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   LG München I, 07.10.2004 - 1 T 6682/04   

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https://dejure.org/2004,19794
LG München I, 07.10.2004 - 1 T 6682/04 (https://dejure.org/2004,19794)
LG München I, Entscheidung vom 07.10.2004 - 1 T 6682/04 (https://dejure.org/2004,19794)
LG München I, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 1 T 6682/04 (https://dejure.org/2004,19794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herstellung eines ausreichenden Lärmschutzes in einer Wohnung; Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Nutzung des Sondereigentums durch den Sondereigentümer ohne Nachteilszufügung gegenüber den anderen Wohnungseigentümern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 13, 14, 15, 47 WEG
    Freilegen alten Fischgrätenparketts unter Trittschallschutzgesichtspunkten

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 136/04
  • LG München I, 07.10.2004 - 1 T 6682/04

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 590
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 15.03.2001 - 15 W 39/01

    Wohnungseigentum - Ersetzung des Bodenbelags durch Fliesen - Verringerung des

    Auszug aus LG München I, 07.10.2004 - 1 T 6682/04
    Der Einzelne haftet daher nur, wenn eine die Situation verschlechternde Maßnahme durchgeführt wurde (OLG Stuttgart, WM 1994, 390; OLG Köln, NZM 2001, 135; OLG Hamm, ZMR 2001, 842, 843).
  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 179/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus LG München I, 07.10.2004 - 1 T 6682/04
    Als wesentlicher Gesichtspunkt für die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache ist zu berücksichtigen, wie das Verfahren voraussichtlich ohne die Erledigterklärung bei einer streitigen Fortsetzung ausgegangen wäre (BayObLG, NZM 2000, 53 und NZM 2002, 623).
  • OLG Köln, 09.10.2000 - 16 Wx 102/00

    Herstellung eines ausreichenden Schallschutzes in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus LG München I, 07.10.2004 - 1 T 6682/04
    Der Einzelne haftet daher nur, wenn eine die Situation verschlechternde Maßnahme durchgeführt wurde (OLG Stuttgart, WM 1994, 390; OLG Köln, NZM 2001, 135; OLG Hamm, ZMR 2001, 842, 843).
  • BayObLG, 23.07.1999 - 2Z BR 70/99

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung

    Auszug aus LG München I, 07.10.2004 - 1 T 6682/04
    Als wesentlicher Gesichtspunkt für die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache ist zu berücksichtigen, wie das Verfahren voraussichtlich ohne die Erledigterklärung bei einer streitigen Fortsetzung ausgegangen wäre (BayObLG, NZM 2000, 53 und NZM 2002, 623).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Auf die Beibehaltung der dadurch geschaffenen Schallsituation haben die Kläger schon deshalb keinen Anspruch, weil sich die Ausstattung im Hinblick darauf, dass der Eigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG in der Wahl des Bodenbelags frei ist, letztlich als zufällig erweist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 681, 682; LG München I, NZM 2005, 590, 591; AG Hamburg, ZMR 2010, 406; Hogenschurz, MDR 2008, 786, 788; aA OLG Schleswig, OLGR 2007, 935, 936).
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