Rechtsprechung
   OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3192
OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06 (https://dejure.org/2007,3192)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2007 - 34 Wx 116/06 (https://dejure.org/2007,3192)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 34 Wx 116/06 (https://dejure.org/2007,3192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 5 Abs. 2 § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 5 Nr. 2
    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung zur Festschreibung der Balkonböden als Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Balkonböden als Sondereigentum bei fehlender Zugehörigkeit zur tragenden Konstruktion des Gebäudes; Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; Pflicht des Wohnungseigentümers zur Festlegung des Sanierungsumfangs vor Beginn der Sanierung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftseigentum kann nicht durch Beschluss Sondereigentum werden

  • ra-heinicke.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht: Balkonabdichtung Gemeinschaftseigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Balkonabdichtung ist Teil des gemeinschaftlichen Eigentums! (IMR 2007, 123)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 690
  • NZM 2007, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

    Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
    Zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen neben Brüstungen, Decken und Türen auch die Bodenplatte und die Isolierschicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 331/332; OLG Hamm ZMR 1997, 193/194; OLG Düsseldorf WE 1998, 228; auch BGH NJW 1985, 1551; NJW-RR 2001, 800/801; Müller Rn. 81 bei Fn. 49) sowie die Abdichtungsanschlüsse zum Gebäude (BayObLG NZM 2000, 867/868).

    Eine andere Regelung ergäbe sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, im Wesentlichen unter zwei Gesichtspunkten: Zum ersten könnte die Gemeinschaftsordnung durch verfehlte und damit nichtige Zuordnung der Isolierschicht zum Sondereigentum (siehe oben zu (3)) im Weg der Umdeutung als Kostentragungsregelung zu verstehen sein (vgl. OLG Hamm ZMR 1997, 193), zum zweiten könnte die Gemeinschaftsordnung eine Kostentragungsregelung zu Lasten bestimmter Sondereigentümer für Teile des Gemeinschaftseigentums, wie etwa die Isolierschicht, enthalten.

    Andererseits gibt die Abgrenzung zur "tragenden Konstruktion des Gebäudes" weiteren Interpretationsspielraum als etwa die Zuordnung "ab Oberkante der Rohdecke" (OLG Hamm ZMR 1997, 193).

  • KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der

    Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
    Es ist nicht zwingend, dass alle ideellen Miteigentümer eines Sondereigentums ihre Rechte gemeinsam geltend machen müssen (KG NJW-RR 1994, 278/279; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 19).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 45/02

    Mängelbeseitigung durch Wohnungseigentümer - Antragsänderung im

    Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
    Ist aber in der Anlage von Anfang an kein ordnungsmäßiger Zustand vorhanden gewesen und ein solcher mithin erstmalig herzustellen, wozu etwa die Beseitigung bauseits vorhandener Nässeschäden rechnen kann (vgl. BayObLG ZMR 2003, 366), erfasst eine in der Gemeinschaftsordnung hinsichtlich eines Teils des Gemeinschaftseigentums dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegte Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht solche Maßnahmen nicht (BayObLG aaO; siehe auch BayObLG ZMR 1996, 574; Niedenführ/Schulze § 21 Rn. 51; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 226 bei Fn. 162 und 163).
  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 170/97

    Abgrenzung einzelner Sondernutzungsrechte auf einer gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
    (6) Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.6.1998 (2Z BR 170/97 = NZM 1998, 818) spricht nicht für die Rechtsmeinung der Antragstellerin.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
    Weil die Isolierschicht als für den Bestand des Gebäudes verantwortlicher Teil im Sinn von § 5 Abs. 2 WEG zu verstehen ist (siehe unter (3)), liegt es nach Wortlaut und Sinn der Regelung in Ziff. 4.1.2.5., wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BGH NJW 2004, 3413 m.w.N.), nahe, diese mitsamt den Abdichtungsanschlüssen der tragenden Gebäudekonstruktion zuzurechnen.
  • OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06

    Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung

    Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es nicht zwingend erforderlich, vorab den Sanierungsumfang im Einzelnen festzulegen, sondern beispielsweise darauf abzustellen, welche Erkenntnisse die Sanierung eines vorab ausgewählten Balkons mit sich bringt (Senat vom 27.9.2006, 34 Wx 059/06).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2002 - 3 Wx 348/01

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Verbot der Änderung von

    Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
    Die grammatikalische Verknüpfung zeigt, dass die Sondereigentumszuordnung jedenfalls nicht nur die Bodenoberfläche erfasst, sondern den Bodenbelag als solchen, wozu Fliesen, aber auch das aufgebrachte Mörtelbett oder der Estrich rechnen (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2002, 443).
  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 2 Z 98/86

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts in

    Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
    Zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen neben Brüstungen, Decken und Türen auch die Bodenplatte und die Isolierschicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 331/332; OLG Hamm ZMR 1997, 193/194; OLG Düsseldorf WE 1998, 228; auch BGH NJW 1985, 1551; NJW-RR 2001, 800/801; Müller Rn. 81 bei Fn. 49) sowie die Abdichtungsanschlüsse zum Gebäude (BayObLG NZM 2000, 867/868).
  • OLG Celle, 17.08.2000 - 4 W 172/00

    Entbehrliche mündliche Verhandlungen in Wohnungseigentumssachen bei

    Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
    (1) Verfahrensfehlerfrei konnte das Landgericht hier von der an sich auch im Beschwerdeverfahren zwingend vorgesehenen mündlichen Verhandlung (§ 44 Abs. 1 WEG) ausnahmsweise absehen, weil es nur über Rechtsfragen zu entscheiden hatte, die Beteiligten umfassende rechtliche Hinweise erhalten hatten und zudem der Ankündigung, schriftlich entscheiden zu wollen, entweder zugestimmt oder nicht widersprochen hatten (vgl. auch OLG Celle ZMR 2002, 693; OLG Karlsruhe ZMR 2003, 375).
  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 7/00

    Kenntnis des Käufers einer Eigentumswohnung von Mängeln am gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06
    Zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen neben Brüstungen, Decken und Türen auch die Bodenplatte und die Isolierschicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 331/332; OLG Hamm ZMR 1997, 193/194; OLG Düsseldorf WE 1998, 228; auch BGH NJW 1985, 1551; NJW-RR 2001, 800/801; Müller Rn. 81 bei Fn. 49) sowie die Abdichtungsanschlüsse zum Gebäude (BayObLG NZM 2000, 867/868).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

  • KG, 18.09.2002 - 24 W 89/01

    Verjährung des Herausgabeanspruches betreffend Sondereigentum

  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 193/99

    Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen

  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 63/96

    Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands als vom Wohnungseigentümer

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

  • OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 247/11

    Wohnungseigentum: Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Balkon

    2.Indessen folgt der Senat der ganz herrschenden Meinung, dass ein Balkon als durch eine Brüstung begrenzter Raum sondereigentumsfähig ist (BayObLGZ 1974, 269/271; auch Senat vom 30.1.2007, 34 Wx 116/06 = NZM 2007, 369; Bärmann/Armbrüster WEG 11. Aufl. § 5 Rn. 55; Timme/Kesseler WEG § 5 Rn. 65; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 9. Aufl. § 5 Rn. 13).
  • AG Rosenheim, 21.06.2017 - 8 C 34/16

    Reichweite der nach Teilungserklärung auf Sondernutzungsberechtigten übertragenen

    Zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen Brüstungen, Decken, Türen, Bodenplatte und Isolierschicht, zudem Abdichtungsanschlüsse zum Gebäude (OLG München, Beschluss vom 30.01.2007, Az. 34 Wx 116/06).

    Es können jedoch nach dem Sinn der Regelung solche Maßnahmen nicht umfaßt sein durch pauschale Auferlegung der Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten, die auf die Beseitigung bauseits vorhandener Nässeschäden und Instandsetzung eines erstmaligen ordnungsgemäßen Zustands gerichtet sind (ebenso OLG München, Beschluss vom 30.1.2007, Az. 34 Wx 116/06, dort Zi. 2, 3).

    Nach den Feststellungen im Protokoll, wonach das Sachverständigengutachten Sch. zugrunde gelegen habe, durften die Eigentümer ohne weitere Beauftragung eines Sachverständigen in ordnungsgemäßer Verwaltung davon ausgehen, dass anfängliche Baumängel vorgelegen haben, und, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG München (Beschluss v. 30.01.2007. Az.: 34 Wx 116/06), entgegen § 4 der Teilungserklärung, die Kosten der Gemeinschaft auferlegen.

    Auch für diese Kosten gilt dann der allgemeine Verteilungsmaßstab nach § 16 Abs. 2 WEG (OLG München Beschluss v. 30.01.2007, Az.: 34 Wx 116/06, dort unter 2. b (7)).

  • LG Koblenz, 03.07.2014 - 2 S 36/14

    Sondereigentümer muss Baumängel an seinen Fenstern beseitigen!

    Nach einer älteren Auffassung in Rechtsprechung und Literatur soll allerdings eine Regelung wie die vorliegende, durch die die Instandsetzung einzelner Bestandteile des Gemeinschaftseigentums einem Sondereigentümer auferlegt wird, nicht eine erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erfassen (vgl. z. B. BayObLG ZMR 1996, 574; NJOZ 2003, 402; OLG München NZM 2007, 369; einschränkend KG ZMR 2009, 135: Zweifel").
  • LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11

    Wohnungseigentum: Sperrwirkung von Negativbeschlüssen; Pflicht zur Herstellung

    (a) Nach herrschender Meinung soll allerdings eine Regelung wie die vorliegende, durch die die Instandsetzung einzelner Bestandteile des Gemeinschaftseigentums einem Sondereigentümer auferlegt wird, nicht eine erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums erfassen (BayObLG ZMR 1996, 574; NJOZ 2003, 402; OLG München NZM 2007, 369; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 21 Rz. 88 a.E.; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 16; Drabek in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 21 Rz. 134; einschränkend KG ZMR 2009, 135: "im Zweifel").
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2009 - 4 U 160/08

    Änderungsvorbehalte sind (stets) unwirksam!

    Loggien- oder Balkontüren (Staudinger/Manfred Rapp (2005), § 5 WEG Rdnr. 25; Bärmann-Armbruster WEG 10.A.2008 § 5 WEG Rdnr. 113; OLG Karlsruhe NZM 2002, 220; OLG Düsseldorf NZM 2007, 528; OLG München NZM 2007, 369) sind stets Gemeinschaftseigentum und damit nicht sondereigentumsfähig.
  • LG Köln, 22.12.2016 - 29 S 145/16

    Nachträgliche Erstellung einer Feuerwehrzufahrt = Instandhaltung?

    Die Kammer folgt insoweit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG München Beschluss vom 30.1.2007 - 34 Wx 116/06 - juris; BayObLG Beschluss vom 20.11.2002 - 2Z BR 45/02- juris; Bärmann-Merle, WEG, § 21 Rn.88; Riecke/Schmid-Drabek, WEG, § 21 Rn.134, Timme-Elzer,WEG, § 21 Rn.256), wonach die von § 16 Abs. 2 WEG abweichende Verteilung der Instandhaltungslast bzw. der Instandhaltungskosten in der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung nicht die Verpflichtung, erstmalig einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen, umfasst.
  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18

    Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt

    Auch die konstruktiven und der Sicherheit des Gebäudes dienenden Bauteile der Balkone (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 34 Wx 116/06 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 Wx 418/98 - WuM 1999, 349) und die die Gebäudegestaltung beeinflussende Balkonplatte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. September 1988 - 26 U 57/88 - ZMR 1989, 98) und die Balkonbrüstung (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01. Oktober 1998 - 2Z BR 144/98 - WuM 1999, 641) und das Geländer (vgl. Bärmann/Pick, in: Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 19. Auflage 2010, § 5 WEG Rn. 13) zählen zum Gemeinschaftseigentum.
  • LG München I, 06.07.2017 - 36 S 17680/16

    Überwälzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht von

    Die Kammerfolgt insoweit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach eine in der Gemeinschaftsordnung erfolgte Überwälzung der Instandhaltung- bzw. Instandsetzungspflicht auf den Einzelnen nicht die Verpflichtung, erstmalig einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen, umfasst; dies ist und bleibt Gemeinschaftsaufgabe (LG Köln, ZMR 2017, 262, 263; LG Hamburg, a.a.O.; OLG München, NZM 2007, 369, 370; BayObLG, ZMR 2003, 366).
  • OLG München, 09.03.2007 - 34 Wx 4/07

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels für Instandhaltung und Instandsetzung

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (ZMR 1996, 574; 2003, 366) wie des Senats (Beschluss vom 30.1.2007, 34 Wx 116/06) gilt in diesen Fällen nicht der für die Instandhaltung und Instandsetzung vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel.
  • OLG Dresden, 13.08.2015 - 10 U 229/15

    Mängelbeseitigung hinausgezögert: Kein Abzug "Neu für Alt"!

    d) Schließlich weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass es sich bei den streitgegenständlichen Ansprüchen um solche handelt, welche das Gemeinschaftseigentum betreffen (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 34 Wx 116/06, DNotZ 2007, S. 690/1).
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

  • LG Itzehoe, 29.09.2009 - 11 S 11/09

    Wohnungseigentum: Zuordnung der Balkone zum Sondereigentum; Beschluss der

  • LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 57/09

    Keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur

  • LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22

    Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!

  • AG Aachen, 20.03.2013 - 118 C 82/12

    Wer hat die Kosten einer Erstherstellung zu tragen?

  • AG Pinneberg, 29.09.2020 - 60 C 43/16

    Keine Haftung des Sondereigentümers für anfängliche Mängel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht