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AG Langenfeld, 12.10.2005 - 11 C 123/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruchs des Vermieters auf Erhöhung der Wohnraum-Nettomiete wegen Übernahme der Kosten der laufenden Schönheitsreparaturen durch den Vermieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2006, 178 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 11 S 296/02
Auszug aus AG Langenfeld, 12.10.2005 - 11 C 123/05
Trägt jedoch ein Vermieter auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung die laufenden Schönheitsreparaturen, dann kann er zur Begründung eines Verlangens auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses nach § 558 BGB einen Zuschlag zu dem maßgeblichen Wert des Mietspiegels machen, der sich an dem Höchstbetrag von jährlich 8, 50 EUR / qm des § 28 Abs. 4 Satz 2 der II. Berechnungsverordnung orientiert (LG Berlin, Urteil vom 18.11.1999, Az: 67 S 239/99, Grundeigentum 2000, 472; LG Frankfurt, Urteil vom 29.04.2003, Az: 2-11 S 296/02, NJW-RR 2003, 1522). - LG Berlin, 18.11.1999 - 67 S 239/99
Auszug aus AG Langenfeld, 12.10.2005 - 11 C 123/05
Trägt jedoch ein Vermieter auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung die laufenden Schönheitsreparaturen, dann kann er zur Begründung eines Verlangens auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses nach § 558 BGB einen Zuschlag zu dem maßgeblichen Wert des Mietspiegels machen, der sich an dem Höchstbetrag von jährlich 8, 50 EUR / qm des § 28 Abs. 4 Satz 2 der II. Berechnungsverordnung orientiert (LG Berlin, Urteil vom 18.11.1999, Az: 67 S 239/99, Grundeigentum 2000, 472; LG Frankfurt, Urteil vom 29.04.2003, Az: 2-11 S 296/02, NJW-RR 2003, 1522).
- OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 186/06
Mieterhöhung aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
aa) Teilweise wird es für zulässig erachtet, dass ein Zuschlag auf die vereinbarte Miete bei Unwirksamkeit der Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter vorgenommen wird (vgl. AG Bretten, DWW 2005, 293; AG Frankfurt a.M., NJW 2005, 3294; AG Langenfeld, NZM 2006, 178; Stürzer, WuM 2004, 512; Warnecke, WuM 2006, 188; Both, WuM 2007, 3).