Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zum Abstimmungsrecht der Wohnungseigentümer und Teileigentümer in einer Mehrhaus-Wohnanlage; Wirksamkeit einer wiederholten Bestellung des Verwalters für eine weitere Amtsperiode; Fehlerhafte Abrechnungen; Anforderungen an die gemeinschaftliche Verwaltung
- Judicialis
WEG § 20 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 25 Abs. 1; ; WEG § 25 Abs. 2; ; WEG § 26 Abs. 2 Halbs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit der Verwalterbestellung - Beschlusskompetenz über Jahresabrechnung und Entlastung von Verwaltung und Beirat
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Neubestellung lange vor Ablauf der Amtsperiode?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 14.07.2003 - 133 UR II 41/01
- LG Koblenz, 16.03.2004 - 2 T 760/03
- OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
- OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 3 W 46/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 751
- FGPrax 2004, 273
- ZMR 2005, 908
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (14)
- BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99
Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
Für diese Tagesordnungspunkte verbleibt es daher bei dem Grundsatz, dass alle Wohnungseigentümer zu beschließen haben (vgl. hierzu die bereits vom Landgericht angeführten Entscheidungen BayObLG ZMR 2000, 319, 320 = BayObLGR 2000, 42 = ZWE 2000, 268 und BayObLG ZMR 1994, 338, 339 = NJW-RR 1994, 1236 sowie weiter auch BayObLG ZMR 2001, 209 und Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 100).Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).
- BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93
Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129).Die Beschlussanfechtung des Antragstellers kann jedoch erfolgreich sein, wenn die Entlastung dazu führt, dass den Eigentümern mögliche (Schadensersatz-)Ansprüche gegen die zu entlastenden Personen (Verwalter oder Beirat), etwa wegen nicht ordnungsgemäßer Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) oder wegen sonstiger zurückliegender Verletzungen ihrer Pflichten durch Nichtbeachtung der Teilungserklärung (siehe auch oben 3 a)) verloren gehen und für einen solchen "Verzicht" auch nicht aus besonderen Gründen ein Anlass besteht (vgl. BGH FG Prax 2003, 254, 256 ff = NJW 2003, 3124 und BGH NJW 2003, 3554, 3555; für den Verwaltungsbeirat vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93, zitiert nach Juris).
- BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
Die Beschlussanfechtung des Antragstellers kann jedoch erfolgreich sein, wenn die Entlastung dazu führt, dass den Eigentümern mögliche (Schadensersatz-)Ansprüche gegen die zu entlastenden Personen (Verwalter oder Beirat), etwa wegen nicht ordnungsgemäßer Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) oder wegen sonstiger zurückliegender Verletzungen ihrer Pflichten durch Nichtbeachtung der Teilungserklärung (siehe auch oben 3 a)) verloren gehen und für einen solchen "Verzicht" auch nicht aus besonderen Gründen ein Anlass besteht (vgl. BGH FG Prax 2003, 254, 256 ff = NJW 2003, 3124 und BGH NJW 2003, 3554, 3555; für den Verwaltungsbeirat vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93, zitiert nach Juris).
- BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03
Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
Die Beschlussanfechtung des Antragstellers kann jedoch erfolgreich sein, wenn die Entlastung dazu führt, dass den Eigentümern mögliche (Schadensersatz-)Ansprüche gegen die zu entlastenden Personen (Verwalter oder Beirat), etwa wegen nicht ordnungsgemäßer Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) oder wegen sonstiger zurückliegender Verletzungen ihrer Pflichten durch Nichtbeachtung der Teilungserklärung (siehe auch oben 3 a)) verloren gehen und für einen solchen "Verzicht" auch nicht aus besonderen Gründen ein Anlass besteht (vgl. BGH FG Prax 2003, 254, 256 ff = NJW 2003, 3124 und BGH NJW 2003, 3554, 3555; für den Verwaltungsbeirat vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93, zitiert nach Juris). - BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129). - OLG Hamm, 08.02.1990 - 15 W 583/88
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
Allerdings kann die Verlängerung der Bestellung des Verwalters auch schon mehr als ein Jahr vor Ablauf seiner Amtszeit erfolgen, sofern die neue Amtszeit mit sofortiger Wirkung beschlossen wird, also nicht mehr als fünf Jahre ab Beschlussfassung dauert, weil die Wohnungseigentümer auf diese Weise keinesfalls länger als fünf Jahre nach Beschlussfassung an den Verwalter gebunden werden (BGH NJW-RR 1995, 780, 781; OLG Hamm OLGZ 1990, 191, 192 f = MDR 1990, 553). - BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94
Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
Für diese Tagesordnungspunkte verbleibt es daher bei dem Grundsatz, dass alle Wohnungseigentümer zu beschließen haben (vgl. hierzu die bereits vom Landgericht angeführten Entscheidungen BayObLG ZMR 2000, 319, 320 = BayObLGR 2000, 42 = ZWE 2000, 268 und BayObLG ZMR 1994, 338, 339 = NJW-RR 1994, 1236 sowie weiter auch BayObLG ZMR 2001, 209 und Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 100). - KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96
Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
Andernfalls ist der Beschluss nichtig (KG FGPrax 1997, 218, 219 m.w.N.;… MünchKomm./Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 26 WEG Rdnr. 6). - BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03
Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Entlastung des Verwalters (dazu unten b)), die im Übrigen auch dann nicht erteilt werden kann, wenn er zu Lasten des Gemeinschaftskontos Ausgaben getätigt hat, die nicht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums insgesamt betreffen und die deshalb in den Einzelabrechnungen nur auf die betroffenen Wohnungseigentümer umzulegen sind (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1997, 2106, 2108; BayObLGZ 1992, 210, 212 f; BayObLG, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 2 Z BR 29/93 - und vom 10. März 2004 - 2 Z BR 274/03 - sowie OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 1996 - 20 W 286/95 -, jeweils zitiert nach Juris; BayObLG ZMR 2000, 319, 320; OLG Hamburg ZMR 2003, 128, 129). - BGH, 23.02.1995 - III ZR 65/94
Bestimmung Streitwert bei mehreren beklagten Streitgenossen bei Anspruchsmehrheit …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04
Allerdings kann die Verlängerung der Bestellung des Verwalters auch schon mehr als ein Jahr vor Ablauf seiner Amtszeit erfolgen, sofern die neue Amtszeit mit sofortiger Wirkung beschlossen wird, also nicht mehr als fünf Jahre ab Beschlussfassung dauert, weil die Wohnungseigentümer auf diese Weise keinesfalls länger als fünf Jahre nach Beschlussfassung an den Verwalter gebunden werden (BGH NJW-RR 1995, 780, 781; OLG Hamm OLGZ 1990, 191, 192 f = MDR 1990, 553). - OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers
- BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 107/00
Abstimmung über Angelegenheiten, die nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs- …
- OLG Frankfurt, 26.11.1996 - 20 W 286/95
- BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92
Inhalt der Jahresgesamtabrechnung
- OLG Schleswig, 26.04.2007 - 2 W 216/06
Anforderungen an die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Soweit gesetzlich zulässig, können jedoch die Wohnungseigentümer - auch hinsichtlich der Wirtschaftsführung einschließlich der Jahresabrechnung - Abweichendes vereinbaren (vgl. BayObLG NJOZ 2004, 636; NZM 2001, 771; WuM 1994, 105; OLG Zweibrücken NZM 2005, 751). - LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
Beschlussanfechtung: Untergemeinschaft als richtige Beklagte?
[Es] ist davon auszugehen, dass der Eigentümerversammlung einer Untergemeinschaft die Beschlusskompetenz fehlt, soweit die Jahresabrechnung der Untergemeinschaft Positionen enthält, die nicht nur die Untergemeinschaft A, sondern entweder die Gesamtgemeinschaft oder eine der anderen Untergemeinschaft betreffen, und dass dies - jedenfalls hinsichtlich der betreffenden Positionen - zur Nichtigkeit des Beschlusses führt (OLG Zweibrücken, ZMR 2005, 908; OLG Köln, NZM 2005, 550; LG München I, NZM 2011, 125;… Bärmann-Merle, § 28 Rdnr. 105;… Jennißen-Elzer, Vor §§ 23-25 Rdnr. 153;… Riecke/Schmid-Elzer, § 10 Rdnr. 16;… Timme-Dötsch, § 10 Rdnr. 37). - OLG Frankfurt, 15.03.2005 - 20 W 153/03
Wohnungseigentum: Nichtiger Eigentümerbeschluss über Zusatzvergütung des …
Tatsächlich ist ein gegen § 26 Abs. 2 WEG verstoßender Beschluss der Wohnungseigentümer absolut nichtig (…vgl. neben den vom Landgericht aufgeführten Zitatstellen: Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 50;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 WEG Rz. 2;… Münchener Kommentar/Engelhardt, BGB, 4. Aufl., § 26 WEG Rz. 6;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 893; OLG Zweibrücken, FGPrax 2004, 273). - LG Itzehoe, 15.07.2014 - 11 S 82/13
Auch Teileigentümer dürfen über den Wirtschaftsplan abstimmen!
Da ein Wirtschaftsplan notwendigerweise solche gemeinschaftlichen Kosten enthält, die alle Eigentümer betreffen, ist über ihn auch durch alle Eigentümer zu beschließen (…BGH, aaO. bei Rn. 11; OLG Zweibrücken, NZM 2005, 751, 752).