Rechtsprechung
AG Mönchengladbach, 10.08.2004 - 5 C 287/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung eines erhöhten Mietzinses; Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel in einem Mietvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2005, 742
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93
Verzinsung einer Mietkaution
Auszug aus AG Mönchengladbach, 10.08.2004 - 5 C 287/04
Es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH 21.09.1994, XII ZR 77/93 = NJW 1994, 3287).
- BGH, 04.03.2009 - XII ZR 141/07
Genehmigungsbedürftigkeit einer Preisgleitklausel in einem …
Das Oberlandesgericht geht zu Recht davon aus, dass die so entstandene Regelungslücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden muss (vgl. AG Mönchengladbach NZM 2005, 742 ; AG Koblenz ZMR 2006, 451 ; Gutachten DNotI-Report 2/2003 9, 10; Reul DNotZ 2003, 92, 97).Außerdem stellt diese Klausel in dieser oder einer ähnlichen sinnentsprechenden Fassung, wie die Befassung von Rechtsprechung und Literatur mit derartigen Abreden belegt, eine in Mietverträgen nicht seltene und nicht nur im Bezirk des Berufungsgerichts verwendete Vereinbarung dar (vgl. etwa OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 402 ; AG Mönchengladbach NZM 2005, 742 ; AG Koblenz ZMR 2006, 451 ; vgl. auch Statistisches Bundesamt, Eilbericht Juni 2005, Fachserie 17/ Reihe 7, abgedr. FamRZ 2005, 1406); auch als Individualabrede unterläge sie deshalb im Interesse einer einheitlichen Handhabung einer vollen inhaltlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht (BGHZ 122, 256, 260) .
Jede der beiden Vertragsparteien hätte sich deshalb redlicherweise nicht nur am Grundsatz der automatischen Anpassung festhalten lassen müssen; sie hätte - mangels geeigneter Alternativen - auch der Bezugnahme auf den Verbraucherpreisindex als neuem Maßstab für die künftige automatische Anpassung des Untermietzinses zustimmen müssen (vgl. allgemein AG Mönchengladbach NZM 2005, 742 ; AG Koblenz ZMR 2006, 451 ; Gutachten DNotI-Report 2/2003 9, 10; Reul DNotZ 2003, 92, 97;… vgl. auch Staudinger/Amann BGB, Bearb. 2002, § 1105 Rdn. 14; allgemein für den Fall der Neuberechnung auf ein neues Basisjahr: OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 402 ; für den Fall der Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel vgl. etwa BGH Urteil vom 23. Februar 1979 - V ZR 106/76 - DNotZ 1980, 604).
- OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
Maßgeblicher Index für eine Mietanpassungsklausel nach Fortfall des vertraglich …
Bei der gemäß §§ 157, 242 BGB gebotenen Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens kann nicht angenommen werden, dass die Vertragspartner Unstimmigkeiten und Ungenauigkeiten in Kauf genommen hätten, nur um den alten Lebenshaltungskostenindex möglichst lange anzuwenden (a.A. Amtsgericht Mönchengladbach vom 10.08 2004 - 5 C 287/04 mit fehlerhafter Berechnung, zitiert nach juris;… Börstinghaus in Schmidt-Futterer, Mietrecht. 9. Auflage 2007, § 557b BGB Randnummer 32 mit fehlerhafter Berechnung).
Rechtsprechung
LG Köln, 28.10.2004 - 2 O 113/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Sonderkündigungsrecht nach § 540 BGB wegen der einer Versagung gleichstehenden bedingten Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme eines Untermieters; Sonderkündigungsrecht wegen der Vornahme von Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie und Wasser ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2005, 742