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   OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - I-23 U 211/04   

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https://dejure.org/2005,2044
OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - I-23 U 211/04 (https://dejure.org/2005,2044)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2005 - I-23 U 211/04 (https://dejure.org/2005,2044)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2005 - I-23 U 211/04 (https://dejure.org/2005,2044)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Haftung einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband für Verbindlichkeiten; Voraussetzungen der Stellvertretung bei Abschluss eines Werkvertrags für eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft; Auslegung von ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 1 Satz 2; ; EGBGB Art. ... 229 § 5; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 164; ; BGB § 167; ; BGB § 288; ; BGB § 284; ; BGB § 284 Abs. 3; ; BGB § 631; ; BGB § 823; ; ZPO § 513; ; ZPO § 529; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann die Bauleistung als Ganzes zurückgewiesen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer haftet bei Auftragsvergabe durch einen Wohnungsverwalter? (IMR 2006, 1045)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss der Rückabwicklung beim VOB/B-Bauvertrag? (IBR 2006, 325)

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 182
  • BauR 2006, 1153
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90

    Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
    Aus der Sicht der Verwalterin, auf deren Verständnis gemäß §§ 133, 157 BGB abzustellen ist (vgl. BGH NJW 1991, 3141), betraf die Vollmacht alle Arbeiten, die für eine Instandsetzung der Balkone erforderlich waren.
  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
    Dies entspricht letztlich auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezüglich der Berichtigung des Aktivrubrums einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (BGH Urt. v. 15.1.2003 - XII ZR 300/99, NJW 2003, 1043).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
    Auf die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruches kommt es nicht mehr an, wenn der Auftraggeber wegen Mängel nur noch auf Geld gerichtete Ansprüche geltend macht (BGH BauR 2000, 98; BGH BauR 2000, 1479; BGH BauR 2002, 1399; BGH BauR 2003, 88) .
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
    Auf die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruches kommt es nicht mehr an, wenn der Auftraggeber wegen Mängel nur noch auf Geld gerichtete Ansprüche geltend macht (BGH BauR 2000, 98; BGH BauR 2000, 1479; BGH BauR 2002, 1399; BGH BauR 2003, 88) .
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
    Auf die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruches kommt es nicht mehr an, wenn der Auftraggeber wegen Mängel nur noch auf Geld gerichtete Ansprüche geltend macht (BGH BauR 2000, 98; BGH BauR 2000, 1479; BGH BauR 2002, 1399; BGH BauR 2003, 88) .
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 164/99

    Umfang des Schadensersatzanspruchs nach § 4 Nr. 7 S. 2 VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
    Auf die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruches kommt es nicht mehr an, wenn der Auftraggeber wegen Mängel nur noch auf Geld gerichtete Ansprüche geltend macht (BGH BauR 2000, 98; BGH BauR 2000, 1479; BGH BauR 2002, 1399; BGH BauR 2003, 88) .
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
    Der Bundesgerichtshof hat in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden (Urteil v. 2.6.2005 - V ZB 32/05, NJW 2005, 2061 ff), dass für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft der Verband als solcher und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer haften, soweit die Gemeinschaft bei der Verwaltung des Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
    Denn es war anerkannt, dass dann, wenn statt der nach damaliger Beurteilung zu verklagenden Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümergemeinschaft in Anspruch genommen wurde, dies im Wege der Berichtigung zu korrigieren war, weil die Identität der Beteiligten außer Frage stand (BGH Urt. v. 12.5.1977 - VII ZR 167/76, NJW 1977, 1686).
  • OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05

    Anspruchsgegner bei Schadensersatzansprüchen des Wohnungseigentümers wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
    Dies ist hier die Eigentümergemeinschaft als solche und sie ist daher im Wege der Berichtigung im Rubrum als Partei zu benennen (ebenso für die Korrektur der Bezeichnung im Wege der Berichtigung OLG München Beschluss vom 24.10.2005 - 34 Wx 82/05, IBR 2005, 715).
  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03

    Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04
    Diese Bevollmächtigung zum Abschluss von Rechtsgeschäften betraf auch den Abschluss des Werkvertrages mit dem Kläger über die Ausführung von Sanierungsarbeiten, nachdem die Eigentümergemeinschaft am 3.7.1996 einstimmig die Sanierung der Balkone beschlossen hatte (zur Vollmacht zum Abschluss von Sanierungsaufträgen aufgrund des Verwaltervertrages vgl. BGH Urteil v. 8.1.2004 - VII ZR 12/03, BGHReport 2004, 721, 722).
  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

  • AG Berlin-Mitte, 28.05.2018 - 26 C 13/18

    Hohe Anforderungen an Ermächtigung des Verwalters zu Aktivprozessen

    Dies betrifft etwa bei Sanierungsmaßnahmen die Bevollmächtigung des Verwalters zur Vergabe der Aufträge (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005 - 23 U 211, NZM 2006, 182, beck-online).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    bb) Die erforderliche Identität zwischen Titel- und Vollstreckungsgläubiger lässt sich entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts auch nicht damit begründen, dass Rechtsprechung und Literatur es mit Rücksicht auf die geänderte Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft teilweise für zulässig erachten, ein Rubrum gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahin zu berichtigen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband an die Stelle der einzelnen Wohnungseigentümer tritt (vgl. OLG München NJW-RR 2005, 1326; OLG Düsseldorf NZM 2006, 182; Wenzel, ZWE 2006, 2, 10 f.; Briesemeister, ZWE 2006, 15, 19; siehe aber auch Demharter, NZM 2006, 81, 82 f.; Elzer, ZMR 2005, 730 f.; Abramenko, ZMR 2006, 409, 413 f.).
  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 15 W 41/07

    Rechnungslegungspflicht des Verwalters

    Zu Recht hat das Landgericht auch das Rubrum dahingehend berichtigt, dass nunmehr die Eigentümergemeinschaft als solche Beteiligte des Verfahrens und Antragstellerin ist (vgl. etwa OLG Düsseldorf NZM 2006, 182 m.w.N.).
  • OLG Celle, 05.04.2006 - 3 U 265/05

    Vertrauensschutz bei Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer vor Anerkennung der

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29. November 2005 (NZM 2006, 182) einen Parteiwechsel nicht für erforderlich, sondern eine bloße Rubrumsberichtigung für ausreichend erachtet.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zahlungsklage des Verwalters gegen nur einen Teil

    Die Identität der Beteiligten werde dadurch nicht in Frage gestellt; bei äußerlich unrichtiger Bezeichnung sei das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, das durch die fehlerhafte Bezeichnung nach deren objektiven Sinn betroffen werden solle (OLG Düsseldorf NZM 2006, 182).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Da hier Gegenstand des Verfahrens unzweifelhaft eine nach dieser Rechtsprechung der Eigentümergemeinschaft als Verband sui generis zustehende Forderung ist, ist die Beteiligtenbezeichnung auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch klarzustellen, ohne dass hierdurch die Identität der Beteiligten infrage gestellt würde (vgl. nunmehr ausdrücklich OLG München FGPrax 2005, 206; OLG Köln OLGR 2006, 137; vgl. weiter OLG Düsseldorf NZM 2006, 182; AG Neuköln ZMR 2005, 744; Wenzel ZWE 2006, 2, 10; ZNotP 2006, 82, 87; Riecke/Rechenberg MDR 2006, 310, 311).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 24 U 62/06

    Passivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Werkvertrag

    Das OLG Düsseldorf (NZM 2006, 182) sowie das OLG München (NZM 2006, 110; NJW-RR 2005, 1326) sehen ohne nähere Begründung die Identität der Beteiligten nicht in Frage gestellt.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 Wx 58/07

    Berechtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung

    Da hier Gegenstand des Verfahrens unzweifelhaft eine nach dieser Rechtsprechung der Eigentümergemeinschaft als Verband eigener Art zustehende Forderung ist, ist die Beteiligtenbezeichnung ggf. auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch klarzustellen, ohne dass hierdurch die Identität der Beteiligten infrage gestellt würde (vgl. nunmehr ausdrücklich OLG München FGPrax 2005, 206; OLG Köln OLGR 2006, 137; vgl. weiter Senat NZM 2006, 182; AG Neuköln ZMR 2005, 744; Wenzel ZWE 2006, 2, 10; ZNotP 2006, 82, 87; Riecke/Rechenberg MDR 2006, 310, 311).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08

    Umstellung einer Klage gegen die einzelnen Mitglieder der

    Soweit die Berufung meint, das von der Kammer gefundene Ergebnis stünde im Widerspruch zu der vom 23. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in dem Urteil vom 29.11.05, 23 U 211/04, NZM 06, 182 = IMR 06, 1045 mit Anmerkung Vogel, rechtfertigt dies keine abweichende Bewertung.
  • OLG München, 27.02.2007 - 9 U 3566/06

    Klage gegen einzelne Eigentümer?

    Da er nicht die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit verklagt hat, steht ihm die Möglichkeit einer Rubrumsberichtigung nicht offen (vgl. OLG München ZMR 2005, 730; OLG Düsseldorf NZM 2006, 182).
  • OLG Hamburg, 26.09.2006 - 2 Wx 78/05

    Zahlung des Wohngeldes auf ein offenes Treuhandkonto; Kostenentscheidung im

  • OLG Frankfurt, 11.09.2006 - 20 W 209/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Verjährung des Anspruchs auf den Abrechnungssaldo aus

  • LG Bremen, 04.02.2022 - 4 S 239/21

    Einladung oder doch Ausladung zur Eigentümerversammlung?

  • LG Wuppertal, 04.09.2006 - 6 T 516/06
  • OLG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Wx 31/02

    Vergütungsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters:

  • OLG Naumburg, 25.06.2007 - 4 W 40/06

    Parteiänderung oder Rubrumsberichtigung bei Teilrechtsfähigkeit der

  • KG, 07.02.2008 - 2 U 5/05

    Parteifähigkeit von im Handelsregister gelöschten Handelsgesellschaften;

  • LG Stralsund, 03.11.2006 - 2 T 212/05

    Zahlung einer Sonderumlage an eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

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