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   OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06   

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https://dejure.org/2007,1031
OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06 (https://dejure.org/2007,1031)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.2007 - 32 Wx 177/06 (https://dejure.org/2007,1031)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 2007 - 32 Wx 177/06 (https://dejure.org/2007,1031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Einzelabrechnungen - Einsichtsrecht eines Wohnungseigentümers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jeder Wohnungseigentümer darf zwecks Prüfung der Jahresabrechung Einsicht in die Einzelabrechnungen der Miteigentümer nehmen; §§ 28 Abs. 3 WEG; 259, 666, 675 BGB

  • Judicialis

    BGB § 259; ; BGB § 666; ; BGB § 675; ; WEG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 § 666 § 675; WEG § 28 Abs. 3
    Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde Einzelabrechnungen und Anfertigung von Kopien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsichtnahme in fremde Einzelabrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einzelabrechnungen dürfen eingesehen werden!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht auf Einsichtnahme in fremde Einzelabrechnungen bei Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Abrechnung; Wertung des Verlangens nach Erstellung von Kopien der Einzelabrechnungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Abrechnungsunterlagen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Einsichtnahme in Einzelabrechnungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Miteigentümer hat bei Jahresabrechnung Anspruch auf Einsicht in fremde Einzelabrechnungen - Verwalter ist zur Herausgabe von Abrechnungsunterlagen verpflichtet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Wohnungseigentümer fremde Einzelabrechnungen einsehen? (IMR 2007, 149)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1516
  • MDR 2007, 769
  • NZM 2007, 691
  • ZMR 2007, 720
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 16.02.1984 - 20 W 866/83

    Wohnungseigentümer; Auskunftsanspruch; Mitgliederbestand der Gemeinschaft;

    Auszug aus OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
    Diesem Anspruch steht das Bundesdatenschutzgesetz nicht entgegen, da die Wohnungseigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft ist und die Einsichtnahme dem Zweck des Gemeinschaftsverhältnisses dient, § 28 BDSG (Vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1984, 258/259; Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 92).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

    Auszug aus OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
    Zu diesen Fragen hat das Landgericht zwar keine Feststellungen getroffen, aufgrund der sich aber unzweideutig aus dem Akteninhalt ergebenden Tatsachen (BayObLG NZM 1998, 1010/1011) kann der Senat in der Sache selbst entscheiden.
  • OLG Hamm, 09.02.1998 - 15 W 124/97

    Verpflichtung des Verwalters, Einsichtnahme zu gewähren; Recht zur Einsichtnahme

    Auszug aus OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
    c) Seine Grenzen finden der Anspruch auf Fertigung von Kopien gegen Kostenerstattung im Schikane- und Missbrauchsverbot der §§ 226, 242 BGB (OLG Hamm NZM 1998, 724).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
    Erst durch die Genehmigungsbeschlüsse wird im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht eine konkrete Verbindlichkeit der Wohnungseigentümer begründet (BGHZ 104, 197/202 f; 108, 44/51).
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Auszug aus OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
    Im Rahmen der Einsichtnahme hat ein Wohnungseigentümer aber Anspruch auf Fertigung und Aushändigung von Kopien, da es ihm, auch wegen des unterschiedlichen Beweiswertes, in der Regel nicht zugemutet werden kann, handschriftliche Abschriften zu erstellen (BayObLG NJW-RR 2000, 1466/1467 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
    Erst durch die Genehmigungsbeschlüsse wird im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht eine konkrete Verbindlichkeit der Wohnungseigentümer begründet (BGHZ 104, 197/202 f; 108, 44/51).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

    Auszug aus OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
    Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht grundsätzlich nicht (BayObLGZ 2003, 318/323 f.).
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Ob es sich dabei um ein aus dem Anspruch auf Abrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) und Rechnungslegung (§ 259 BGB) abgeleitetes Recht handelt (s. nur OLG München, NZM 2006, 512; 2007, 691; vgl. auch BGHZ 10, 385, 386 f.), oder ob das Einsichtsrecht auf der analogen Anwendung der Vorschriften in § 24 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 8 WEG (Riecke/Schmid/Abramenko, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 28 Rn. 147) oder in § 716 Abs. 1 BGB (Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 607) beruht, ist ohne Belang.

    Deshalb ist der Kläger auf sein Recht zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Beklagten zu verweisen; dabei kann er sich auf seine Kosten die gewünschten Ablichtungen anfertigen bzw. anfertigen lassen (s. nur OLG München, NZM 2007, 691; Merle in Bärmann, aaO, § 28 Rn. 100).

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Das daraus resultierende Informationsinteresse wird durch den Anspruch auf Einsichtnahme in die Einzelabrechnungen hinreichend gewahrt (vgl. BayObLG, ZMR 1995, 41, 43; OLG München, NZM 2007, 691; Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 156; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 159 f.; Wanderer in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 6. Aufl., C. Rn. 1699 jeweils mwN).
  • OLG München, 27.10.2021 - 20 U 7051/20

    Kein Datenschutzverstoß bei Namensnennung in der Tagesordnung

    Auch ist die Wohnungseigentümergemeinschaft keine anonyme Gemeinschaft (vgl. OLG München, 32 Wx 177/06, juris Rn. 9).
  • AG Konstanz, 22.11.2007 - 12 C 6/07

    Recht zur Einsicht in Gesamtjahresabrechnung?

    Ein Beschluss über die Jahresabrechnung ist dann für unwirksam zu erklären, wenn zuvor keine Möglichkeit bestand, in zumutbarer und ausreichender Weise in die Abrechnungsunterlagen einschließlich der Einzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer Einsicht zu nehmen (OLG Köln, NZM 2006, 66, OLG München, NZM 2007, 691).

    Ausreichende und zumutbare Einsicht in die Abrechnungsunterlagen ist stets dann gegeben worden, wenn sowohl die Möglichkeit gegeben war, ein oder mehrere Tage vor der Wohnungseigentümerversammlung im Büro der Verwaltung die Unterlagen einzusehen (OLG München, NZM 2007, 691), als auch die Möglichkeit besteht, direkt vor und während der Wohnungseigentümerversammlung die Unterlagen einzusehen (siehe Staudinger, Kommentar zum WEG, § 28, 528).

    Hierzu gehört auch die Einsicht in fremde Einzelabrechnungen (siehe z.B. OLG Köln, NZM 2006, 66 oder OLG München, NZM 2007, 691).

  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 25 S 8/12

    Sind neue Fenster immer besser?

    Ob es sich dabei um ein aus dem Anspruch auf Abrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) und Rechnungslegung (§ 259 BGB) abgeleitetes Recht handelt (s. nur OLG München, NZM 2006, 512; 2007, 691; vgl. auch BGHZ 10, 385, 386 f.), oder ob das Einsichtsrecht auf der analogen Anwendung der Vorschriften in § 24 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 8 WEG (Riecke/Schmid/Abramenko, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 28 Rn. 147) oder in § 716 Abs. 1 BGB (Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 607) beruht, ist ohne Belang.
  • LG Dortmund, 30.06.2017 - 17 S 232/16

    Kann bei Beschlussfassung Bezug auf Urkunden genommen werden?

    Jedenfalls bestand für die Kläger ein Einsichtsrecht, von dem sie im Vorfeld hätten Gebrauch machen können, nachdem sie mit der Einladung Kenntnis darüber erlangt hatten, dass in der Eigentümerversammlung auch über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan abgestimmt werden sollte (vgl. OLG München ZMR 2007, 720).
  • LG Düsseldorf, 02.07.2014 - 25 S 7/14

    Ausgaben und Einnahmen vollständig erfasst: Abrechnung ordnungsgemäß!

    Ob es sich dabei um ein aus dem Anspruch auf Abrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) und Rechnungslegung (§ 259 BGB) abgeleitetes Recht handelt (s. nur OLG München, NZM 2006, 512; 2007, 691; vgl. auch BGHZ 10, 385, 386 f.), oder ob das Einsichtsrecht auf der analogen Anwendung der Vorschriften in § 24 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 8 WEG (Riecke/Schmid/Abramenko, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 28 Rn. 147) oder in § 716 Abs. 1 BGB (Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 607) beruht, ist.
  • LG Frankfurt/Main, 29.06.2016 - 13 S 48/14

    Einsichtnahme bedeutet Einblick in vorhandene Unterlagen!

    Nach zutreffender Rechtsauffassung war dem Beklagten hierbei lediglich eine Einsichtnahme in die bei der Klägerin vorhandenen Unterlagen zu gewähren (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 09.03.2007, Az.: 32 Wx 177/06, Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 09.02.1998, Az.: 15 W 124/98, Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.1998, Az.: 15 W 319/97, Rn. 31; Niedenführ et al./Niedenführ, WEG, 11. Auflage, § 28 WEG Rn. 152; Staudinger/Bub, BGB, Neubearbeitung 2005, § 28 WEG Rn. 616; Bärmann/Becker, WEG, 12. Auflage, § 28 WEG Rn. 160), nicht dagegen waren von der Klägerin bei ihr nicht vorhandene Unterlagen zu besorgen.
  • AG Bremen, 23.01.2013 - 28 C 67/12

    Einsichtsrechte des Eigentümers sind nicht unbeschränkt!

    Ob es sich dabei um ein aus dem Anspruch auf Abrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) und Rechnungslegung (§ 259 BGB) abgeleitetes Recht handelt (s. nur OLG München, NZM 2006, 512; 2007, 691; vgl. auch BGHZ 10, 385, 386 f.), oder ob das Einsichtsrecht auf der analogen Anwendung der Vorschriften in § 24 Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 8 WEG (Riecke/Schmid/Abramenko, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 28 Rn. 147) oder in § 716 Abs. 1 BGB (Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 607) beruht, ist ohne Belang.
  • LG Karlsruhe, 17.02.2009 - 11 S 13/07

    Recht zur Einsicht in Gesamtjahresabrechnung?

    Nach der überwiegenden Ansicht genügt hierzu grundsätzlich, dass interessierten Wohnungseigentümern die Einsichtnahme nach vorheriger Ankündigung in den Räumen der Hausverwaltung gewährt wird (so: Staudinger/Bub (2005), § 28 WEG Rn. 617; OLG München, NJW-RR 2007, 1516).
  • AG Brake, 19.12.2019 - 3 C 153/19
  • AG München, 24.09.2009 - 483 C 434/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirksamkeit einer vertraglichen

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