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   OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05   

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https://dejure.org/2005,1750
OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05 (https://dejure.org/2005,1750)
OLG München, Entscheidung vom 24.10.2005 - 34 Wx 82/05 (https://dejure.org/2005,1750)
OLG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 34 Wx 82/05 (https://dejure.org/2005,1750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 278; ; BGB § 823; ; WEG § 21 Abs. 1; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31 § 278 § 823; WEG § 21 Abs. 1; FGG § 12
    Anspruchsgegner bei Schadensersatzansprüchen des Wohnungseigentümers wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten - Würdigung von Sachverständigengutachten durch Tatrichter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Folgen der Teilrechtsfähigkeit einer WEG-Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagegegner bei Schadensersatzansprüchen eines Wohnungseigentümers; Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschädigung eines PKW durch herabfallendes Geäst; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und der ordnungsgemäßen Instandhaltungspflicht; ...

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Ast gegen Auto

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Haften die Wohnungseigentümer oder die WE-Gemeinschaft? (IBR 2005, 715)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1293
  • MDR 2006, 807
  • NZM 2006, 110
  • FGPrax 2006, 14
  • ZMR 2006, 226
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 144/04

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer Eigentumswohnanlage

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05
    Eine derartige Übertragung an den Antragsgegner zu 3, den Verwalter, erfolgte hier aufgrund Ziffer V a) des Verwaltervertrages vom 14.1.1974, nach dem den Verwalter die Pflicht zur "ordnungsgemäßen Verwaltung" der Anwesen trifft (BayObLG NZM 2005, 24).

    Da der "Betreuungsvertrag" im Namen der Antragsgegnerin zu 1 abgeschlossen wurde und der Antragsgegner zu 3 bei Vertragsschluss nur als Vertreter tätig war, ist auch eine Zurechnung über § 278 BGB nicht möglich (BayObLG NZM 2005, 24/25).

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05
    Werden erforderliche Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum nicht ausgeführt, kann dies Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auslösen (BayObLGZ 1992, 146).

    Dagegen ist eine Haftung für schuldhaftes Handeln Dritter (§ 31 BGB bzw. § 278 BGB), ohne dass es insoweit hier einer abschließenden Beurteilung bedürfte, denkbar, wobei nach den bisher geltenden Haftungsgrundsätzen der geschädigte Wohnungseigentümer sich das Handeln des Dritten entsprechend der Größe seines Miteigentumsanteils gemäß § 254 BGB anrechnen lassen müsste (BayObLGZ 1992, 146/150 f.).

  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05
    Denn aufgrund der übrigen Schäden an dem Fahrzeug ist nicht auszuschließen, dass auch diese auf frühere oder spätere Ereignisse zurückzuführen sind (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 865/866).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05
    Die Verkehrssicherungspflicht obliegt zwar in erster Linie den Wohnungseigentümern (BGH NJW 1996, 2646) bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 408/99

    Aufklärungspflicht des Richters bei lückenhaftem Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05
    Will das Tatgericht seine Entscheidung auf ein Gutachten stützen, so hat es die Sachkunde des Gutachters ebenso zu überprüfen wie die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit seiner Äußerungen (vgl. BGH NJW 2001, 1787; Musielak/Huber ZPO 4. Aufl. § 402 Rn. 13; Hartmann in Baumbach/ Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 63. Aufl. Übers. § 402 Rn. 15).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05
    a) Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH NJW 2005, 2061/2068) ist die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen.
  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05
    Der Verkehrssicherungspflichtige darf jedoch im Allgemeinen darauf vertrauen, dass der ordnungsgemäß ausgewählte Dritte den ihm übertragenen Verpflichtungen auch nachkommt, solange nicht konkrete Anhaltspunkte bestehen, die dieses Vertrauen erschüttern (BGHZ 142, 227/233).
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Auszug aus OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05
    Die Identität der Beteiligten wird hierdurch nicht in Frage gestellt (vgl. OLG München ZMR 2005, 729 m. Anm. Elzer).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 180/14

    Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Unterschiedlich beurteilt wird allein die Frage, ob die passive Prozessführungsbefugnis des Verbands ebenso wie die aktive Prozessführungsbefugnis (zu dieser: Senat, Urteile vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 14 und vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, ZWE 2015, 402 Rn. 6) eine passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümer ausschließt (LG Nürnberg-Fürth, NJW 2009, 3442, 3444; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 10 WEG Rn. 34 aE; Riecke/Schmid/Lehmann-Richter, WEG, 4. Aufl., § 10 Rn. 320 f.; im Ergebnis [ausschließliche Haftung des Verbands] ebenso: OLG München, OLGR 2006, 37; Rühlicke, ZWE 2007, 261, 268 f.; Schmid, NZM 2010, 683, 685; mit Ausnahme von Verbindlichkeiten aus öffentlichen Abgaben: Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 10 Rn. 258b, 266; für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch Wenzel, NZM 2006, 321, 323) oder ob deren Inanspruchnahme weiterhin möglich ist (Hügel/Elzer, WEG, § 10 Rn. 253; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 10 Rn. 88; Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 520, 532; Elzer, ZMR 2006, 228, 229; ähnlich: Jennißen in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 10 Rn. 66a).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2008 - 14 U 107/07

    Sturz auf einer Eisfläche: Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer

    Die Verpflichtung alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist, umfaßt auch die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht (BayObLG, NZM 2005, 24; OLG München, NZM 2006, 110).
  • OLG Oldenburg, 13.02.2014 - 1 U 77/13

    Schadensersatzanspruch einer Unfallversicherung aus abgetretenem Recht aus einem

    Die Verletzung derartiger Pflichten betrifft nämlich nicht die Wohnungseigentümer als einzelne, sondern den Verband als solchen (so zutreffend OLG München NJW 2006, 1293 [OLG München 24.10.2005 - 34 Wx 82/05] ; ebenso i.E. BGH NJW 2012, 1724 [BGH 09.03.2012 - V ZR 161/11] ; ebenso Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 10 W EG Rn. 29; Bärmann/Klein, WEG, 12. Aufl., § 10 WEG Rn. 259; Wenzel ZWE 2009, 57, 58, 62).
  • LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte

    Inhalt und Schutzbereich dieser verselbständigten Verkehrssicherungspflicht bestimmen sich allein danach, was objektiv erforderlich ist, um mit der Gefahrenstelle in Berührung kommende Personen vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2008, a.a.O.; OLG Celle, Urt. v. 12. August 2010, 8 U 15/10, in NJW-RR 2011, 106, juris Tz 27; OLG München, Beschluss vom 24. Oktober 2005, 34 Wx 82/05, in NJW 2006, 807; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. Oktober 2004, 7 U 143/03, in VersR 2006, 130).
  • LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10

    Einbau von Rauchwarnmeldern: WEG hat Beschlusskompetenz!

    Hierzu gehört auch die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf dem gemeinschaftlichen Grundstück (vgl. dazu OLG München, NZM 2006, 110) sowie die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Installation und Wartung von Rauchmeldern (Bärmann-Klein, § 10 Rdnr. 259; Schmidt/Breiholdt/Riecke, ZMR 2008, 341, 342/343).
  • LG Wuppertal, 04.09.2006 - 6 T 516/06
    Dem würde schließlich auch entgegenstehen, daß eine derartige "Berichtigung" dazu führte, daß eine andere Vermögensmasse haften würde (vgl. zu diesem Aspekt OLG München, NZM 2006, Seite 110; Demharter NZM 2006, Seite 81).

    Diesem Ergebnis steht auch nicht die Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Rubrumsänderung (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2006, Seite 182; OLG München, NZM 2006, Seite 110; NZM 2006, Seite 106; NZM 2005, Seite 673; AG Neukölln, ZMR 2005, Seite 744; ablehnend: Demharter, NZM 2006, Seite 83) entgegen.

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 24 U 62/06

    Passivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Werkvertrag

    Das OLG Düsseldorf (NZM 2006, 182) sowie das OLG München (NZM 2006, 110; NJW-RR 2005, 1326) sehen ohne nähere Begründung die Identität der Beteiligten nicht in Frage gestellt.
  • LG Heidelberg, 28.07.2017 - 3 O 128/17

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Haftung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Verkehrspflichten sind nach herrschender Auffassung gegen die Gemeinschaft zu richten (OLG München, Beschl. v. 24.10.2005 - 34 Wx 082/05, MDR 2006, 807 f.; AG Hamburg-Wandsbek, Urt. v. 04.09.2012 - 716b C 53/12, juris Rn. 19 = ZMR 2013, 76; AG München, Urt. v. 31.03.2015 - 424 C 29442/13, juris Rn. 15 f. = ZMR 2014, 834; AG Reutlingen, Urt. v. 24.11.2016 - 9 C 1425/15, juris Rn. 32; Abramenko, in: Jennißen, WEG, 5. Aufl. 2017, § 10 WEG Rn. 138).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04

    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Dies ist hier die Eigentümergemeinschaft als solche und sie ist daher im Wege der Berichtigung im Rubrum als Partei zu benennen (ebenso für die Korrektur der Bezeichnung im Wege der Berichtigung OLG München Beschluss vom 24.10.2005 - 34 Wx 82/05, IBR 2005, 715).
  • LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 73/16

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters eines öffentlich zugänglichen Parkhauses

    Hierfür genügt grundsätzlich die allgemein übliche Regelung im Verwaltervertrag, wonach der WEG-Verwalter alles tun muss, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 2005, 100; OLG München, NJW 2006, 1293; OLG Karlsruhe, WuM 2009, 256; jurisPK-BGB/J. Lange/Schmidbauer, 7. Aufl., § 823 BGB Rn. 162; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 6. Aufl., § 27 WEG Rn. 9; Wenzel, NZM 2006, 321, 323).
  • LG München I, 02.08.2010 - 1 S 4042/10

    Wohnungseigentum: Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Mithilfe beim

  • AG Dortmund, 11.01.2011 - 512 C 49/10

    Jeder Eigentümer hat sich an die Beschlusslage zu halten!

  • OLG Köln, 31.03.2006 - 16 Wx 237/05

    Pflicht des Verwalters zur Unterrichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft über

  • LG Mainz, 28.12.2017 - 3 S 32/17

    Verkehrssicherungspflicht: Anspruch eines Dritten auf Einsatz weiterer Maßnahmen

  • AG München, 24.01.2008 - 223 C 30398/07

    Alle oder keinen

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