Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - I-3 Wx 323/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4677
OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - I-3 Wx 323/04 (https://dejure.org/2005,4677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2005 - I-3 Wx 323/04 (https://dejure.org/2005,4677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2005 - I-3 Wx 323/04 (https://dejure.org/2005,4677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des Nießbrauchers und früheren Wohnungseigentümers, Verfahrensrechte anstelle des neuen Eigentümers auszuüben; Ungültigkeitserklärung der Gesamtabrechnung wegen Fehlens der Angaben zur Instandhaltungsrücklage und zur Kontenentwicklung

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentum - Anfechtungsrecht des früheren Eigentümers und Nießbrauchers bezüglich Mehrheitsbeschluss über Jahresabrechnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 380
  • NZM 2005, 640 (Ls.)
  • FGPrax 2005, 146
  • FGPrax 2005, 202 (Ls.)
  • ZMR 2005, 469
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 01.04.1987 - 24 W 3131/86

    Stimmrecht bei nießbrauchbelastetem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 3 Wx 323/04
    (Abweichung von KG - 24 W 3131/86 - vom 1. April 1987 [OLGZ 1987, 417], deshalb Vorlage an den BGH).

    Lediglich das Kammergericht (OLGZ 1987, 417) hält sowohl den Wohnungseigentümer als auch den Nießbraucher für berechtigt, Beschlüsse der Wohnungseigentümer anzufechten, wobei diese Rechtsprechung nach Auffassung des Senats zu Recht auf Kritik gestoßen ist (Suilmann a.a.O. mit Nachweisen).

    Er sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidung des Kammergerichts vom 1. April 1987 - 24 W 3131/86 - (OLGZ 1987, 417) gehindert.

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 3 Wx 323/04
    Denn die Abrechnungsforderung ist erst durch den Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer und damit zu einem Zeitpunkt entstanden (vgl. § 28 Abs. 5 WEG; BGHZ 104, 197; Weitnauer-Gottschalg, WEG 9. Auflage 2005 § 28 Rdz. 5), zu dem die Beteiligte zu 1 schon längst nicht mehr Eigentümerin war.
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 3 Wx 323/04
    Insbesondere führe die "Kaltwasserentscheidung" des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2003 (ZMR 2003, 937) nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 3 Wx 323/04
    Der Bundesgerichtshof hat am 7. März 2002 - V ZB 24/01 - (NZM 2002, 450) entschieden, dass die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch das Stimmrecht des Wohnungseigentümers (§ 25 Abs. 2 Satz 1 WEG) unberührt lässt und dasselbe auch hinsichtlich einzelner Beschlussgegenstände nicht auf den Nießbraucher übergeht.
  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des

    Eine Klage nach § 46 WEG, also "die Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschluss der Wohnungseigentümer", steht dem jeweiligen Wohnungseigentümer, nicht aber sonstigen Dritten zu, wozu auch - als Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts - der Nießbraucher im Sinne der §§ 1030 ff. BGB zählt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 1535; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 380; Elzer, in: Timme, BeckOK-WEG, Ed. 15 [1/2013], § 46, Rn. 113; Wenzel, in: Bärmann, WEG, 11. Aufl. 2012, § 46, Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht