Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.01.2007 - 3 W 2/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Leistungsbestimmungsrecht eines Schuldners; Notwendiger Vortrag eines Vermieters bei der Geltendmachung von rückständigen Mietzahlungen eines Mieters
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Verrechnungsbestimmung durch Vermieter bei Teilleistungen; Klage aus rückständigem Mietzins
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an Klage auf rückständige Mieten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Verrechnungsbefugnis, wenn Mieter Zahlungen nicht näher bestimmt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Angabe eines bloßen Mietzinssaldos für Mietzinsklage nicht ausreichend! (IMR 2007, 70)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 16.09.2005 - 2 O 403/04
- OLG Brandenburg, 08.05.2006 - 3 W 18/06
- LG Neuruppin, 06.12.2006 - 2 O 403/04
- OLG Brandenburg, 15.01.2007 - 3 W 2/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1310
- NZM 2007, 685
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17
Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des …
(a) Da dem Vermieter - abgesehen vom Fall einer Aufrechnung (§ 396 Abs. 1 Satz 1 BGB) - materiell kein Bestimmungsrecht bezüglich einer Anrechnung unzureichender Zahlungen des Mieters auf die geltend gemachten Außenstände zusteht, sondern sich die Verrechnung bei einer fehlenden Tilgungsbestimmung des Mieters direkt aus dem Gesetz (§ 366 Abs. 2 BGB) ergibt, dessen Anwendung dem Gericht von Amts wegen obliegt (vgl. auch OLG Brandenburg, NZM 2007, 685), kann von ihm - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - auch hinsichtlich der Bestimmtheit des Klagebegehrens nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht verlangt werden, dass er die aus seiner Sicht nach § 366 Abs. 2 BGB maßgebliche Verrechnungsreihenfolge im Einzelnen darlegt. - BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 84/17
Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB bei der Bestimmung des Klagebegehrens und bei der …
(a) Da dem Vermieter - abgesehen vom Fall einer Aufrechnung (§ 396 Abs. 1 Satz 1 BGB) - materiell kein Bestimmungsrecht bezüglich einer Anrechnung unzureichender Zahlungen des Mieters auf die geltend gemachten Außenstände zusteht, sondern sich die Verrechnung bei einer fehlenden Tilgungsbestimmung des Mieters direkt aus dem Gesetz (§ 366 Abs. 2 BGB) ergibt, dessen Anwendung dem Gericht von Amts wegen obliegt (vgl. auch OLG Brandenburg, NZM 2007, 685), kann von ihm auch hinsichtlich der Bestimmtheit des Klagebegehrens nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht verlangt werden, dass er die aus seiner Sicht nach § 366 Abs. 2 BGB maßgebliche Verrechnungsreihenfolge im Einzelnen darlegt.
Rechtsprechung
OLG München, 27.09.2006 - 8 U 3250/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online
Mieterhöhung bei gewerblicher Zwischenvermietung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 08.12.2005 - 30 O 6657/04
- OLG München, 27.09.2006 - 8 U 3250/06
Papierfundstellen
- NZM 2007, 685