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   OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06   

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https://dejure.org/2006,5029
OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06 (https://dejure.org/2006,5029)
OLG München, Entscheidung vom 22.11.2006 - 34 Wx 55/06 (https://dejure.org/2006,5029)
OLG München, Entscheidung vom 22. November 2006 - 34 Wx 55/06 (https://dejure.org/2006,5029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4 § 28 Abs. 3 § 43 Abs. 4
    Beteiligte des Rechtsbeschwerdeverfahrens - kein wechselseitiger Anspruch der Wohnungseigentümer auf Vorlage sachlich richtiger Jahresabrechnung - Voraussetzungen des Anspruchs auf erneute Jahresabrechnung durch Verwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Vorlage richtiger Jahresabrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungsgemäßheit einer Ladung der Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung; Gültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Anspruch auf Ungültigerklärung der in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf eine neue Jahresabrechnung (IMR 2007, 1000)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 292
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
    Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2005 in Abkehr von seiner bisherigen Rechtssprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähig anerkannt hat (BGHZ 163, 154), kommt nunmehr auch die Wohnungseigentümergemeinschaft als beteiligtenfähiger Rechtsträger in Frage.

    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 163, 154/177) die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft in erster Linie den Außenverkehr betrifft, also die Bereiche, in denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen.

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 2 Z 112/87

    Wohnungseigentümer; Abrechnung; Anspruch; Berichtigung; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
    Solange die vom Verwalter vorgelegte, den formellen Anforderungen im Wesentlichen genügende Jahresabrechnung von den Wohnungseigentümern nämlich nicht abgelehnt oder ein die Abrechnung bestätigender Eigentümerbeschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, kann kein Wohnungseigentümer eine neue Abrechnung oder eine Berichtigung der vorgelegten Abrechnung verlangen (BayObLGZ 1987, 381; OLG Hamm NZM 1998, 875/876).
  • KG, 22.05.1991 - 24 W 7393/90

    Gerichtliche Ersetzung der Jahresabrechnung; Anspruch auf Zustimmung des

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
    Erst wenn der einzelne Wohnungseigentümer alles ihm Zumutbare und Mögliche unternommen hat, eine sachgerechte Entscheidung der Eigentümergemeinschaft zu erreichen, kann er auch für die Beschlussfassung innerhalb der Gemeinschaft gerichtliche Hilfe beanspruchen (vgl. KG NJW-RR 1991, 1424 und WuM 1993, 303 zur Ersetzung der Jahresabrechnung durch gerichtliche Gestaltung; siehe auch Niedenführ/Schulze § 43 Rn. 100).
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 357/97

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
    Solange die vom Verwalter vorgelegte, den formellen Anforderungen im Wesentlichen genügende Jahresabrechnung von den Wohnungseigentümern nämlich nicht abgelehnt oder ein die Abrechnung bestätigender Eigentümerbeschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, kann kein Wohnungseigentümer eine neue Abrechnung oder eine Berichtigung der vorgelegten Abrechnung verlangen (BayObLGZ 1987, 381; OLG Hamm NZM 1998, 875/876).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04

    Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung -

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde wurde schließlich am 27.1.2006 zurückgenommen, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht durch Entscheidungen vom 19.2.2004 (2Z BR 219/03 = ZMR 2005, 211) und vom 23.3.2005 (2Z BR 236/04 = ZMR 2005, 969) die in dem Verfahren ergangenen Beschwerdeentscheidungen aufgehoben und die Sache jeweils an das Landgericht zurückverwiesen hatte.
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
    Beteiligte am Verfahren der weiteren Beschwerde sind, sieht man von Fällen ab, in denen in engen Grenzen und nach Gewährung rechtlichen Gehörs die Parteibezeichnung noch richtiggestellt werden kann (OLG München NJW-RR 2005, 1326), diejenigen, die von den Vorinstanzen am Verfahren beteiligt wurden.
  • OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung zur Zweckbestimmung eines

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
    Damit hält sich der Ausspruch der Beschwerdekammer nicht mehr innerhalb des dem Richter in Wohnungseigentumssachen zustehenden Ermessens (vgl. OLG Frankfurt NZM 2006, 747) bei der Auslegung der Verfahrensanträge.
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03

    Unzulässigkeit des Antrag auf Ungültigerklärung der Feststellung über Einhaltung

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde wurde schließlich am 27.1.2006 zurückgenommen, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht durch Entscheidungen vom 19.2.2004 (2Z BR 219/03 = ZMR 2005, 211) und vom 23.3.2005 (2Z BR 236/04 = ZMR 2005, 969) die in dem Verfahren ergangenen Beschwerdeentscheidungen aufgehoben und die Sache jeweils an das Landgericht zurückverwiesen hatte.
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
    Diese Auffassung deckt sich mit der zurzeit des Beginns des gerichtlichen Verfahrens herrschenden Meinung (vgl. BGHZ 142, 290/294; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. Vor §§ 43 Rn. 73 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06
    Dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NJW 1993, 925/928).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Bei einem Verwalterwechsel zum Ende des Kalenderjahres treffe die Abrechnungspflicht für das abgelaufene Wirtschaftsjahr deshalb nicht den ausgeschiedenen, sondern den neuen Verwalter (OLG Köln, NJW 1986, 328, 329; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 847; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 842, 843; OLG München, NZM 2007, 292, 294; LG Saarbrücken, ZMR 2010, 318 f.; Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 111; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 28 WEG Rn. 135; Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 29; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 162; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 74; BeckOK WEG/Bartholome, 33. Edition [1.10.2017], § 28 Rn. 35; Scheuer, ZWE 2014, 152, 156; im Ergebnis ebenso: KG, NJW-RR 1993, 529; BayOblG, WuM 1995, 341; Merle, ZWE 2000, 9, 10; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 10 Rn. 142).
  • LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15

    Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation eines einzelnen Eigentümers

    Dies wurde beispielsweise in einem Fall angenommen, in dem die Wohnungseigentümer zum Ausdruck gebracht hatten, dass sie an einer Erstellung der Abrechnungen durch den früheren Verwalter aus bestimmten Gründen kein Interesse mehr hatten (OLG München, NZM 2007, 292 ff., zitiert nach juris).
  • LG München I, 11.08.2016 - 1 T 10569/16

    Anspruch auf Erstellung einer neuen oder berichtigten Jahresabrechnung

    Er kann nach dieser Ansicht die Vorlage einer neuen oder die Berichtigung der vorgelegten Abrechnung nicht verlangen, solange die vom Verwalter vorgelegte, den formellen Anforderungen im wesentlichen genügende Jahresabrechnung von den Wohnungseigentümern nicht abgelehnt oder ein die Abrechnung bestätigender Eigentümerbeschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.11.2006, Az: 34 Wx 55/06, juris Rn. 46; Jennißen, 4. Aufl., Rn. 182b zu § 28 WEG; Spielbauer/Then, 2. Aufl., Rn. 30 zu § 28 WEG).
  • LG Konstanz, 23.02.2007 - 62 T 16/07

    Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?

    Das OLG München (Beschluss vom 22.12.2006 - 34 Wx 055/06) hat dies aber bereits eingeschränkt.

    Auch im Beschwerdeverfahren sind entsprechend der Meinung des OLG München (Beschluss vom 22.12.2006 - 34 Wx 055/06 für Rechtsbeschwerdeverfahren) die beteiligt, die in der ersten Instanz am Verfahren beteiligt waren.

  • LG München I, 05.02.2020 - 36 T 9951/19

    Zwangsgeld gegen Verwalter nach Verurteilung zur Erstellung einer

    Er kann dann nicht die Vorlage einer neuen oder die Berichtigung des vorgelegten Entwurfs verlangen, solange die vom Verwalter vorgelegte, den formellen Anforderungen im Wesentlichen genügende Jahresabrechnung (vgl. dazu OLG Hamm, NJW-RR 1993, 847, 848) nicht von der Mehrheit der Eigentümer in Eigentümerversammlung verworfen oder ein die Abrechnung bestätigender Eigentümerbeschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist (OLG München, NZM 2007, 292 ff.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 5.11.1987, Az.: BReg 2Z 112/87; Jennißen/Jennißen, WEG, 6. Auflage, § 28, Rdnr. 182 b; Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 28, Rdnr. 108; vgl. dazu auch BayObLG, NJW-RR 2000, 462, 463).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2008 - 14 Wx 24/07

    Bezeichnung des Antragsgegners bei Anfechtung eines Beschlusses einer

    d) Da der Antragsteller einerseits und die übrigen Wohnungseigentümer als Antragsgegner andererseits Beteiligte des erstinstanzlichen Verfahrens waren, waren sie auch Beteiligte des Beschwerdeverfahrens (vgl. OLGR München 2007, S. 110 ff.).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2018 - 25 S 60/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung ein Individualanspruch, den jeder Eigentümer selbständig gegenüber dem Verwalter gerichtlich geltend machen kann (so: OLG München, ZWE 2007, S. 147, Juris Rz. 44; OLG Karlsruhe, WE 1998, S. 500, Juris Rz. 10; OLG Hamm, NJW-RR 1993, S. 847, Juris Rz. 15; vgl. ferner: OLG Karlsruhe, NJW 1969, S. 1968; Bärmann-Becker, WEG 13. Auflage, § 28 Rz. 107; Urteil der Kammer vom 15.11.2017 - 25 S 155/16).
  • LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 575/06

    Jahresabrechnung: Individualanspruch gegen den Ex-Verwalter

    Während für Anträge nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG a. F. dem Antragsteller in der Regel das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn er nicht durch Gemeinschaftsbeschluss zur Geltendmachung ermächtigt worden ist bzw. die Eigentümerversammlung sich nicht erfolglos mit dem Gegenstand des Antrages befasst hat (BGH NJW 1990, 2386; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 21 WEG Rdnr. 89 f), kann grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG a. F. beantragen, dass das Gericht dem Verwalter die Aufstellung der Jahresabrechnung aufgibt (Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 WEG Rdnr. 8 und 59; BayObLG, Beschluss vom 15.03.1990, Az.: BReg 2 Z 18/90, zitiert nach juris, Rdnr. 9 ff.; BayObLG, Beschluss vom 23.02.2005, Az.: 2 Z BR 208/04, zitiert nach juris, Rdnr. 23 ff; OLG München, Beschluss vom 22.11.2006, Az.: 34 Wx 55/06, zitiert nach juris, Rdnr. 44; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.1993, Az.: 15 W 260/92, zitiert nach juris, Rdnr. 15).
  • LG München I, 05.06.2014 - 36 S 6718/13

    Verwalter muss die für die WEG tätigen Rechtsanwälte nicht überwachen!

    Soweit dies vom Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht in Abrede gestellt wurde und zu bedenken gegeben wurde, ob die im gerichtlichen Hinweis geäußerte Ansicht über das Wesen des hier geltend gemachten Anspruches als Individualanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers der herrschenden Meinung entspreche, ist festzustellen, dass sie der ganz herrschenden Meinung im Wohnungseigentumsrecht entspricht (OLG München, NZM 2007, 292; Becker, in Bärmann, WEG, 12. Auflage, § 28, Rz 107; Spielbauer, in Spielbauer) Then, WEG, 2. Auflage, § 28, Rz 30).
  • LG Köln, 19.03.2009 - 29 S 64/08
    Auch die Verweise des Klägervertreters auf die Urteile des OLG Karlsruhe vom 30.6.2008 (NJW 2008, 2857) und des OLG München (ZMR 2006, 799 und NZM 2007, 292) verfangen nicht, da sie zum WEG in alter Fassung ergangen sind und wegen der Anwendbarkeit der ZPO und der materiellen Ausschlussfrist nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht mehr einschlägig sind.
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