Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 29.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2445
OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01 (https://dejure.org/2004,2445)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2004 - 20 W 95/01 (https://dejure.org/2004,2445)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 20 W 95/01 (https://dejure.org/2004,2445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1004 BGB, § 14 S 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Maßgebliche DIN-Normen bei Veränderungen des Oberbodenbelags durch Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltende Normen bei Veränderungen an einem Bauwerk Jahrzehnte nach der Errichtung; Beanstandung von baulichen Veränderung nach drei Jahren wegen Immissionen; Beseitigung eines Mangels und einer Störung durch einen Handlungsstörer; Entlastung wegen der Mangelhaftigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Maßgebliche DIN-Normen bei Veränderungen des Oberbodenbelags durch Wohnungseigentümer)

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 14; ; WEG § 15 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; WEG § 14; WEG § 15 Abs. 3
    Maßgeblichkeit der DIN-Normen bei Trittschallschutz im Falle baulicher Veränderungen bei Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aktuelle DIN-Normen bei Oberbodenänderung maßgebend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neue Böden verlegt - Belästigung durch Trittschall: zum Schallschutz in einer Wohnanlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Renovierung einer Eigentumswohnung: Welche Schallschutzanforderungen sind einzuhalten? (IBR 2005, 58)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 68
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 77/99

    Hinzunehmende Geräuschbeeinträchtigungen durch Bad und Toilette

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01
    Dies wird regelmäßig bei Einhaltung der DIN 4109 nicht der Fall sein (BayObLG -Beschluss vom 16.12.1993- 2Z BR 113/93 - in NJW-RR 1994, 598 und Beschluss vom 18.11.1999 -2 Z BR 77/99- in ZWE 2000, 174; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 13 Rdnr. 75; Hogenschurz MDR 2004, 201, 202).

    Bei einer wie hier Jahrzehnte nach der Errichtung des Gebäudes durch den Sondereigentümer vorgenommenen Änderung des Oberbodenaufbaus ist jedoch die dann geltende DIN-Norm maßgebend (BayObLG ZWE 2000, 174; Hogenschurz, aaO.).

  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01
    Dies wird regelmäßig bei Einhaltung der DIN 4109 nicht der Fall sein (BayObLG -Beschluss vom 16.12.1993- 2Z BR 113/93 - in NJW-RR 1994, 598 und Beschluss vom 18.11.1999 -2 Z BR 77/99- in ZWE 2000, 174; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 13 Rdnr. 75; Hogenschurz MDR 2004, 201, 202).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 3 Wx 120/01

    Wohnungseigentum - Austausch des Bodenbelags - Trittschallbelästigung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01
    Es gebietet jedoch die Treupflicht der Wohnungseigentümer untereinander, dass ein Sondereigentümer nach unfachmännischer Veränderungen des Oberbodenbelags sich nicht wegen der Mangelhaftigkeit des Gemeinschaftseigentums entlasten kann, wenn er mit weit weniger teuren und belastenden Maßnahmen wie der Estrichverlegung, nämlich durch die Verlegung von Teppichboden an Stelle von Fliesen oder Parkett, die aktuelle Schallschutz- DIN-Norm einhalten kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1594).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01
    Zwar ist grundsätzlich bei vertraglicher Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG der zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltende Schallschutzwert maßgeblich und es gibt keine Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers, den Schallschutz auf den neuesten Stand zu bringen (OLG Stuttgart -Beschluss vom 05.05.1994- 8 W 315/93- in NJW-RR 1994, 390; Bärmann/Pick/Merle aaO.; Hogen- schurz aaO.).
  • OLG Bamberg, 14.12.1993 - 2 UF 182/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01
    Zwar ist grundsätzlich bei vertraglicher Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG der zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltende Schallschutzwert maßgeblich und es gibt keine Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers, den Schallschutz auf den neuesten Stand zu bringen (OLG Stuttgart -Beschluss vom 05.05.1994- 8 W 315/93- in NJW-RR 1994, 390; Bärmann/Pick/Merle aaO.; Hogen- schurz aaO.).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Der DIN 4109 kommt gleichwohl ein erhebliches Gewicht zu, soweit es um die Bestimmung dessen geht, was die Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen durch Luft- und Trittschall zu dulden haben (vgl. BayObLG, NZM 2000, 504, 505; OLG München, ZMR 2007, 809, 810; OLG Frankfurt, NZM 2005, 68, 69; Hogenschurz in Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Teil 9 Rn. 320).

    In diesem Fall bleiben die Anforderungen an den Schallschutz unverändert (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - VIII ZR 131/08, NJW 2009, 2441, 2442 Rn. 11 f.; OLG Saarbrücken, ZMR 2006, 802; aA OLG Frankfurt, NZM 2005, 68, 69; OLG München, NJW 2008, 592, 593; v. Behr/Pause/Vogel, NJW 2009, 1385, 1389; Sauren, ZWE 2009, 447, 448 mwN; differenzierend Hogenschurz, MDR 2008, 786, 789).

  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen

    Das gilt auch dann, wenn unterstellt wird, dass der Trockenestrich zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 598; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Frankfurt NZM 2005, 68, 69).

    Im Gegenteil können allenfalls die Wohnungseigentümer denjenigen Sondereigentümer auf Mängelbeseitigungen in Anspruch nehmen, der nachträglich Veränderungen des Oberbodenbelages vornehmen lässt, die nicht dem zum Zeitpunkt der Vornahme der Arbeiten für den Trittschallschutz geltenden DIN-Normen entsprechen (vgl. OLG Frankfurt NZM 2005, 68).

  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Dann sind die DIN-Werte heranzuziehen, die im Zeitpunkt des Umbaus gelten (OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69; BayObLG NZM 2000, 504/505; auch OLG Schleswig vom 8.8.2007, 2 W 33/07 = WuM 2007, 591 - Ls - ferner Hogenschurz MDR 2003, 201/202).
  • OLG Saarbrücken, 10.04.2006 - 5 W 253/05

    Bestimmung des schallschutztechnischen Standards einer Wohnanlage

    Die Ausführungen des Landgerichts stünden auch im Widerspruch zu den Entscheidungen des OLG Frankfurt a.M., NZM 05, 68 f, des OLG München, NZM 05, 509 f und des BGH, NZM 05, 60 f.

    Die Antragsteller meinen lediglich, dass die landgerichtliche Entscheidung im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2004 - VIII ZR 355/03 - (NZM 2005, 60 ff), zu der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.06.2004 - 20 W 95/01 - (NZM 2005, 68 ff) und zu der Entscheidung des OLG München vom 09.05.2005 - 32 Wx 30/05 - NZM 2005, 509 f) stünde.

  • OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07

    Ermittlung des maximal zulässigen Trittschalls in Wohnungseigentumsanlagen

    Regelmäßig wird dies bei Einhaltung der DIN 4109 nicht der Fall sein (vgl. OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69).

    Unter diesen Umständen gebietet es die Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander, dass ein Sondereigentümer sich nicht mit der Mangelhaftigkeit des Gemeinschaftseigentums entlasten kann, wenn er mit weit weniger aufwendigen Maßnahmen, etwa durch die Verlegung von Teppichboden anstelle von Fliesen oder Parkett, den notwendigen Schallschutz herbeiführen kann (OLG Düsseldorf NZM 2001, 958/959; OLG Frankfurt NZM 2005, 68/69).

  • AG München, 28.06.2018 - 484 C 14424/16

    Schlagzeugstudiosus - Zeitlich limitiertes Üben ist hier zulässig

    Der DIN 4109 kommt gleichwohl ein erhebliches Gewicht zu, soweit es um die Bestimmung dessen geht, was die Wohnungseigentümer an Beeinträchtigungen durch Luft- und Trittschall zu dulden haben (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 747 = NZM 2000, 504 [505]; OLG München, ZMR 2007, 809 [810] = BeckRS 2007, 31557; OLG Frankfurt a. M., NZM 2005, 68 [69]).
  • AG Köln, 08.07.2010 - 202 C 140/07

    Pflichten der Wohnungseigentümer bzgl. der Trittschalldämmung

    Dies wird regelmäßig bei Einhaltung der DIN 4109 nicht der Fall sein (siehe auch OLG Frankfurt, NZM 2005, 68 mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2006 - 20 W 204/03

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eine bauliche Veränderung bei Einhaltung

    Dies wird regelmäßig bei Einhaltung der DIN 4109 nicht der Fall sein (Senat, Beschluss vom 28.06.2004 -20 W 95/01-; BayObLG NJW-RR 1994, 598 und ZWE 2000, 174; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 13, Rdnr. 75; Hogenschurz MDR 2004, 201, 202).
  • LG München I, 03.08.2009 - 1 T 13291/05

    Wohnungseigentum: Pflicht eines Zustandsstörers zur Beseitigung von Fliesen

    Diese Verpflichtung geht nach § 1967 BGB auf die Erben über (OLG Frankfurt NZM 2005, 68 f).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2007 - 25 T 15/07

    Voraussetzungen der Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Vornahme von

    Insoweit folgt die Kammer der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (NZM 2005, 68) und des OLG Köln (NZM 2001, 135), dass die Beteiligte zu 3. sich nicht auf den mangelhaften Schallschutz aufgrund baulicher Gegebenheiten berufen kann, sondern sie grundsätzlich als Störer in Anspruch genommen werden kann auf Wiederherstellung des Schallschutzes, wie er seit vielen Jahren, seit der Aufteilung des Hauses in Wohnungseigentum, bestand.
  • AG Düsseldorf, 24.11.2006 - 290 II 165/04

    Rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung im Fall der Überschreitung der nach der

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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 4/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6034
BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 4/04 (https://dejure.org/2004,6034)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.2004 - 2Z BR 4/04 (https://dejure.org/2004,6034)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 2004 - 2Z BR 4/04 (https://dejure.org/2004,6034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderumlage für Anwaltskosten; Beschluß nur anfechtbar, nicht nichtig

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 5; ; WEG § 23

  • rechtsportal.de

    FGG § 22 Abs. 2; WEG § 16 Abs. 5 § 23
    Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anfechtung eines Beschlusses über Erhebung einer Sonderumlage

  • ibr-online

    Zur Anfechtung einer Sonderumlage betreffend Anwaltsvorschuss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Erhebung einer Sonderumlage im Wohnungseigentumsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 4/04
    Nichtig ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nur ein Beschluss, nach dessen Inhalt die gesetzliche Regelung durch eine andere ersetzt werden soll, nicht aber ein Beschluss, der eine gesetzliche Regelung unrichtig anwendet (BGH NJW 2000, 3500).
  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 143/91

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über eine Sonderumlage ohne Angabe eines

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 4/04
    Ein Beschlussanfechtungsverfahren ist auch nicht vergleichbar mit den Verfahren, die Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 3239) und des Senats (NJW 1993, 603 und NZM 2001, 766) waren.
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 4/04
    Mit den Verfahrenskosten dürfen deshalb nicht alle Wohnungseigentümer belastet werden (BayObLG NJW-RR 1992, 1431/1432).
  • BayObLG, 27.06.2001 - 2Z BR 24/01

    Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts eines Wohnungseigentümers gegen

    Auszug aus BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 4/04
    Ein Beschlussanfechtungsverfahren ist auch nicht vergleichbar mit den Verfahren, die Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 3239) und des Senats (NJW 1993, 603 und NZM 2001, 766) waren.
  • BayObLG, 06.08.1976 - BReg. 2 Z 61/75
    Auszug aus BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 4/04
    Dies gilt grundsätzlich auch für die vorläufige Aufbringung der Kosten eines solchen Verfahrens (BayObLGZ 1976, 223/226).
  • LG Bonn, 17.08.2011 - 5 S 77/11

    ZVG: Prozesskosten einer Wohngeldklage bevorrechtigt

    Zuvor hatten aber bereits andere Gerichte die im Zusammenhang mit Wohngeldklagen entstandenen Prozesskosten aus dem Anwendungsbereich von § 16 Abs. 5 WEG a.F. herausgenommen und den Kosten der Verwaltung zugeordnet (BayObLG, Beschl. v. 29.04.2004, 2Z BR 4/04, ZMR 2004, 763 f. = juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2002, 3 Wx 261/02, ZMR 2003, 228 ff. = juris Rn. 15).
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