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   OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05 - 31   

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https://dejure.org/2006,3236
OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05 - 31 (https://dejure.org/2006,3236)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.02.2006 - 5 W 115/05 - 31 (https://dejure.org/2006,3236)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Februar 2006 - 5 W 115/05 - 31 (https://dejure.org/2006,3236)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu Wohnzwecken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung einer Wohnungseigentümerversammlung über die Art der Bewohnung von Räumlichkeiten; Zulässigkeit der Vereinbarung eines "boarding-house"-Zwecks; Rechtsfolge eines unrechtmäßigen Wohnungseigentümerversammlungsbeschlusses; Beschreibung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zulässigkeit einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu "Boarding-house"-Zwecken; Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu Wohnzwecken

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 47 S. 1; ; KostO § 5 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu "boarding-house"-Zwecken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung von Wohnungen zu "boarding-house"-Zwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Beschluss über Wohnungsnutzung zu "Boarding-House"-Zwecken nichtig? (IMR 2006, 19)

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 588
  • FGPrax 2006, 157
  • ZMR 2006, 554
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05
    Die aus diesem Grund gegebene absolute Beschlussunzuständigkeit macht den Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (BGH, Beschl. v. 22.01.2004 - V ZB 51/03 - NJW 2004, 937).

    Die Unterscheidung zwischen einer konkret-individuellen und einer generell-abstrakten Regelung ist dabei wesentliches Unterscheidungsmerkmal (BGH, Beschl. v. 22.01.2004 - V ZB 51/03 - NJW 2004, 937; Lüke in Weitnauer, Wohnungseigentumsgesetz, 9.Aufl., § 10 Rn. 56).

  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 15 W 372/02

    Nutzung von Büroräumen als Zahnarztpraxis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05
    Bei einem in der Teilungserklärung beschriebenen Raumeigentum entspricht es der nächstliegenden Bedeutung der Grundbucheintragung, dass damit eine Zweckbestimmung getroffen ist, auf die sich der einzelne Erwerber verlassen kann, jedenfalls insoweit, als keine Nutzung zulässig ist, die mehr als eine Nutzung als Wohnung stört (BayObLG NJW-RR 1991, 849; OLG Hamm DNotZ 2004, 389; Pick in Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 9.Aufl., § 15 Rn. 16).

    Jedoch bedarf es dort, wo es um die Frage der Kompetenz zu einem generalisierenden Beschluss geht, einer typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG FGPrax 2005, 11; OLG Hamm DNotZ 2004, 389).

  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 133/91

    Auslegung einer Verpflichtung in der Gemeinschaftsordnung, "die Eigenart des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05
    Jedoch rechtfertigt ein ständiger Wechsel der Bewohner in kürzeren Zeitabständen die Annahme einer pensions- oder hotelartigen Nutzung, die über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinausgeht (BayObLG NJW 1992, 917; KG Berlin NJW 1992, 3045; OLG Stuttgart NJW 1992, 3046).
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90

    Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05
    Bei einem in der Teilungserklärung beschriebenen Raumeigentum entspricht es der nächstliegenden Bedeutung der Grundbucheintragung, dass damit eine Zweckbestimmung getroffen ist, auf die sich der einzelne Erwerber verlassen kann, jedenfalls insoweit, als keine Nutzung zulässig ist, die mehr als eine Nutzung als Wohnung stört (BayObLG NJW-RR 1991, 849; OLG Hamm DNotZ 2004, 389; Pick in Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 9.Aufl., § 15 Rn. 16).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05
    Ein solcher Beschluss ist mangels Öffnungsklausel in der Teilungserklärung und damit fehlender Beschlusskompetenz nichtig (BGH, Beschl. v. 20.09.2000 - V ZB 58/99 - NJW 2000, 3500).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05
    Jedoch bedarf es dort, wo es um die Frage der Kompetenz zu einem generalisierenden Beschluss geht, einer typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG FGPrax 2005, 11; OLG Hamm DNotZ 2004, 389).
  • OLG Stuttgart, 13.08.1992 - 8 W 219/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05
    Jedoch rechtfertigt ein ständiger Wechsel der Bewohner in kürzeren Zeitabständen die Annahme einer pensions- oder hotelartigen Nutzung, die über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinausgeht (BayObLG NJW 1992, 917; KG Berlin NJW 1992, 3045; OLG Stuttgart NJW 1992, 3046).
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05
    Jedoch rechtfertigt ein ständiger Wechsel der Bewohner in kürzeren Zeitabständen die Annahme einer pensions- oder hotelartigen Nutzung, die über eine Nutzung zu Wohnzwecken hinausgeht (BayObLG NJW 1992, 917; KG Berlin NJW 1992, 3045; OLG Stuttgart NJW 1992, 3046).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Nach einer von dem Berufungsgericht geteilten Ansicht ist das nicht der Fall (KG ZMR 2007, 803, 804 f.; 2008, 406, 407; OLG Saarbrücken NZM 2006, 588, 589; AG Lübeck, Urt. v. 28. November 2008, 35 C 22/08, juris).

    Entscheidend ist dabei, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist (BayObLG NZM 2001, 137, 138; OLG Saarbrücken, NZM 2006, 588, 589; LG Karlsruhe ZMR 2009, 943, 944).

  • OLG Naumburg, 19.12.2006 - 6 W 78/06

    Erstattungspflicht einer anwaltlichen Terminsgebühr für außergerichtlichen

    Die aufgrund der Beschlüsse des Landgerichts Magdeburg vom 17. Mai 2005 - 7 O 1720/03 und des Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. Juli 2005 - 5 W 115/05 - von den Klägern als Gesamtschuldner an den Beklagten zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf 796, 90 EUR nebst Zinsen in Höhe von jeweils fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 626, 40 EUR seit dem 30. Mai 2005 und auf 170, 50 EUR seit dem 9. September 2005.

    Im Beschwerdeverfahren 5 W 115/05:.

  • LG Karlsruhe, 07.04.2009 - 11 S 56/08

    Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Auch in dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (NZM 2006, 588) zugrundeliegenden Fall hat der Vermieter "die Wohnung in Ausübung seines Gewerbes Gästen überlassen" und die Nutzung der Wohnung damit so weit einem Beherbergungsunternehmen angenähert, dass das Gericht die Grenzziehung zwischen Wohnung und Hotelbetrieb als überschritten bewertete.

    Bei einem in der Teilungserklärung beschriebenen Sondereigentum entspricht es der nächstliegenden Bedeutung der Grundbucheintragung, dass damit eine Zweckbestimmung getroffen ist, auf die sich der einzelne Erwerber verlassen kann und andererseits nur eine solche Nutzung unzulässig - und zu unterlassen - ist, die mehr als eine Nutzung als Wohnung stört (vgl. OLG Saarbrücken, NZM 2006, 588 ; BayObLG, NZM 2001, 137; Bärmann-Wenzel, WEG, 10. Aufl. 2008, § 15 Rn. 16).

  • LG Hamburg, 30.10.2009 - 318 S 59/09

    Wohnungseigentum: Verstoß gegen die vorgegebene Nutzung zu Wohnzwecken durch

    Es würde sich dann nicht nur um eine vereinbarungswidrige, sondern vereinbarungsändernde Regelung handeln (zur Abgrenzung vgl. OLG Saarbrücken, ZMR 2006, 554 - juris Tz. 30).

    Die Kammer folgt der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Wohnnutzung durch das auf Dauer angelegte Bewohnen durch denselben Nutzer geprägt ist, der an seiner baulichen und sozialen Umgebung ein Mindestmaß an Interesse aufbringt und seine Haushaltsführung mehr oder weniger selbst gestaltet (KG, ZMR 2008, 406 - Berlin-Touristen; OLG Saarbrücken, ZMR 2006, 554 - Boarding-Haus-System).

  • LG Bremen, 12.05.2020 - 4 S 267/19

    Dient die Nutzung einer Wohnung als Monteurs- oder Ferienwohnung Wohnzwecken?

    Ob eine konkrete Nutzungsform den Rahmen einer nicht weiter durch Bestimmungen in der Teilungserklärung oder sonstigen Vereinbarungen beschränkten Wohnnutzung überschreitet, bestimmt sich danach, ob diese die anderen Wohnungseigentümer stärker beeinträchtigt, als bei einer Nutzung des Wohneigentums zu Wohnzwecken typischer Weise zu erwarten ist (BayObLG NZM 2001, 137 f.; OLG Saarbrücken, NZM 2006, 588 f.).
  • AG Konstanz, 30.04.2008 - 12 C 2/08

    Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung in einer Feriengegend in einer Wohnanlage mit 24 Wohnungen verstößt nicht gegen die Zweckbestimmung "Wohnung" der Teilungserklärung und ist somit keine unzulässige Gebrauchsausübung ( Abweichung von OLG Stuttgart NJW 1992, 3046, OLG Saarbrücken NZM 2006, 588 und KG ZMR 2007, 803).

    Im Ergebnis wird hier jedoch den beiden genannten Gerichtsentscheidungen (sowie Staudinger, Kommentar zum WEG, § 13, 85) gefolgt und nicht der Gegenauffassung (OLG Stuttgart NJW 1992, 3046, OLG Saarbrücken NZM 2006, 588 und KG ZMR 2007, 803).

  • KG, 31.05.2007 - 24 W 276/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zustimmungserfordernis für die tage- oder

    Die pensionsartige Nutzung der Wohnung durch den Antragsgegner rechtfertigt bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise die Annahme, dass die Nutzung über eine solche zu Wohnzwecken hinausgeht (OLG Saarbrücken ZMR 2006, 554 ff m.w.N.; KG NJW 1992, 3045) und für die anderen Miteigentümer Nachteile begründet, die über die mit einer zulässigen Wohnnutzung einhergehenden Nachteile hinausgehen und die von ihnen auch nicht gemäß § 14 Nr. 1 WEG im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens in der Wohnanlage hinzunehmen sind.
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2012 - 8 U 183/11

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs über die sog.

    a) In dieser Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof hinsichtlich der bis dahin in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitigen Frage, ob die Nutzung einer Wohnung zur Vermietung an Feriengäste und andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer eine Nutzung zu Wohnzwecken ist, ausdrücklich der von der Auffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts in dem genannten Beschluss vom 3.2.2006 sowie in einem weiteren Beschluss vom selben Tag (5 W 115/05, NZM 2006, 588 ff.) abweichenden, diese Frage bejahenden Gegenansicht angeschlossen.
  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

    Entscheidend ist dabei, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist (BayObLG NZM 2001, 137, 138; OLG Saarbrücken, NZM 2006, 588, 589; LG Karlsruhe ZMR 2009, 943, 944).
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