Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 WoEigG, § 15 WoEigG, § 1 ProstG, §§ 1 ff ProstG
Wohnungseigentum: Ausübung der Prostitution in einer vermieteten Wohnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen einer Veräußerung von Wohnungseigentum während eines laufenden Verfahrens auf die formelle Beteiligtenstellung des Veräußerers; Bestehen eines Unterlassungsanspruchs eines Wohnungseigentümers wegen Ausübung der Prostitution in vermieteten Wohnungen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14; WEG § 15
Zur Duldungspflicht der Prostitution durch Wohnungseigentümer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentümer müssen Prostitution nicht dulden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei Prostitution kann gekündigt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Prostitution in der Eigentumswohnung: Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung des "sittenwidrigen Gewerbes" verlangen - Nutzung der Wohnung darf nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer widersprechen
Verfahrensgang
- AG Alsfeld - UR 11 11/01
- AG Alsfeld, 29.05.2002 - UR II 11/01
- LG Gießen, 08.01.2003 - 7 T 372/02
- OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
Papierfundstellen
- NZM 2004, 950
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 20 W 508/01
Wohnungseigentum: Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Unterlassung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 05.03.2002, 20 W 508/01, ZMR 2002, 616), dass Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht zu dulden brauchen, dass in einer vermieteten Wohnung der Prostitution nachgegangen wird.Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die jüngste Gesetzgebung im Prostitutionsgesetz vom 20.12.2001 (Bundesgesetzblatt I, Seite 3983) die juristische Diskriminierung der Prostituierten beendet hat (vgl. im einzelnen Senat ZMR 2002, 616).
Zumindest die vom Landgericht festgestellte Wertminderung des Sondereigentums, die regelmäßig mit der Ausübung der Prostitution für die Wohnungen der Anlage einhergeht (vgl. dazu auch Senat ZMR 2002, 616), wäre davon unabhängig.
- KG, 21.05.2001 - 24 W 94/01
Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
Gegen die zugrunde liegenden rechtlichen Erwägungen von Amts- und Landgericht hat die weitere Beschwerde auch konkrete Einwendungen nicht mehr erhoben (…vgl. im Einzelnen dazu auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 150; Kammergericht ZWE 2001, 497; ZWE 2002, 182). - BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
Die Entscheidung des Gerichts wirkt gemäß § 325 Abs. 1 ZPO, 10 Abs. 3 WEG gegen seinen Rechtsnachfolger und kann ggf. gemäß §§ 727 ZPO in Verbindung mit § 890 ZPO gegen ihn vollstreckt werden (…vgl. im Einzelnen Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 43 Rz. 117; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., Vor §§ 43 ff Rz. 104 ff, BGH NJW 2001, 3339).
- BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
Ausgehend hiervon bedarf es tatsächlich keines Nachweises weiterer konkreter Beeinträchtigungen der anderen Wohnungseigentümer; maßgebend ist eine typisierende Betrachtungsweise, die konkrete Ausübung ist hierbei nicht maßgebend (vgl. im Einzelnen auch BayObLG NJW-RR 2000, 1323). - KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01
Versorgungssperre der Wohnungseigentümergemeinschaft auch gegenüber Mieter
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
Gegen die zugrunde liegenden rechtlichen Erwägungen von Amts- und Landgericht hat die weitere Beschwerde auch konkrete Einwendungen nicht mehr erhoben (…vgl. im Einzelnen dazu auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 150; Kammergericht ZWE 2001, 497; ZWE 2002, 182). - BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94
Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
An dieser Rechtslage ändert sich auch nichts dadurch, dass gegenüber dem Antragsteller vorliegend ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird (…im Einzelnen: Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 106 ff; vgl. weiter BayObLGZ 1983, 73; BayObLG WuM 1991, 632; WuM 1994, 635). - BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 20 W 59/03
An dieser Rechtslage ändert sich auch nichts dadurch, dass gegenüber dem Antragsteller vorliegend ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird (…im Einzelnen: Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 106 ff; vgl. weiter BayObLGZ 1983, 73; BayObLG WuM 1991, 632; WuM 1994, 635).
- AG München, 26.06.2014 - 483 C 2983/14
Kein Döner im Laden
b) Es entspricht der st. Rspr. des BayObLG (val. z.B. BayObLG ,NZM 1999, 80 [81]; 2000, 288 BayObLGZ 2004, 244 = NZM 2004, 949 [950]) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG, NZM 2002, 568 OLG Hamburg , ZMR 2003, 770 OLG Frankfurt a.M., NZM 2004, 950 [951]; OLG Köln, WuM 2005, 71 [73]), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten von der Teilungserklärung abweichenden Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist. - OLG Köln, 25.08.2008 - 16 Wx 117/08
Untersagung der Prostitutionsausübung in einer Wohnungseigentumsanlage
Im Regelfall wird für eine Anlage, in der sich Wohnungseigentumseinheiten befinden, ganz überwiegend angenommen, dass die bloße Tatsache der Prostitutionsausübung für die benachbarten Wohnungseigentümer einen nicht mehr hinnehmbaren Nachteil darstellt, weil dieser Umstand den Wert der Wohnung und damit die Preisbildung negativ beeinflusse (OLG Hamburg, ZMR 2005, 644; OLG Frankfurt, NZM 2004, 950). - OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 20 W 36/03
Wohnungseigentumsrecht: Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung; …
Es entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. BayObLG NZM 2004, 949, 950) und auch der Rechtsprechung des Senats (NZM 2004, 950, 951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende bzw. generalisierende Betrachtung und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.
- BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 170/04
Beeinträchtigungen durch Spielothek
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951; OLG Köln WuM 2005, 71/73), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist. - OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 132/03
Wohnungseigentumsrecht: Betreiben einer Media-Agentur in den Räumlichkeiten einer …
Es entspricht der allgemeinen Auffassung (vgl. z. B. BayObLG NZM 2004, 949, 950) und auch der Rechtsprechung des Senats (NZM 2004, 950, 951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist. - AG Offenbach, 06.02.2014 - 325 C 24/13
WEG - bauliche Veränderung bei Einbau einer Klimaanlage
Nach der ständigen Rechtsprechung (OLG Frankfurt NZM 2004, 950, 951; OLG Köln WuM 2005, 71/73; OLG Hamburg ZMR 2003, 770) ist für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, das heißt verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen. - AG München, 06.10.2009 - 483 C 663/09
Eine Spielothek ist kein Lokal...
Es entspricht der st. Rspr. des BavObLG (vgl. z.B. BayObLG, NZM 1999, 80 [81]; 2000, 288: BayObLGZ 2004, 244 = NZM 2004, 949 [950]) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG. NZM 2002, 568; OLG Hamburg, ZMR 2003, 770; OLG Frankfurr a.M.. NZM 2004, 950 [951]; OLG Köln, WuM 2005.71 [73]), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist. - BayObLG, 12.01.2005 - 2Z BR 202/04
Beeinträchtigung durch Imbissstube anstelle eines Ladens
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLG NZM 1999, 80/81; 2000, 288 und zuletzt NZM 2004, 949/950) und auch der Oberlandesgerichte (vgl. z.B. KG NZM 2002, 568; OLG Hamburg ZMR 2003, 770; OLG Frankfurt NZM 2004, 950/951), dass für die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzungsart auf eine typisierende, d.h. verallgemeinernde Betrachtungsweise und nicht auf die konkrete Ausübung der jeweiligen Geschäftstätigkeit abzustellen ist.