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   BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 137/04   

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https://dejure.org/2004,2818
BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 137/04 (https://dejure.org/2004,2818)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.2004 - 2Z BR 137/04 (https://dejure.org/2004,2818)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 2004 - 2Z BR 137/04 (https://dejure.org/2004,2818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1; Prostitutionsgesetz
    Prostitutionsausübung in gewerblich genutztem Teiliegentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teileigentum - Prostitutionsausübung in gewerblich genutztem Anwesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prostitutionsausübung in einer Teileigentumseinheit einer Wohnanlage; Auffassung der Rechtsgemeinschaft bezüglich der Verwerfbarkeit der Prostitutionsausübung; Wertminderung eines gewerblich genutzten Anwesens auf Grund der in einer Teileinheit nachgegangenen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 949
  • FGPrax 2004, 280
  • ZMR 2005, 67
  • BayObLGZ 2004, 244
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 188/01

    Zivilgerichtliche Untersagung der gewerblichen Vermietung zum Zwecke des Betriebs

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 137/04
    An dem Ergebnis, dass eine Wertminderung in einem solchen Fall anzunehmen ist, soll sich nach verbreiteter Auffassung (OLG Frankfurt DWE 2002, 105; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 30; vgl. ferner Berl VerfGH NJW-RR 2003, 229; Deckert, Die Eigentumswohnung, Gruppe 5 Rn. 433) auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20.12.2001 nichts geändert haben.
  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 137/04
    Jedenfalls hat das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ 2003, 603) zutreffend festgestellt, der Gesetzgeber habe sich bei Erlass der Prostitutionsgesetzes von der Erwägung leiten lassen, dass nach überwiegender Auffassung die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig angesehen werden könne und dass durch dieses Gesetz ein Wandel der sozialethischen Vorstellungen zum Ausdruck gekommen sei.
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

    Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 137/04
    (1) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 16.6.2000 (ZMR 2000, 689) ausgeführt, dass die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet sei oder als anstößig empfunden werde, wie der Betrieb eines "Pärchentreffs" oder "Swingerclubs", nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrs- oder Mietwert der übrigen Einheiten habe und somit nachteilig im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG sei.
  • BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98

    Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 137/04
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist es bei der gebotenen "typisierenden", d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise (vgl. BayObLG NZM 1999, 80/81; KG FGPrax 2002, 159) unerheblich, ob der Zeuge M., der die Vorfälle geschildert hat, subjektiv daran Anstoß genommen hat.
  • KG, 20.03.2002 - 24 W 56/01

    S/M-STUDIO in Teileigentum

    Auszug aus BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 137/04
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist es bei der gebotenen "typisierenden", d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise (vgl. BayObLG NZM 1999, 80/81; KG FGPrax 2002, 159) unerheblich, ob der Zeuge M., der die Vorfälle geschildert hat, subjektiv daran Anstoß genommen hat.
  • AG München, 26.06.2014 - 483 C 2983/14

    Kein Döner im Laden

    b) Es entspricht der st. Rspr. des BayObLG (val. z.B. BayObLG ,NZM 1999, 80 [81]; 2000, 288 BayObLGZ 2004, 244 = NZM 2004, 949 [950]) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG, NZM 2002, 568 OLG Hamburg , ZMR 2003, 770 OLG Frankfurt a.M., NZM 2004, 950 [951]; OLG Köln, WuM 2005, 71 [73]), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten von der Teilungserklärung abweichenden Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08

    Auch in Gebäuden mit Wohnungen und gewerblich genutzten Flächen muss Prostitution

    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat eine abweichende Ansicht nur für ein ausschließlich gewerblich genutztes Anwesen (FGPrax 2004, 280) oder den - mit der Ausübung der Prostitution nicht vergleichbaren - Betrieb eines "Sex- und Erotikshops" (ZMR 2005, 561) erwogen.
  • OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 20 W 36/03

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung;

    Es entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. BayObLG NZM 2004, 949, 950) und auch der Rechtsprechung des Senats (NZM 2004, 950, 951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende bzw. generalisierende Betrachtung und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
  • BayObLG, 19.01.2005 - 2Z BR 205/04

    Beschlussfassung über gewerbliche Nutzung von Teileigentumseinheit unter

    Aus heutiger Sicht wird das Betreiben eines Erotikshops keineswegs mehr allgemein als anstößig betrachtet (vgl. zur Ausübung der Prostitution BayObLG FGPrax 2004, 280).
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 170/04

    Beeinträchtigungen durch Spielothek

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951; OLG Köln WuM 2005, 71/73), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 132/03

    Wohnungseigentumsrecht: Betreiben einer Media-Agentur in den Räumlichkeiten einer

    Es entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. BayObLG NZM 2004, 949, 950) und auch der Rechtsprechung des Senats (NZM 2004, 950, 951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
  • OLG Hamburg, 14.03.2005 - 2 Wx 19/05

    Verweigerung der Zustimmung zur Ausübung der Prostitution durch den Verwalter

    Durch das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3983) hat sich an dieser Interpretation des wichtigen Grundes nichts geändert (zweifelnd bei ausschließlich gewerblich genutztem Anwesen vgl. BayObLG ZMR 2005, 67 f.).
  • AG München, 06.10.2009 - 483 C 663/09

    Eine Spielothek ist kein Lokal...

    Es entspricht der st. Rspr. des BavObLG (vgl. z.B. BayObLG, NZM 1999, 80 [81]; 2000, 288: BayObLGZ 2004, 244 = NZM 2004, 949 [950]) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG. NZM 2002, 568; OLG Hamburg, ZMR 2003, 770; OLG Frankfurr a.M.. NZM 2004, 950 [951]; OLG Köln, WuM 2005.71 [73]), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
  • BayObLG, 28.02.2005 - 2Z BR 237/04

    Beeinträchtigungen durch Abendlokal mit Live-Musik

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG NZM 2004, 949/950, und zuletzt Beschluss vom 9.2.2005 Az.: 2Z BR 170/04) ist für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise abzustellen und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit.
  • BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04

    Beeinträchtigung durch Imbissstube anstelle eines Ladens

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
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