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   BGH, 10.05.2006 - XII ZR 23/04   

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https://dejure.org/2006,1225
BGH, 10.05.2006 - XII ZR 23/04 (https://dejure.org/2006,1225)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2006 - XII ZR 23/04 (https://dejure.org/2006,1225)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04 (https://dejure.org/2006,1225)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit des Vermieters für von der Zähleranlage des Elektrizitätswerks ausgegangene Schäden an Sachen des Mieters; Nachträglicher Mangel der Mietsache im Falle des Fehlens einer ausdrücklichen Regelung zum Soll-Zustand; Maßstab der Üblichkeit bei ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mangel; Schadensersatz; Überwachungspflicht des Stromlieferanten; Haftung für Schäden an Einrichtung durch schadhaften Stromzähler

  • Judicialis

    BGB § 536; ; BGB § 536 a

  • RA Kotz

    Vermieterhaftung und Verantwortlichkeit bei Beschädigungen an Mietereigentum

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    ´Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a I Alt. 1 BGB), (objektiver) Fehlerbegriff bei Vermietung eines unsanierten Altbaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 § 536a
    Verantwortlichkeit des Mieters für Schäden an Sachen des Mieters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - Vermieterhaftung bei Gefahr durch Elektro-Zähleranlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verantwortung des Vermieters für defekten Stromzähler

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Defekter Stromzähler legt medizinische Geräte lahm - Wer haftet für den Schaden, der Stromversorger oder der Vermieter?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verplombter Stromzähler

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Haftung des Vermieters für Schäden an mietereigenen Sachen durch eine sich außerhalb der

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zum Begriff des Sachmangels im Mietrecht

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    ´Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a I Alt. 1 BGB), (objektiver) Fehlerbegriff bei Vermietung eines unsanierten Altbaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Vermieter für defekten Stromzähler des Stromversorgers? (IMR 2006, 50)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1158
  • MDR 2007, 25
  • NZM 2006, 582
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.1972 - VIII ZR 177/70

    Vertragsschluß - Mieträume - Pachträume - Gefahrenquelle - Mangel - Selbes

    Auszug aus BGH, 10.05.2006 - XII ZR 23/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 1972 - VIII ZR 177/70 - WM 1972, 658) können nämlich auch solche Gefahrenquellen, die sich zwar außerhalb der Mietsache, aber im selben Gebäude befinden und sich während der Mietzeit auf die Mieträume auswirken, einen Mangel der Mietsache darstellen.
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus BGH, 10.05.2006 - XII ZR 23/04
    Die tatrichterliche Auslegung kann deshalb vom Revisionsgericht grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, wie Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf einem im Revisionsverfahren gerügten Verfahrensfehler beruht (BGH, Senatsurteil vom 21. September 2005 - XII ZR 66/03 - NZM 2006, 54 f.).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Denn abgesehen davon, dass dieses Gebot ohnehin nur die Konkretisierung einer bereits bei Mietvertragsschluss zumindest angelegten Verkehrsanschauung enthält (vgl. BVerwG, NJW 1992, 1779, 1780), könnte eine Weiterentwicklung der Verkehrsanschauungen jedenfalls im Hinblick auf hinzunehmende Umwelteinwirkungen bei Fehlen konkreter vertraglicher Regelungen zum "Soll-Zustand" auch zu gewissen Anpassungen des vertraglich geschuldeten Standards einer Gebrauchsgewährung führen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 2006 - XII ZR 34/04, aaO; vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04, NZM 2006, 582 Rn. 10).
  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 343/08

    Wohnungsmieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung

    aa) Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass mangels konkreter Absprachen die nach dem Vertrag geschuldete Beschaffenheit der Mietsache im Wege der Auslegung zu ermitteln und dabei regelmäßig auf den Standard bei Vertragsschluss abzustellen ist (BGH, Urteile vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04, NZM 2006, 582, Tz. 10, sowie vom 7. Juni 2006 - XII ZR 34/04, NZM 2006, 626, Tz. 13).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Soweit Parteiabreden zur Beschaffenheit der Mietsache fehlen, wird der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nach der Verkehrsanschauung bestimmt (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, aaO; BGH, Urteil vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04, NZM 2006, 582 Rn. 10).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZR 139/09

    Nachehelicher Unterhalt: Störung der Geschäftsgrundlage wegen der Möglichkeit der

    Seine Auslegung kann vom Revisionsgericht grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf im Revisionsverfahren gerügten Verfahrensfehlern beruht, wobei die Auslegung auch ohne entsprechende Rüge vom Revisionsgericht zu überprüfen ist (Senatsurteil BGHZ 186, 1 = FamRZ 2010, 1238 Rn. 15 mwN; s. auch Senatsurteil vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04 - NJW-RR 2006, 1158, 1159).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZR 80/12

    Gewerberaummiete: Mietminderungsrecht wegen hoher Energiekosten durch

    Ist keine ausdrückliche Regelung zum "Soll-Zustand" getroffen, muss anhand von Auslegungsregeln (§§ 133, 157, 242 BGB) geprüft werden, was der Vermieter schuldet bzw. welchen Standard der Mieter aufgrund des Vertrages vom Vermieter verlangen kann (vgl. Senatsurteile vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04 - NZM 2006, 582, 583 und vom 7. Juni 2006 - XII ZR 34/04 - NZM 2006, 626, 627).
  • BGH, 07.06.2006 - XII ZR 34/04

    Mängel eines Ladenlokals

    In der Regel ist auf den Standard zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen, wobei Veränderungen der Anschauungen über den vertragsgemäßen Standard oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Einzelfall zu einer Vertragsanpassung führen können (Senatsurteil vom 10. Mai 2006 - XII ZR 23/04 - zur Veröffentlichung bestimmt, m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 10 U 86/07

    Anforderungen an fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses -

    In der Regel ist auf den Standard zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen, wobei Veränderungen der Anschauungen über den vertragsgemäßen Standard oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Einzelfall zu einer Vertragsanpassung führen können (BGH, Urt. v. 10.5.2006, GE 2006, 903 = GuT 2006, 189 = NZM 2006, 582; Urt. v. 7.6.2006, XII ZR 34/04).
  • LG Frankfurt/Oder, 28.05.2010 - 6a S 126/09

    Außenbriefkasten ist keine Vermieterpflicht!

    Hierbei wird generell auf den Ausstattungsstandard zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (BGH NJW 2004, 3174; NZM 2005, 60; GE 2006, 967; NZM 206, 582) und hinsichtlich des Gebäudes auf die zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung geltenden Maßstäbe abgestellt (BGH NZM 2005, 60; NZM 2006, 582, 583; NJW 2009, 2441; LG Hamburg WuM 2010, 147).

    Grundsätzlich ist nämlich der Vermieter im Rahmen der Gebrauchsgewährungs- und Gebrauchserhaltungspflicht nur verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand zu erhalten, der dem Stand der Technik zur Zeit der Errichtung des Gebäudes oder evtl. seiner Sanierung entspricht (BGH NJW 2009, 2441; 2004, 3174; NZM 2006, 582, 583; 626; 2005, 60; OLG Düsseldorf NZM 2002, 737, rk durch BGH, Beschluss v 21.1.2004, XII ZR 164/02; LG Karlsruhe DWW 2005, 426).

  • OLG Brandenburg, 05.09.2007 - 4 U 71/07

    Fahrzeugbeschädigung durch herabfallenden Ast auf einem Hotelparkplatz,

    Jedenfalls befindet sie sich auf dem Grundstück des Beklagten, unterliegt also dessen Kontrolle (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW-RR 2006, 1158; BGHZ 63, 333 = NJW 1975, 645; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.06.1985, 1 U 235/84 = NJW-RR 1986, 108 = MDR 1985, 1027 m. w. N. zum Fall eines auf einen Campingplatz stürzenden Baumes).
  • OLG Dresden, 10.02.2009 - 5 U 1336/08

    Nachbarlärm in Anwaltskanzlei zumutbar

    Diese Grundsätze gelten ebenso, wenn das Mietobjekt nicht zu Wohn-, sondern zu gewerblichen Zwecken vermietet ist (BGH NZM 2006, 582, 583), wie es vorliegend für den Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei der Fall ist.
  • LG Berlin, 20.04.2009 - 67 S 335/08

    Miete mindern, wenn nachbarlicher Stehpinkler im Wohnzimmer zu hören ist?

  • LG Berlin, 07.09.2016 - 65 S 315/15

    Wohnraummiete: Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs des Mieters;

  • OLG Koblenz, 18.11.2009 - 1 U 579/09

    Auslegung eines Pachtvertrages hinsichtlich der Nutzung einer Gaststätte für

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 24 U 159/13

    Minderung des Mietzinses für Gewerbeflächen in einem Einkaufszentrum wegen

  • AG Dortmund, 25.11.2008 - 425 C 5300/07

    Ordnungsgemäße Entwässerung eines Daches als zur vom Vermieter geschuldeten

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag

  • OLG Dresden, 11.12.2007 - 5 U 1526/07

    Kündigung wegen Diebstahlgefahr

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