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   OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05   

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OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05 (https://dejure.org/2005,3703)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.01.2005 - 4 W 14/05 (https://dejure.org/2005,3703)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 4 W 14/05 (https://dejure.org/2005,3703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 3 S. 1 WEG; § 878 BGB; § 873 Abs. 2 BGB
    Erforderlichkeit der Zustimmung bezüglich eines Vertrages, durch den sich der Wohnungseigentümer zu einer Veräußerung verpflichtet; Auswirkungen des Verlustes einer Rechtsposition, aus der sich die Zustimmungsbefugnis ergibt; Zustimmungsbefugnis bei einem ...

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12 Abs. 1 und Abs. 3; GBO § 19
    Eigentümerzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum: Zustimmender muss zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung Eigentümer sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zustimmung bezüglich eines Vertrages, durch den sich der Wohnungseigentümer zu einer Veräußerung verpflichtet; Auswirkungen des Verlustes einer Rechtsposition, aus der sich die Zustimmungsbefugnis ergibt; Zustimmungsbefugnis bei einem ...

  • Judicialis

    WEG § 12 Abs. 1; ; WEG § 12 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 1, 3
    Veräußerungsbeschränkung bei Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerungsbeschränkung bei Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 260
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 2 Z 120/86

    Auflassung durch eine Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05
    Entscheidend für die Beurteilung der Verfügungsbefugnis als Grundlage der Befugnis des Veräußerers zur Bewilligung der Eigentumsübertragung ist jedoch der Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch, weil sich erst in diesem Zeitpunkt die verfahrensrechtliche Verfügung über das betroffene Recht verwirklicht (vgl. Demharter a. a. O. Rdnr. 60; BayObLG RPfleger 1987, 110).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05
    Gegenstand der weiteren Beschwerde wie der gemäß § 71 GBO zulässigen Erstbeschwerde ist die von dem Grundbuchamt in der Zwischenverfügung vom 23. November 2004 erhobene Beanstandung der fehlenden Zustimmung der im Grundbuch von D. Blatt 807 seit dem 22. Juli 2004 als eingetragenen Miteigentümer eingetragenen Eheleute K. Die in einer Zwischenverfügung enthaltene Beanstandung kann für sich allein angefochten werden (vgl. BGH NJW 1994, 1158).
  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05
    Das bedeutet, dass ohne die erforderliche Zustimmung sowohl das schuldrechtliche als auch das dingliche Rechtsgeschäft gegenüber jedermann schwebend unwirksam sind, weil der in der Vorschrift verwendete Begriff der "Veräußerung" beide Rechtsgeschäfte beinhaltet (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 350; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 12 Rdnr. 41).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1996 - 3 Wx 33/96

    Zustimmung zur Veräußerung bei Eigentumswechsel

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2005 - 4 W 14/05
    Der Senat teilt deshalb auch die von dem Grundbuchamt zitierte Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf (vgl. Rpfleger 1996, 340), dass im Falle des Zustimmungserfordernisses nach § 5 ErbbauVO bei einem Eigentumswechsel vor Eingang des Umschreibungsantrages beim Grundbuchamt die von dem Rechtsvorgänger erteilte Zustimmung wirkungslos wird.
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    a) Dies wird teilweise mit der Begründung verneint, die Wirksamkeit einer Einwilligung setze voraus, dass der Zustimmende noch in dem für das Wirksamwerden des dinglichen Geschäfts maßgeblichen Zeitpunkt Inhaber der durch das Zustimmungserfordernis geschützten Rechtsposition sei (vgl. OLG Celle, RNotZ 2005, 542, 543; Erman/Maier-Riemer, BGB, 13. Aufl., § 183 Rn. 2; NK-BGB/Staffhorst, 2. Aufl., § 183 Rn. 15 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11

    Wohnungseigentum: Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG

    Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BG maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben (Anschluss OLG Celle NZM 2005, 260, OLG Hamburg ZFIR 2011, 528 und OLG Hamm NJW-RR 20101524; entgegen OLG Düsseldorf DNotZ 2011, 625 und OLG München MittBayNot 2011, 486).

    14 Die bisher wohl herrschende Auffassung geht davon aus, dass die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung - in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (so insbesondere OLG Celle NZM 2005, 260 = RNotZ 2005, 542 = NJW-Spezial 2005, 102 und OLG Hamm NZM 2010, 709, MitBayNot 2010, 469 = NJW-RR 2010, 1524 = Rpfleger 2011, 28 = DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg MittBayNot 2011, 487 = ZMR 2011, 815 = ZfIR 2011, 528; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 12 WEG Rn. 7; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 38; Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 12 WEG Rn. 4 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16

    Grundbuchsache: Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung des

    Zudem liefe der Erwerber regelmäßig Gefahr, dass der Kaufpreis zu einem Zeitpunkt fällig wird, zu dem nicht sichergestellt ist, dass alle Voraussetzungen für die Vertragsdurchführung gegeben sind (vgl. Kesseler, RNotZ 2005, 542, 544 f.; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2004, 165, 166).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11

    Grundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Wohnungsveräußerung

    Ein solches nach § 12 Abs. 1 WEG zulässiges Zustimmungserfordernis beschränkt den betroffenen Wohnungseigentümer in seiner Verfügungsbefugnis und stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 137 Satz 1 BGB dar, wonach die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht üblicherweise nicht eingeschränkt werden kann (BGH, Beschl. v. 21. Februar 1991 - V ZB 13/90 - NJW 1991, 1613; OLG Celle - NZM 2005, 260; OLG Hamm - NJW-RR 2010, 1524; Bassenge, in Palandt, BGB, 69. Aufl., § 12 WEG Rn. 1; Commichau, in: MünchKomm/BGB, 5. Aufl., § 12 WEG Rn. 1; zu § 5 ErbbauVO: BGH, Urt. v. 27. September 1962 - III ZR 83/61 - NJW 1963, 36; a.A. - Inhaltsbeschränkung des Eigentums: OLG Düsseldorf - DNotZ 2011, 625, m.w.N. auch zur Gegenauffassung).

    Verliert der Zustimmende seine Verfügungsbefugnis, weil er sein Sondereigentum zwischenzeitlich veräußert hat, ist deshalb grundsätzlich die Zustimmung des neuen Eigentümers einzuholen (OLG Celle - NZM 2005, 260; OLG Hamm - NJW-RR 2010, 1524; Palandt/Bassenge a.a.O. § 12 WEG Rn. 7; Commichau, in: MünchKomm-BGB, a.a.O. § 12 WEG Rn. 19; Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 19. Aufl., § 12 Rn. 26; a.A. für den Fall, dass die Person des zustimmungsberechtigten Verwalters gewechselt hat, OLG Düsseldorf - DNotZ 2011, 625; OLG München - 34 Wx 135/11; Commichau, in: MünchKomm-BGB, a.a.O. § 12 WEG Rn. 14).

    Dieser besteht hier in der Kenntnis über die Zusammensetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Schutze der Gemeinschaft, die vor nachteiligen Veränderungen im weitesten Umfange geschützt und durch das Mitbestimmungsrecht bei Veräußerungen von Sondereigentum in die Lage versetzt werden soll, erkennbar problematischen Eintritten eines neuen Wohnungseigentümers in die Gemeinschaft zu begegnen (OLG Celle - NZM 2005, 260; Hügel, in: BeckOK, a.a.O. § 12 WEG Rn. 1; Commichau, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - 3 Wx 70/11

    Rechtsnatur der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum;

    Jedenfalls für den Regelfall des nachträglichen Entfallens der Zustimmungsberechtigung folgt der Senat nicht der Gegenansicht (OLG Celle RNotZ 2005, S. 542 f.; OLG Hamm NJW-RR 2010, S. 1524 f.; Demharter GBO, 27. Aufl. 2010, Anh. § 3 Rdnr. 38 i.V.m. § 19 Rdnr. 60 f.; Palandt-Bassenge, BGB, 70. Aufl. 2011, § 12 WEG Rdnr. 7; Erman-Grziwotz, BGB, 12. Aufl. 2008, § 12 WEG Rdnr. 5); danach stellt eine Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG eine ausnahmsweise gesetzlich zugelassene rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung dar, wobei das den Wohnungseigentümer in seiner Verfügungsbefugnis beschränkende Zustimmungserfordernis sowohl das schuldrechtliche Grundgeschäft als auch die dingliche Übertragung des Wohnungseigentums erfasst mit der Folge, dass das Vorliegen der erforderlichen unbeschränkten Verfügungsbefugnis nach §§ 873 Abs. 1, 878 BGB sowie § 183 BGB zu beurteilen sein soll.
  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 15 W 139/10

    Anforderungen an die Legitimation des einer Veräußerung zustimmenden Verwalters

    unterliegen (vgl. Senat OLGZ 1994, 515 = NJW-RR 1994, 515; OLG Celle NZM 2005, 260 = RNotZ 2005, 542; Bärmann/Wenzel, WEG, 10. Aufl., § 12 Rn 32).
  • KG, 28.02.2012 - 1 W 41/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Endgültiges Wirksamwerden der

    Auch eine Veränderung der Rechtstellung des Zustimmenden nach erteilter Zustimmung, aber vor Vollzug der Veräußerung im Grundbuch ist bedeutungslos (Anschluss OLG Düsseldorf, 11. Mai 2011, 3 Wx 70/11, MittBayNot 2011, 484 und OLG München, 27. Juni 2011, 34 Wx 135/11, MittBayNot 2011, 486; entgegen OLG Celle, 19. Januar 2005, 4 W 14/05, NZM 2005, 260; OLG Frankfurt, 13. Dezember 2011, 20 W 321/11, juris; OLG Hamburg, 15. März 2011, 13 W 15/11; OLG Hamm, 12. Mai 2010, 15 W 139/10, NJW-RR 2010, 1524).(Rn.10).

    Soweit sich der Grundbuchbeamte der wohl noch herrschenden Auffassung angeschlossen hat, dass die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung - in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung - zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (OLG Celle NZM 2005, 260; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1524; OLG Hamburg MittBayNot 2011, 487; neuestens auch OLG Frankfurt, 20. Zivilsenat, Beschluss vom 13.12.2011 -20 W 321/11- zitiert nach juris) folgt dem der Senat nicht.

  • OLG München, 27.06.2011 - 34 Wx 135/11

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung nach Zustimmung

    Ist hingegen beispielsweise der Zeitraum der Verwalterbestellung vor dem Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt abgelaufen oder die Verwalterbestellung aus sonstigen Gründen beendigt, muss nach einer hauptsächlich in der Rechtsprechung vertretenen Meinung entweder die Verlängerung der Verwalterbestellung oder - im hiesigen Fall - die Zustimmung des neu bestellten Verwalters nachgewiesen werden (so jüngst OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524; ebenso OLG Celle RNotZ 2005, 542; Demharter GBO 27. Aufl. Anhang § 3 Rn. 38 sowie § 19 Rn. 60 f.; Palandt/Bassenge BGB 70. Aufl. § 12 WEG Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2012 - 20 W 158/12

    WEG: Wirksamkeit der Zustimmung nach § 12 I und III WEG

    13 Die bisher wohl herrschende Auffassung geht davon aus, dass die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung - in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (so insbesondere OLG Celle NZM 2005, 260 = RNotZ 2005, 542 = NJW-Spezial 2005, 102 und OLG Hamm NZM 2010, 709, MitBayNot 2010, 469 = NJW-RR 2010, 1524 = Rpfleger 2011, 28 = DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg MittBayNot 2011, 487 = ZMR 2011, 815 = ZfIR 2011, 528; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 12 WEG Rn. 7; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 38; Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 12 WEG Rn. 4 jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 20 W 406/11

    WEG-Recht: Fortfall der Zustimmungsberechtigung des Verwalters zur Veräußerung

    10 Wie der erkennende Senat bereits im Beschluss vom 13.12.2011, 20 W 321/11, ausgeführt hat, geht die bisher wohl herrschende Auffassung davon aus, dass die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (so insbesondere OLG Celle NZM 2005, 260 = RNotZ 2005, 542 = NJW-Spezial 2005, 102 und OLG Hamm NZM 2010, 709, MitBayNot 2010, 469 = NJW-RR 2010, 1524 = Rpfleger 2011, 28 = DNotZ 2011, 375; OLG Hamburg MittBayNot 2011, 487 = ZMR 2011, 815 = ZfIR 2011, 528; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 12 WEG Rn. 7; Demharter, GBO, 27. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 38; Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 12 WEG Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2012 - 15 W 1894/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer Verwalterzustimmung zum

  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 312/11

    Wirksamkeitszeitpunkt für die Verwalterzustimmung gem. § 12 WEG

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