Weitere Entscheidung unten: AG München, 07.07.2006

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,794
BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04 (https://dejure.org/2006,794)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2006 - XII ZR 33/04 (https://dejure.org/2006,794)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - XII ZR 33/04 (https://dejure.org/2006,794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines gewerblichen Mietvertrags; Überschwemmungen infolge der Undichtigkeit eines Dachs; Entziehung der Nutzungsmöglichkeit; Ausschluss des Kündigungsrechts durch Verwirkung; Vorbehaltslose Fortzahlung der Miete; Abwarten ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Verwirkung fristloser Kündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verwirkung des Kündigungsrechts wg. Mietmangels

  • Judicialis

    BGB § 536 b; ; BGB § 539 a.F.; ; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 2 S. 1 § 536b § 539 (a.F.)
    Ausschluss des Kündigungsrechts bei vorbehaltloser Zahlung der Miete trotz bestehender Gebrauchsbeeinträchtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung sachmängelgestützten fristlosen Kündigungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorbehaltlose Mietzahlung - fristlose Kündigung nicht ausgeschlossen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verwirkung von außerordentlicher Kündigung wegen Mängeln

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des sachmängelgestützten Kündigungsrechts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche Kündigung: Verwirkung bei Sachmängeln? (IMR 2007, 43)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 147
  • MDR 2007, 391
  • NZM 2006, 929
  • ZMR 2007, 98
  • WM 2007, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04
    An der Rechtsprechung zur Verwirkung eines Rechts zur fristlosen Kündigung wegen eines Sachmangels in entsprechender Anwendung des § 539 BGB a.F. (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98 - NJW 2000, 2663) wird unter dem seit 1. September 2001 geltenden Mietrecht nicht mehr festgehalten.

    Aus der unmittelbar folgenden Begründung, mit der das Berufungsgericht die Minderung ausgeschlossen hat, kann aber entnommen werden, dass es nicht nur die Minderung, sondern auch die außerordentliche Kündigung deshalb ausschließen wollte, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98 - NJW 2000, 2663, 2664) bei vorbehaltloser Zahlung der vollen Miete über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht nur das Recht auf Minderung, sondern auch das auf außerordentliche Kündigung ausgeschlossen war.

  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02

    Verwirkung des Rechts auf Mietminderung wegen eines Mangels der Mietsache

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04
    Mit dem Mietrechtsreformgesetz ist die Grundlage für eine analoge Anwendung des § 539 BGB a.F./§ 536 b BGB entfallen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 - NZM 2005, 303 zur Frage des Minderungsrechts).

    aa) Der VIII. Zivilsenat (Urteil vom 16. Juli 2003 aaO) hat für das Wohnraummietrecht und ihm folgend der erkennende Senat (Beschluss vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 - NZM 2005, 303) für die Geschäftsraummiete entschieden, dass für nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes fällig gewordene Mieten eine analoge Anwendung des § 536 b BGB, der an die Stelle des § 539 BGB a.F. getreten ist, ausscheidet.

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04
    Soweit der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 16. Juli 2003 (- VIII ZR 274/02 - NJW 2003, 2601 f.) entschieden habe, dass ab dem 1. September 2001 ein Minderungsrecht des Mieters wieder auflebe, weil ein Mietzinsanspruch für jeden Monat neu entstehe, schließe sich das Berufungsgericht dieser Auffassung nicht an und gehe weiter davon aus, dass ein einmal verwirktes Recht jedenfalls so lange als erloschen anzusehen sei bzw. seine Geltendmachung ausgeschlossen sei, bis sich an den Umständen etwas ändere.

    aa) Der VIII. Zivilsenat (Urteil vom 16. Juli 2003 aaO) hat für das Wohnraummietrecht und ihm folgend der erkennende Senat (Beschluss vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 - NZM 2005, 303) für die Geschäftsraummiete entschieden, dass für nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes fällig gewordene Mieten eine analoge Anwendung des § 536 b BGB, der an die Stelle des § 539 BGB a.F. getreten ist, ausscheidet.

  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 296/15

    BGH verneint Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht (Kündigung

    Ebenso stand und steht außer Frage, dass eine fristlose Kündigung im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände treuwidrig, insbesondere verwirkt sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 2009 - VIII ZR 142/08, NJW 2009, 2297 Rn. 17; vom 18. Oktober 2006 - XII ZR 33/04, NJW 2007, 147 Rn. 11; vgl. ferner die frühere Rechtsprechung zur Verwirkung eines Rechts zur fristlosen Kündigung des Mieters gemäß § 542 BGB aF bei vorbehaltloser Weiterzahlung der Miete für eine gewisse Zeit, dazu BGH, Urteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98, NJW 2000, 2663 unter II 3).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 88, 280, 281; Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - XII ZR 33/04 - NZM 2006, 929).
  • BGH, 29.04.2009 - VIII ZR 142/08

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen Wohnflächenabweichung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gewerberaummiete (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - XII ZR 33/04, NJW 2007, 147, Tz. 10; noch zweifelnd: Urteil vom 4. Mai 2005 - XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152, unter II 4 c aa) ist bei Vorliegen der Tatbestände des § 543 Abs. 2 BGB eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich, ohne dass die in § 543 Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen, wie etwa die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung, zusätzlich erfüllt sein müssen.

    Unabhängig von den vorgenannten Ausführungen kann das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung allerdings aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls verwirkt sein (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006, aaO, Tz. 11).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG München, 07.07.2006 - 453 C 26483/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23871
AG München, 07.07.2006 - 453 C 26483/05 (https://dejure.org/2006,23871)
AG München, Entscheidung vom 07.07.2006 - 453 C 26483/05 (https://dejure.org/2006,23871)
AG München, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 453 C 26483/05 (https://dejure.org/2006,23871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 86
  • NZM 2006, 929
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht