom 23.12.2003 - 2Z BR 195/03).
  • KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03

    Gewerberaummietvertrag: Unwirksamkeit fristloser Kündigungen eines

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03
    Die Rechtsordnung lässt widersprüchliches Verhalten grundsätzlich zu (KG ZMR 2004, 261/265).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03
    Die Situation ist insoweit anders gelagert als bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1997, 715/717).
  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03
    Der vom Bundesgerichtshof (NJW-RR 1989, 970) entschiedene Fall war insofern anders gelagert, als dort jedenfalls feststand, dass bereits eine zumindest werdende Wohnungseigentümergemeinschaft vorhanden war.
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 3124) ist ein Rechtsschutzbedürfnis im Beschlussanfechtungsverfahren im Regelfall nicht zu prüfen.
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ;

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03
    Allein die Tatsache, dass die Antragsteller den Beschlüssen zugestimmt haben, schließt ihr Anfechtungsrecht nicht aus (BayObLG NJW-RR 1988, 1168).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 183/03

    Rechtsmissbrauch bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Gültigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03
    Dadurch wird es jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses im Einzelfall wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig sein kann (Beschlüsse des Senats vom 27.11.2003 - 2Z BR 183/03 und vom 23.12.2003 - 2Z BR 195/03).
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