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   OLG Düsseldorf, 26.02.2007 - I-9 W 105/06   

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https://dejure.org/2007,2957
OLG Düsseldorf, 26.02.2007 - I-9 W 105/06 (https://dejure.org/2007,2957)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2007 - I-9 W 105/06 (https://dejure.org/2007,2957)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - I-9 W 105/06 (https://dejure.org/2007,2957)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschwenkende Kranarme als Störung des Besitzes an einem Grundstück; Streitwertfestsetzung bei Vorliegen von optischen und ästhetischen Beeinträchtigungen eines Grundstücks

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schwenkkräne - Eindringen in den Luftraum des Nachbarn

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 569; ; BGB § 858; ; BGB § 858 Abs. 1; ; BGB § 862; ; BGB § 905 Satz 1; ; BGB § 905 Satz 2; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 858 Abs. 1 § 905 Satz 1, Satz 2
    Keine Besitzstörung durch Überschwenken eines Kranes auf Nachbargrundstück einer Großbaustelle ohne Gefährdungslage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbar muss Überschwenkung mit Kranauslegern hinnehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkvertragsrecht - Kranausleger über dem Nachbargrundstück

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Luftraum über dem Grundstück - Schwenkarm von Baukran ist hinzunehmen!

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baustelle: Nachbar muss Überschwenkung mit Kranauslegern hinnehmen

  • lw.com PDF, S. 6 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Schutz des Luftraums vor Kranauslegern

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Streit um den Luftraum - Grundstückseigentümer wollte Kräne verbieten lassen (BILD)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbar muss Überschwenken eines nicht beladenen Kranauslegers hinnehmen - Gericht unterscheidet zwischen beladenen und unbeladenen Kränen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbar muss Überschwenkung mit Kranauslegern hinnehmen! (IBR 2007, 251)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 582
  • BauR 2007, 935
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 18.10.1919 - V 97/19

    Eigentumsstörung. ; Zwischenurteil. ; Zurückverweisung.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2007 - 9 W 105/06
    Bei der Abwägung, ob eine Besitzbeeinträchtigung vorliegt, spielen daher auch Gesichtspunkte der allgemeinen Verkehrsanschauung sowie der ortsüblichen Verhältnisse eine Rolle (vgl. RGZ 97, 25, 27).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.1991 - 6 U 121/91

    Turmdrehkran und Nachbarrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2007 - 9 W 105/06
    Befürchtungen und Empfindungen dieser Art können, auch wenn sie letztlich objektiv und sachlich nicht begründet sein mögen, jedenfalls durchaus auch von verständigen Personen geteilt werden, weil sie ihrerseits nicht ohne Weiteres in der Lage sind, sich ein eigenes Urteil darüber zu bilden, ob und inwieweit den an sich mit einem solchen Überschwenken verbundenen und vorstellbaren Gefahren durch besondere Sicherungsvorkehrungen und Maßnahmen vorgebeugt worden ist (OLG Düsseldorf MDR 1989, 993; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 91).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.1989 - 9 U 36/89

    Kann ein Nachbar den Betrieb eines Turmdrehkranes verbieten lassen?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2007 - 9 W 105/06
    Befürchtungen und Empfindungen dieser Art können, auch wenn sie letztlich objektiv und sachlich nicht begründet sein mögen, jedenfalls durchaus auch von verständigen Personen geteilt werden, weil sie ihrerseits nicht ohne Weiteres in der Lage sind, sich ein eigenes Urteil darüber zu bilden, ob und inwieweit den an sich mit einem solchen Überschwenken verbundenen und vorstellbaren Gefahren durch besondere Sicherungsvorkehrungen und Maßnahmen vorgebeugt worden ist (OLG Düsseldorf MDR 1989, 993; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 91).
  • LG Potsdam, 14.03.2014 - 1 S 31/13

    Anspruch der Mieter eines Mehrfamilienhauses gegen einen Mitmieter auf

    b) Als Besitzstörungen können nach herrschender Meinung auch psychische Einwirkungen anzusehen sein, zum Beispiel übermäßiger Lärm, Lichtreflexe, Gase und ähnliche Immissionen im Sinne des § 906 BGB (OLG Celle MDR 1980, 311; OLG Düsseldorf NZM 2007, 582 f.; MüKo/Joost, 6. Aufl., § 858 BGB Rdnr. 5; kritisch RGRK-BGB/Kregel, 12. Aufl., § 858 BGB Rdnr. 7; Westermann/Gursky, Sachenrcht, 7. Aufl., § 22 I 2).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 4 W 43/10

    Nachbarrecht: Hammerschlags- und Leiterrecht (hier: Baukran)

    Eine Ausnahme nach § 905 S. 2 BGB ist nicht gegeben, weil der Ausleger nicht in erheblicher Höhe auf den Gebäuden geführt wurde und deshalb die abstrakte Gefahr eines Schadens bestand (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2007, 582 bejaht § 905 S. 2 BGB für einen in 25 m Höhe überschwenkenden Baukran).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2023 - 7 D 316/21

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer

    vgl. zum Sicherheitsbereich eines Mobilfunkmasts: Bay. VGH, Beschluss vom 27.7.2010 - 15 CS 10.37 -, juris; zum Überschwenken eines Kranauslegers über das Nachbargrundstück: OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.2.2007 - 9 W 105/06 -, NZM 2007, 582 = juris.
  • LG München I, 13.07.2018 - 11 O 2717/17

    Duldung von Beeinträchtigungen durch einen Baukran

    Allerdings ist ein gewisses Gefühl der Unsicherheit möglicherweise gegeben, was aber nicht zu einer Versagung der Duldung führen kann, weil verständige Personen davon ausgehen werden, dass von dem Schwenkarm keine größere Gefahr ausgeht, als von dem Kran selbst (so auch OLG Düsseldorf NZM 2007, 582).
  • OLG Nürnberg, 19.01.2021 - 2 U 2451/20

    Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch Nutzung einer Brücke und

    Unabhängig davon gehört zu den abwehrbaren Beeinträchtigungen gemäß § 905 Satz 1 BGB grundsätzlich das Benutzen des Luftraums über einem Grundstück (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.01.2011 - 4 W 43/10 -, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2007 - 9 W 105/06 -, juris Rn. 2; Saller in: Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., 5. Kap. Rn. 19), wie es auch beim Betreten oder Befahren einer Brücke der Fall ist.
  • LG München II, 10.09.2020 - 13 O 3296/20

    Grundstückseigentümer hat Überschwenkungen eines Kranauslegers in 17 Metern Höhe

    Da keine Lasten über dem Grundstück der Antragsgegner transportiert werden, können Befürchtungen, dass vom Kranausleger Gefahren für Personenschäden oder Sachschäden am Grundstück der Antragstellerin ausgehen, von verständigen Personen nicht geteilt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2007 - I - 9 W 105/06-, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 2 B 86/21

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit

    vgl. zur Frage eines Abwehranspruchs bei Inanspruchnahme des Luftraumes eine Nachbargrundstücks durch einen Baukran etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Februar 2007 - I-9 W 105/06 -, juris Rn. 11, und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Juni 1997 - 1 W 51/97 -, juris.
  • LG Düsseldorf, 02.08.2007 - 5 O 82/07

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anbringen einer Werbeanlage; Befugnisse des

    Auch der Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.02.2007 - 9 W 105/06 - reicht insoweit nicht aus.
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