Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.04.2005

Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04   

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https://dejure.org/2005,447
BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,447)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2005 - VIII ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,447)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2005 - VIII ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,447)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorschuß für die voraussichtlichen Renovierungskosten, wenn Mieter mit Schönheitsreparaturen in Verzug gerät

  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit der im Wohnraummietvertrag vom Mieter übernommenen Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen; Vorschusspflicht des Mieters bei Verzug mit der Durchführung der Renovierungsarbeiten

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Laufende Schönheitsreparaturen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Vermieters auf Renovierungsvorschuß; Durchführung der Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis; Substanzgefährdung der Wohnung

  • Judicialis

    BGB § 281; ; BGB § 326 Dc a.F.; ; BGB § 535

  • bohei-rae.de

    §§ 281, 326, 535 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535; BGB § 281, (a.F.) § 326

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 ; BGB § 281, (a.F.) § 326

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchführung der Schönheitsreparaturen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Vermieters auf Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreperaturen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Kostenvorschuss des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen auch ohne Fristenplan

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter renoviert jahrzehntelang nicht - Vermieter kann Kostenvorschuss für Schönheitsreparaturen verlangen

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Verzug mit Schönheitsreparaturen - Mieter muss Vorschuss zahlen

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Vorschuss für Schönheitsreparaturen auch im laufenden Mietverhältnis

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.4.2005)

    Vermieter kann Schönheitsreparaturen notfalls erzwingen // Mieter kann zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fällige Schönheitsreparaturen: Anspruch des Vermieters auf Vorschuss! (IMR 2006, 1014)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1862
  • MDR 2005, 921 (Ls.)
  • NZM 2005, 450
  • ZMR 2005, 523
  • DB 2005, 2021 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89

    Welche Ansprüche hat der Vermieter, wenn der Mieter während der Mietzeit die

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04
    Gerät der Mieter während eines bestehenden Mietverhältnisses mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug, kann der Vermieter von ihm einen Vorschuß in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 111, 301).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Mai 1990 (BGHZ 111, 301) für die Vermietung von Gewerberäumen entschieden hat, ist zwar § 326 BGB (in seiner damaligen Fassung) bei fortbestehendem Mietverhältnis nicht anwendbar; der Vermieter hat deshalb keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich der Mieter mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug befindet.

  • LG München I, 03.09.1997 - 31 S 12112/96
    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04
    Auch hiervon abweichende Entscheidungen von Instanzgerichten (z.B.: LG Berlin NJW 1997, 968; LG München I WuM 1997, 616) rechtfertigen keine Änderung der Rechtsprechung.
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    Dieser hat sich im Verlaufe der Mietzeit nach den rechtsfehlerfreien und unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts, welches hierzu auf der Grundlage des substantiierten Sachvortrags der Kläger zum Anfangs- sowie zum Ist-Zustand der Wohnung gelangte, wesentlich verschlechtert (vgl. hierzu Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II; vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871 Rn. 18, insoweit in BGHZ 204, 316 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 270/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    Der Anspruch auf Durchführung von Renovierungsarbeiten wird vielmehr (erst) fällig, wenn objektiv ein Renovierungsbedarf besteht; lediglich unerhebliche Gebrauchsspuren lösen eine Renovierungsverpflichtung demgegenüber nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II; vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871 Rn. 18, insoweit in BGHZ 204, 316 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Zwar kann eine Rückgabe der Wohnung mehr als sechs Monate vor Vertragsende dazu führen, dass Ersatzansprüche des Vermieters bei Vertragsende bereits verjährt sind, obwohl sie - wie der vertragliche Anspruch auf eine Endrenovierung durch den Mieter - zu diesem Zeitpunkt erst entstehen oder - wie der Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 305 f.; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II) - bis zu diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden können.
  • KG, 28.04.2008 - 8 U 209/07

    Geschäftsraummiete: Kündigung des Mieters wegen nicht ordnungsgemäßer Beheizung

    Denn eine planwidrige Regelungslücke in Bezug auf die nachträglich erlangte Kenntnis von Mängeln lässt sich für das geltende Mietrecht nicht unterstellen, weil § 536 c BGB eine abschließende Regelung enthält (vgl. BGH in GE 2005, 662 = ZMR 2005, 770 f.; in GE 2006, 1606 f. = NJW 2007, 147 ff.).
  • KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05

    Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit,

    Sofern ein solcher nicht vereinbart ist, wird der Anspruch des Vermieters jedenfalls fällig, sobald aus der Sicht eines objektiven Betrachters Renovierungsbedarf besteht (BGH, ZMR 2005, 523, 524; NJW 2004, 2961, 2962).
  • LG Hagen, 25.06.2021 - 1 S 1/21
    Soweit der BGH aus Billigkeitsgründen einen Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuss annimmt, betrifft dies nur die Durchführung von Schönheitsreparaturen während eines bestehenden Mietverhältnisses (vgl. BGH, Urt. v. 30.05.1990, VIII ZR 207/89; BGH, Urt. v. 06.04.2005, VIII ZR 192/04).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 17.04.2008 - 12 C 283/07

    Haftung des Hausverwalters: Abschluss von Mietverträgen mit unwirksamen Klauseln

    Die Voreigentümerin hätte den Mieter H. - sofern er einer wirksamen vertraglichen Verpflichtung nicht freiwillig nachgekommen wäre - in Verzug setzen und von ihm einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen können (BGH v. 6.4.2005 - VIII ZR 192/04, NZM 2005, 450).
  • LG Berlin, 23.03.2006 - 62 S 351/05
    Da die Beklagte sich nach einer entsprechenden Dekorationsaufforderung durch die Klägerin mit Schreiben vom 4.5.2005 mit der Erfüllung ihrer Verpflichtung in Verzug befindet, ist die Klägerin berechtigt, die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten zu verlangen, um ihren Anspruch im Wege der Ersatzvornahme durchzusetzen (vgl. Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. A., 2003, § 538 Rn 236 m.w.N.; vgl. auch BGH GE 2005, 662).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.09.2005 - 206 C 133/05

    Wohnraummiete: Rückgabe der Wohnung in einwandfreiem Zustand; Kostenvoranschlag

    Weil der Beklagte der Aufforderung nicht nachgekommen ist, ist der Kläger berechtigt, einen Kostenvorschuss zu fordern und die notwendigen Arbeiten durchführen zu lassen (vgl. BGH-Urteil vom 6. April 2005 VIII ZR 192/04).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,790
BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04 (https://dejure.org/2005,790)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2005 - VIII ZR 54/04 (https://dejure.org/2005,790)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2005 - VIII ZR 54/04 (https://dejure.org/2005,790)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer mietvertraglichen Grundlage bei Überwälzung der Kosten der Übertragung des Betriebes einer vorhandenen Heizungsanlage (Wärmecontracting) auf den Mieter; Auswirkungen der Heizkostenverordnung auf den Mietvertrag bei fehlender mietvertraglicher ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Wärmecontracting

  • grundeigentum-verlag.de

    Übertragung vorhandener Heizungsanlagen auf Dritte; Heizkostenabrechnung bei Wärmecontracting

  • Judicialis

    BGB § 549

  • rechtsportal.de

    BGB § 549
    Zustimmungsbedürftigkeit des Wärmecontracting während laufenden Mietverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zustimmung des Mieters für Wärmecontracting erforderlich!

  • Der Betrieb

    Übertragung des Betriebs einer Heizungsanlage auf Dritten: Zustimmungspflicht des Mieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wärmecontracting: Umlegung von Wärmelieferungskosten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung! (IMR 2006, 1006)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1776
  • MDR 2005, 1101
  • NZM 2005, 450
  • ZMR 2005, 606
  • DB 2005, 2814 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04
    Etwas anderes folge auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02 -.

    Dem Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02 (NJW 2003, 2900), kann ein anderes Ergebnis nicht entnommen werden.

  • AG Dortmund, 04.11.2003 - 130 C 7311/03

    Übertragung der Warmwasserversorgung auf ein Energieleistungsunternehmen durch

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04
    Nach einer Auffassung darf der Vermieter eine solche Umstellung auf "Wärmecontracting" auch dann ohne vertragliche Grundlage und ohne Zustimmung des Mieters vornehmen, wenn dem Mieter dadurch im Wärmepreis enthaltene Kosten für Abschreibung, Kapital und Gewinn auferlegt werden (LG München II GE 1999, 111; LG Chemnitz NZM 2000, 63; AG Dortmund NJW 2004, 300; Schmid, Handbuch des Mietnebenkostenrechts, 8. Aufl., 2004, Rdnr. 6019; Staudinger/Weitemeyer, BGB, (2003), Anh. zu §§ 556, 556 a, Rdnr. 7 f., m.w.Nachw.).
  • LG Essen, 30.05.2000 - 15 S 279/99
    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04
    Eine andere Auffassung hält für die Zulässigkeit einer Ausgliederung der Versorgungsanlage und deren Übernahme durch einen Dritten - mit der Folge zusätzlicher Kosten - die zwischen Vermieter und Mieter (bzw. Nutzer) getroffenen vertraglichen Vereinbarungen für entscheidend (LG Braunschweig ZMR 2000, 832; LG Essen NZM 2001, 90; AG Hannover WuM 1998, 40; Lammel, HeizKV, 2. Aufl., 2004, § 1 Rdnr. 17 ff.; ders. in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., 2003, § 1 HeizKV Rdnr. 16 ff.; Eisenschmid, WuM 1998, 449 ff.; Wall in Betriebskosten-Kommentar, § 2 BetrKV Rdnr. 96 f.; Langefeld-Wirth, ZMR 1997, 165 ff.; v. Brunn in: Bub/Treier, Kap. III A Rdnr. 59).
  • LG Braunschweig, 11.07.2000 - 6 S 40/00
    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04
    Eine andere Auffassung hält für die Zulässigkeit einer Ausgliederung der Versorgungsanlage und deren Übernahme durch einen Dritten - mit der Folge zusätzlicher Kosten - die zwischen Vermieter und Mieter (bzw. Nutzer) getroffenen vertraglichen Vereinbarungen für entscheidend (LG Braunschweig ZMR 2000, 832; LG Essen NZM 2001, 90; AG Hannover WuM 1998, 40; Lammel, HeizKV, 2. Aufl., 2004, § 1 Rdnr. 17 ff.; ders. in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., 2003, § 1 HeizKV Rdnr. 16 ff.; Eisenschmid, WuM 1998, 449 ff.; Wall in Betriebskosten-Kommentar, § 2 BetrKV Rdnr. 96 f.; Langefeld-Wirth, ZMR 1997, 165 ff.; v. Brunn in: Bub/Treier, Kap. III A Rdnr. 59).
  • LG Chemnitz, 01.11.1999 - 12 S 2013/99

    Umstellung der Wärmeversorgung von Eigenerzeugung auf Fremdlieferung durch den

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04
    Nach einer Auffassung darf der Vermieter eine solche Umstellung auf "Wärmecontracting" auch dann ohne vertragliche Grundlage und ohne Zustimmung des Mieters vornehmen, wenn dem Mieter dadurch im Wärmepreis enthaltene Kosten für Abschreibung, Kapital und Gewinn auferlegt werden (LG München II GE 1999, 111; LG Chemnitz NZM 2000, 63; AG Dortmund NJW 2004, 300; Schmid, Handbuch des Mietnebenkostenrechts, 8. Aufl., 2004, Rdnr. 6019; Staudinger/Weitemeyer, BGB, (2003), Anh. zu §§ 556, 556 a, Rdnr. 7 f., m.w.Nachw.).
  • LG Neuruppin, 20.04.2000 - 5 S 43/99

    Übertragung der Wärmeversorgung für vermieteten Wohnraum auf Dritte -

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04
    Die Heizkostenverordnung gibt dem Vermieter danach kein Recht, den mit den Mietern abgeschlossenen Mietvertrag einseitig zu ändern (LG Neuruppin, WuM 2000, 554, 555), weil sich die mietvertraglichen Beziehungen der Parteien auf den Eigenbetrieb der Heizung konkretisiert haben und der Vermieter dadurch in der ihm grundsätzlich zustehenden Freiheit, wie er die dem Mieter geschuldete Versorgung mit Wärme und Warmwasser erbringt, beschränkt ist (Lammel in: Schmidt-Futterer aaO, Rdnr. 17 und 18).
  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 362/04

    Zulässigkeit des Wärmecontracting

    Eine Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten BerechnungsVO zu tragen hat, erlaubt dem Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer im Haus vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten überträgt (Wärmecontracting), dann nicht die Umlegung der Wärmelieferungskosten auf den Mieter, wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung der Zweiten BerechnungsVO (hier: Fassung vom 5. April 1984) eine Umlegung der Kosten der Wärmelieferung im Nahbereich nicht vorsah (Anschluss an Senat, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776).

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass ein Vermieter von Wohnraum, der während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten überträgt (Wärmecontracting), die Kosten der Wärmelieferung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 4 HeizkV, die anders als bei einer Abrechnung nach § 7 Abs. 2 HeizkV auch kalkulatorische Kosten für Instandhaltungen, Abschreibungen, Kapital und Gewinn enthält, nur dann auf den Mieter umlegen kann, wenn hierfür im Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung getroffen wurde oder der Mieter der Änderung zustimmt (Senat, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776).

    Auch bei einer uneingeschränkten Überprüfung der Auslegung dieser Klausel ist dem Berufungsgericht darin zu folgen, dass von der Bestimmung im Mietvertrag nur der Fall eines vom Mieter mit der Wärmelieferantin abgeschlossenen Vertrages erfasst wird (Senat, Urteil vom 6. April 2005, aaO, unter II 3 a).

  • BGH, 20.06.2007 - VIII ZR 244/06

    Ansprüche des Vermieters auf Erstattung der Kosten sog. Nahwärme-Lieferungen

    b) Aus den Entscheidungen des Senats vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776 und vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 78/06, z.V.b., folgt nichts anderes.

    Die Entscheidung vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04 (aaO) erging zu einer während eines laufenden Mietverhältnisses vom Vermieter vorgenommenen Umstellung der Heizungsart.

  • LG Berlin, 31.10.2011 - 67 S 13/11

    Aufschlüsselung Wärmecontractingkosten nach Umstellung der Wärmeversorgung

    Inwieweit dem Vermieter entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Fremdvergabe des Betriebs einer Heizungsanlage umlagefähig sind, hängt zum einen vom Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter und zum anderen vom Leistungsumfang aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Anlagenfremdbetreiber ab (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 54/04).

    Dies hat der BGH in einem Fall entschieden, in dem der Anlagenbetreiber zu einer solchen gesonderten Ausweisung bereit und in der Lage war (BGH, Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 54/04).

    Die Heizkostenverordnung gibt dem Vermieter kein Recht, den mit den Mietern abgeschlossenen Mietvertrag einseitig zu ändern (BGH Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 54/04).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss der Vermieter den nicht umlagefähigen Preisbestandteil des Grundpreises gesondert ausweisen, so dass eine Differenzierung nach Betriebs-, Verbrauchs- und Investitionskosten möglich ist, damit für den Mieter eindeutig erkennbar ist, dass er nicht mit zusätzlichen Kosten nach der Umstellung des Betriebs der Wärmeversorgung auf Wärmecontracting belastet ist (BGH, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04; BGH Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 153/05; Kammergericht, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 8 U 195/06).

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 279/05

    Formale Anforderungen an die Umlage von Betriebskosten durch schriftliche

    Grundsätzlich kann ein Vermieter nur dann Ersatz der Wärmelieferungskosten im Sinne des § 7 Abs. 4 HeizKV verlangen, die auch kalkulatorische Kosten für Instandhaltungen, Abschreibungen, Kapital und Gewinn des Wärmelieferanten enthalten, wenn der Mieter dem Wärmecontracting zustimmt oder eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag die Umlegung dieser Kosten vorsieht (Senat, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776).
  • LG Itzehoe, 19.10.2012 - 9 S 47/11

    Vertragsauslegung bei Umlage der Kosten des Wärmecontracting

    Der Bundesgerichtshof hat in der grundlegenden Entscheidung zum Wärmecontracting (Urt. v. 6.4.2005 - VIII ZR 54/05, NJW 2005, 1776) ausgeführt, die Übertragung des Betriebes einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten bedürfe einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung hierfür im Mietvertrag fehle und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollten.

    Kapital und Gewinn nur dann auf den Mieter umlegen, wenn hierfür im Mietvertrag eine ausdrückliche Regelung getroffen wurde oder der Mieter der Änderung zustimme (BGH Urt. v. 22.02.2006 - VIII ZR 362/04, NJW 2006, 2185 Rn. 10, BGH Urt. v. 06.04.2005 - VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776, Leitsatz).

    wie er die dem Mieter geschuldete Versorgung mit Warme und Warmwasser erbringe, beschränkt sei, sei zuzustimmen (BGH Urt. v 06.04.2005 - VIII ZR 54/04, Rn. 16 f.).

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 84/04

    Umstellung der Versorgung mit Heizenergie auf Fernwärme

    Eine Abweichung von der mit den Mietern hierdurch vereinbarten Vertragsgestaltung durch einseitige Erklärung des Vermieters ist nicht gerechtfertigt (vgl. Senat, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, unter II 2, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06

    Heizkostenabrechnung: Erfordernis der Zustimmung des Mieters bei Umstellung der

    Zwar wäre eine Abrechnung der Heizkosten nach der - eigenmächtigen - Umstellung dann möglich, wenn diese keine zusätzlichen Kosten für den Beklagten zu 1) verursacht hätte, wobei insbesondere Investitionskosten außer Betracht zu bleiben haben (BGH, Urt. v. 6.4. 2005 VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776, 177).
  • LG Berlin, 21.12.2006 - 62 S 256/06
    Inwieweit dem Vermieter entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Fremdvergabe des Betreibens einer Heizungsanlage umlagefähig sind, kann dementsprechend nicht generell beantwortet werden; dies hängt vielmehr zum einen vom Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter und zum anderen vom Leistungsumfang aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Anlagenfremdbetreiber ab (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2005, VIII ZR 54/04 = NJW 2005, 1774 ff.; LG Köln WuM 2004, 400 ff.; LG Bochum WuM 2004, 477 ff. und WuM 2005, 245 ff., LG Berlin WuM 2004, 611 ff.; LG Essen NZM 2001, 90; LG Braunschweig ZMR 2000, 832).

    Letzteres setzt aber voraus, dass der Vermieter mit den Mietern entsprechende vertragliche Vereinbarungen trifft, die Heizkostenverordnung gibt dem Vermieter kein Recht, den mit den Mietern abgeschlossenen Mietvertrag einseitig zu ändern (BGH NJW 2005, 1776 ff.; LG Köln WuM 2004, 400 ff.; LG Neuruppin WuM 2000, 554 f.).

  • LG Berlin, 03.03.2015 - 63 S 288/14

    Betriebskostenabrechnung bei der Wohnraummiete: Umlage der Kosten der

    Die Umlage von Kosten, welche durch ein nachträglich eingeführtes Wärmecontracting angefallen, setzt nachträgliche Zustimmung des Mieters oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag voraus (BGH, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04, GE 2005, 664).
  • LG Berlin, 07.11.2006 - 65 S 169/06
    An dem Grundsatz des Vorrangs der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen auch im (Wohnungs-)Mietrecht vor der reinen Ausrichtung an (vermeintlichen) Billigkeitsgesichtspunkten richtet sich auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus, etwa zum Wärmecontracting, insbesondere Urteil vom 6. April 2005 zu VIII ZR 54/04 und Urteil vom 1. Juni 2005 zu VIII ZR 84/04.
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 153/05

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil

  • AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12

    Anspruch auf Zahlung eines Saldos aus einer Betriebskostenabrechnung und

  • LG Dortmund, 24.03.2015 - 11 S 124/14

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  • AG Pinneberg, 07.07.2006 - 73 C 62/06

    Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Nebenkosten für den Betrieb "der

  • OLG Köln, 22.07.2014 - 22 U 90/13

    Klage betreffend die Begleichung rückständiger Forderungen aus

  • AG Berlin-Lichtenberg, 05.09.2007 - 3 C 470/06

    Wohnraummiete: Wärmecontracting über hauseigene Heizzentrale

  • AG Berlin-Mitte, 07.09.2005 - 5 C 577/04

    Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung bei gemischt genutztem Objekt; Umlage der

  • LG Berlin, 06.03.2015 - 63 S 246/14

    Wohnraummietverhältnis: Umlagefähigkeit von Zusatzkosten bei Umstellung der

  • LG Berlin, 09.01.2007 - 65 S 172/06

    Anforderungen an die Abrechnung verbrauchsabhängig erfasster Kosten; Zulässigkeit

  • LG Hamburg, 11.07.2014 - 304 O 122/13

    Wärmelieferungsvertrag: Fernwärme im Sinne der AVBFernwärmeV

  • LG Berlin, 25.10.2011 - 63 S 47/11

    Recht des Vermieters zur Umlage der Kosten für Wärmelieferung auf den Mieter bei

  • LG Bremen, 27.06.2007 - 1 S 44/07
  • AG Berlin-Charlottenburg, 04.03.2014 - 206 C 196/11

    Auf Wärmecontracting umgestellt: Zustimmung des Mieters nötig?

  • AG Berlin-Spandau, 03.02.2006 - 8 C 138/05

    Miete im preisgebundenen Neubauwohnraum: Mieterpflicht zur Einsichtnahme in

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